Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ – rechtssicher und wirtschaftlich umsetzen

Beratungsgespräch zur Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ in einer Zahnarztpraxis

Share This Post

Kurze Zusammenfassung – Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ 

Die Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ ist ein zentrales Instrument, um zahnärztliche Leistungen wirtschaftlich korrekt abzurechnen, wenn der Steigerungsfaktor über 3,5 liegt. Sie schafft Rechtssicherheit, Transparenz gegenüber Patientinnen und sichert die Qualität moderner Zahnmedizin. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Honorarvereinbarung zwingend erforderlich istwelche formalen Anforderungen geltenwie Sie Patientinnen verständlich aufklären und wie Sie typische Erstattungsdiskussionen souverän lösen. Zudem zeigen wir, warum Honorarvereinbarungen kein Ausnahmefall, sondern ein notwendiger Bestandteil zeitgemäßer Praxisführung sind – und wie Ihr gesamtes Praxisteam erfolgreich eingebunden wird.


Zu Beginn eines jeden Jahres stellt sich in vielen Zahnarztpraxen dieselbe Frage:
Wo lassen sich Abläufe verbessern und Umsätze sinnvoll optimieren – ohne Qualität einzubüßen?

Eine der wirkungsvollsten Antworten ist die Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ. Sie wird immer dann relevant, wenn der Steigerungsfaktor einer GOZ-Leistung den Höchstsatz von 3,5 überschreitet. Genau hier beginnt für viele Praxisinhaberinnen die Unsicherheit: persönliche Aufklärung, Kostenkommunikation und formale Anforderungen wirken auf den ersten Blick komplex.
Dabei ist die Honorarvereinbarung kein Konfliktinstrument, sondern ein rechtlich klar geregelter und betriebswirtschaftlich notwendiger Schritt, um hochwertige Zahnmedizin auch künftig anbieten zu können.

Was ist eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ?

Die Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ erlaubt es, eine von der Gebührenordnung abweichende Gebührenhöhe zu vereinbaren – nicht jedoch eine andere Punktzahl oder einen anderen Punktwert.

Wichtig ist:

  • Sie ist nur im Einzelfall zulässig
  • Sie muss vor Behandlungsbeginn erfolgen
  • Sie ist zwingend erforderlich, sobald der Faktor über 3,5 liegt

Ohne diese Vereinbarung ist eine Abrechnung oberhalb des Höchstsatzes nicht rechtswirksam.

Gesetzliche Grundlage: § 2 Abs. 1 & 2 GOZ verständlich erklärt

§ 2 Abs. 1 GOZ – Abweichende Gebührenhöhe

  • Zahnarzt und Zahlungspflichtiger können eine höhere Gebühr vereinbaren
  • Punktzahl und Punktwert dürfen nicht verändert werden
  • Notfall- und Schmerzbehandlungen dürfen nicht abhängig gemacht werden

§ 2 Abs. 2 GOZ – Formale Anforderungen

Die Honorarvereinbarung muss:

  • schriftlich erfolgen
  • vor Leistungserbringung abgeschlossen werden
  • folgende Angaben enthalten:
    • GOZ-Nummer und Leistungsbezeichnung
    • vereinbarter Steigerungssatz
    • resultierender Betrag
    • Hinweis auf mögliche Nicht- oder Teilerstattung durch Versicherungen

Weitere Erklärungen oder Zusatztexte sind nicht zulässig.

Persönliche Aufklärung: Warum sie nicht delegiert werden darf

Ein zentraler Punkt der Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ ist die persönliche Absprache.
Diese darf nicht an das Praxispersonal delegiert werden.

Warum?

  • Es handelt sich um eine individuelle Vergütungsvereinbarung
  • Sie setzt Vertrauen und Transparenz voraus
  • Nur die Zahnärztin oder der Zahnarzt darf die Entscheidung verantworten

Das Gespräch muss dabei nicht unangenehm sein. Entscheidend ist eine klare Haltung:

Qualität benötigt Zeit – und Zeit hat einen Wert.

