Aktuelles und Neuigkeiten

Gemeinsames Teambuilding in der Zahnarztpraxis stärkt den Zusammenhalt im Praxisteam.
Praxismanagement

Teambuilding in der Zahnarztpraxis: Warum gemeinsame Erlebnisse den Unterschied machen

Ein starkes Praxisteam braucht mehr als gut organisierte Arbeitsabläufe. Vertrauen, gegenseitiges Verständnis und eine offene Kommunikation sind entscheidend, damit die Zusammenarbeit im stressigen Praxisalltag funktioniert.
Genau hier setzt Teambuilding in der Zahnarztpraxis an. Gemeinsame Erlebnisse außerhalb der gewohnten Arbeitsumgebung schaffen Raum für persönliche Begegnungen, neue Perspektiven und ein stärkeres Wir Gefühl. Ob Teamtag, gemeinsamer Ausflug oder Offsite-Meeting: Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu den Menschen und den Zielen der Praxis passt.
Richtig geplant kann Teambuilding die Kommunikation verbessern, das gegenseitige Verständnis fördern und die Zusammenarbeit nachhaltig stärken. Doch welche Maßnahmen eignen sich für Ihre Praxis? Und wie lässt sich sicherstellen, dass aus einem schönen gemeinsamen Erlebnis ein echter Mehrwert für den Praxisalltag entsteht?

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Neupatient wird in einer modernen Zahnarztpraxis beraten und aufgenommen
Praxismanagement

Neupatienten richtig abrechnen – worauf Zahnarztpraxen unbedingt achten sollten

Neupatienten sind für jede Zahnarztpraxis wichtig – medizinisch, organisatorisch und auch abrechnungstechnisch. Gerade bei der Erstaufnahme werden jedoch häufig Leistungen nicht vollständig dokumentiert, falsch zugeordnet oder bei der Abrechnung übersehen.
Dabei bringt ein Neupatient in der Regel deutlich mehr organisatorischen und diagnostischen Aufwand mit sich als ein klassischer Kontrolltermin. Eine ausführliche Anamnese, Befunderhebung, Beratung, mögliche Röntgendiagnostik und eine individuelle Therapieplanung gehören häufig zum ersten Termin dazu.
Damit diese Leistungen auch korrekt abgerechnet werden können, braucht es vor allem eines: klare Abläufe und eine vollständige Dokumentation.

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GKV-Stabilisierungsgesetz 2027 Beratung in einer Zahnarztpraxis
Praxismanagement

GKV-Stabilisierungsgesetz 2027: Was Zahnarztpraxen jetzt wissen müssen

Das GKV-Stabilisierungsgesetz 2027 bringt für Zahnarztpraxen spürbare Veränderungen. Offiziell handelt es sich um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Ab dem 1. Januar 2027 sinken unter anderem die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz. Gleichzeitig wird die Entwicklung der vertragszahnärztlichen Vergütung stärker begrenzt. Für Praxen bedeutet das: Patienten müssen verständlicher über Kosten informiert werden, wirtschaftliche Abläufe gewinnen an Bedeutung und eine saubere Dokumentation wird noch wichtiger.

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Festzuschuss Zahnersatz 2027 Patientenberatung in der Zahnarztpraxis
Zahnärtzliche Abrechnung

Festzuschuss Zahnersatz 2027: So beraten Sie Ihre Patienten jetzt richtig

Der Festzuschuss Zahnersatz 2027 verändert sich. Ab dem 1. Januar 2027 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei der Regelversorgung grundsätzlich wieder 50 Prozent statt bisher 60 Prozent. Mit einem über fünf Jahre geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf 60 Prozent, nach zehn Jahren auf 65 Prozent. Die Härtefallregelung bleibt bestehen.
Für Zahnarztpraxen ist die Änderung ein wichtiger Anlass, Patienten frühzeitig und verständlich über Bonusheft, Vorsorge und mögliche Eigenanteile zu informieren. Besonders wichtig ist dabei die Übergangsregelung: Für Festzuschüsse, die noch vor dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, gilt weiterhin die bisherige Rechtslage. Eine klare Kommunikation schafft Sicherheit, beugt Missverständnissen vor und zeigt Ihren Patienten, dass Ihre Praxis nicht nur behandelt, sondern auch vorausschauend begleitet.

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Kieferbruchplan Aufbissschiene mit individueller Dokumentation von Anamnese Befund und Diagnose
Praxismanagement

Kieferbruchplan Aufbissschiene: Warum Standardtexte problematisch sind

Bei der Beantragung einer adjustierten Aufbissschiene für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten kommt es auf eine schlüssige Dokumentation an. Gerade beim Kieferbruchplan Aufbissschiene sollten Anamnese, Befund und Diagnose nicht aus immer gleichen Standardformulierungen bestehen. Begriffe wie „CMD“ oder „Bruxismus“ allein bilden den individuellen Behandlungsfall häufig nur unzureichend ab.

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GOZ 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren eines Zahnes mit Retraktionsfaden
Zahnärtzliche Abrechnung

Besonderheiten bei der Berechnung der GOZ-Leistung 2030: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

Die GOZ-Leistung 2030 für besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen wird in vielen Zahnarztpraxen nicht vollständig oder nicht korrekt abgerechnet. Die Gebührennummer erfasst zusätzliche Maßnahmen, die über den üblichen Ablauf einer Präparation oder Füllung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel das Separieren von Zähnen, das Verdrängen störenden Zahnfleisches oder die Stillung einer übermäßigen Papillenblutung.
Entscheidend sind der konkrete Leistungsinhalt, der behandelte Bereich und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die GOZ-Nr. 2030 wird nicht automatisch mit jeder Füllung berechnungsfähig. Sie setzt eine tatsächlich erbrachte besondere Maßnahme voraus. Gleichzeitig ist sie nicht ausschließlich auf klassische Füllungstherapien begrenzt. Auch bei Kronenpräparationen, Implantataufbauten oder Wurzelkanalbehandlungen kann ein Ansatz möglich sein.
Dieser Beitrag zeigt, wann die GOZ 2030 berechnet werden darf, wie häufig sie in einer Sitzung angesetzt werden kann und welche Dokumentation für eine sichere Abrechnung erforderlich ist.

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