
Abrechnung der Früherkennungsuntersuchungen / Dokumentation im „Gelben Heft“
Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FUZ1–FUZ6) verpflichtend im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Diese Neuerung betrifft alle ab 2026 geborenen Kinder sowie bestehende Untersuchungshefte, die durch Einlegeblätter ergänzt werden. Neben der korrekten Abrechnung sind vor allem Terminabstände, Altersfrequenzen und Dokumentationspflichten zu beachten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen strukturierten Überblick über Abrechnung, Fristen und die neuen Anforderungen zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen.