Erstattung durch Versicherungen: klare Trennung der Verantwortlichkeiten

Für Patientinnen – privat versichert oder mit Zusatzversicherung – bedeutet eine Honorarvereinbarung:

  • Die vollständige Erstattung ist tarifabhängig
  • Eine mögliche Kürzung liegt nicht im Verantwortungsbereich der Praxis

Wichtig für die Kommunikation:

  • Patientinnen entscheiden frei über ihren Versicherungsschutz
  • Zwischen Zahnarztpraxis und Versicherung besteht keine vertragliche Beziehung
  • Die Situation ist vergleichbar mit Analogpositionen, die ebenfalls nicht immer vollständig erstattet werden

Bei wiederkehrenden Problemen empfiehlt sich der Hinweis auf:

  • eine Tarifprüfung
  • ein Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler

Warum Honorarvereinbarungen heute unverzichtbar sind

Die GOZ stammt aus dem Jahr 1988.
Seitdem sind:

  • Personal- und Energiekosten gestiegen
  • Investitionen in Technik, Hygiene und Digitalisierung explodiert
  • der Zeitaufwand für qualitativ hochwertige Behandlungen deutlich höher

Eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ ist daher kein „Extra“, sondern eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit, um:

  • moderne Zahnmedizin zu ermöglichen
  • Praxen zukunftssicher aufzustellen
  • Qualität nicht zu gefährden

Die Bundeszahnärztekammer bringt dies mit der Kampagne
„Retro können wir uns nicht leisten“ klar auf den Punkt.
Auf www.goz-honorarvereinbarung.de finden Praxen und Patientinnen umfassende Informationsmaterialien.

Das Praxisteam als Erfolgsfaktor

Eine Honorarvereinbarung funktioniert nur dann nachhaltig, wenn:

  • alle Mitarbeitenden den Hintergrund verstehen
  • die Kommunikation einheitlich und sicher erfolgt
  • Fragen souverän beantwortet werden können

Ein gut geschultes Team:

  • stärkt das Vertrauen der Patientinnen
  • reduziert Rückfragen und Unsicherheiten
  • entlastet die Zahnärztin im Alltag

Fazit: Honorarvereinbarungen professionell nutzen

Die Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 & 2 GOZ ist ein rechtssicheres und notwendiges Instrument moderner Praxisführung. Sie ermöglicht faire Vergütung, sichert Qualität und schafft Transparenz. Entscheidend sind klare Abläufe, persönliche Aufklärung und ein geschultes Team. Richtig umgesetzt, wird sie nicht als Hürde wahrgenommen, sondern als selbstverständlicher Bestandteil hochwertiger Zahnmedizin.

Sie möchten Honorarvereinbarungen sicher, transparent und wirtschaftlich sinnvoll in Ihrer Praxis umsetzen?
Wir unterstützen Sie bei:

  • individueller Honorarkalkulation
  • Schulung Ihres Praxisteams
  • praxisnaher Umsetzung im Alltag

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne persönlich.

Kim
Winter PraxismanagementInstagram | Facebook | LinkedIn | Kontakt

Erfahren Sie Mehr

Beratungsgespräch zum Kostenvoranschlag in einer Zahnarztpraxis
Zahnärtzliche Abrechnung

Abrechnungstipp: Der Kostenvoranschlag – worauf Zahnarztpraxen unbedingt achten  sollten

Ein professionell erstellter Kostenvoranschlag für Zahnarztpraxen ist die Grundlage für Transparenz, Vertrauen und eine reibungslose Abrechnung. Er hilft Patientinnen, Kosten realistisch einzuschätzen, und schützt die Praxis vor Rückfragen, Verzögerungen und Reklamationen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Pflichtangaben ein Kostenvoranschlag enthalten muss, wie Sie Gebühren und Leistungsziffern korrekt darstellen, warum Hinweise zu Erstattungsrisiken entscheidend sind und wie Sie typische Fehler im Praxisalltag vermeiden.