Abrechnung der Früherkennungsuntersuchungen / Dokumentation im „Gelben Heft“

Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen im neuen Gelben Heft ab 2026.
Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FUZ1–FUZ6) verpflichtend im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Diese Neuerung betrifft alle ab 2026 geborenen Kinder sowie bestehende Untersuchungshefte, die durch Einlegeblätter ergänzt werden. Neben der korrekten Abrechnung sind vor allem Terminabstände, Altersfrequenzen und Dokumentationspflichten zu beachten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen strukturierten Überblick über Abrechnung, Fristen und die neuen Anforderungen zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen.

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Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FUZ1–FUZ6) verpflichtend im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Diese Neuerung betrifft alle ab 2026 geborenen Kinder sowie bestehende Untersuchungshefte, die durch Einlegeblätter ergänzt werden. Neben der korrekten Abrechnung sind vor allem Terminabstände, Altersfrequenzen und Dokumentationspflichten zu beachten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen strukturierten Überblick über Abrechnung, Fristen und die neuen Anforderungen zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen.

Einleitung zum Beitrag 

Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sind ein zentraler Bestandteil der präventiven Kinderzahnheilkunde. Sie dienen der frühzeitigen Erkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen sowie der umfassenden Beratung der Betreuungspersonen.

Ab dem 01.01.2026 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Die Dokumentation der sechs Früherkennungsuntersuchungen (FUZ1–FUZ6) erfolgt verpflichtend im „Gelben Heft“. Damit wird die Zusammenarbeit zwischen Kinderärzten und Zahnärzten noch enger verzahnt. Für die Praxis bedeutet das: Neben der korrekten Abrechnung muss auch die Dokumentation exakt erfolgen.

Neues Untersuchungsheft ab 2026

Kinder, die ab dem 01.01.2026 geboren werden, erhalten das neue Untersuchungsheft direkt vom Kinderarzt.

Für Kinder mit einem bestehenden „alten“ Heft gilt:

  • Der Zahnarzt erhält Einkleber und ergänzende Einlegeblätter
  • Diese werden von den jeweiligen KZVen zur Verfügung gestellt
  • Die Dokumentation im Heft ist verpflichtender Leistungsbestandteil

Die Eintragung der Früherkennungsuntersuchungen ist somit nicht optional, sondern Teil der abrechnungsfähigen Leistung.

Terminabstände bei Früherkennungsuntersuchungen

Ein häufiger Fehler in der Praxis entsteht durch falsche Terminplanung. Entscheidend sind die Mindestabstände – nicht der Kalenderwechsel.

FUZ1 bis FUZ4

  • Mindestabstand: 4 Monate
  • Jahres- oder Halbjahreswechsel sind irrelevant

FUZ4 bis FUZ6

  • Mindestabstand: 12 Monate
  • Auch hier ist ein Kalenderwechsel ohne Bedeutung

Wichtig bei Kombination mit BEMA-Nr. 01

Wird zwischen zwei Früherkennungsuntersuchungen eine 01-Leistung geplant, gilt:

  • Mindestabstand von 4 Monaten
  • zusätzlich muss ein neues Kalenderhalbjahr vorliegen

Diese Regelung wird in der Praxis häufig übersehen.

Altersfrequenz und Abrechnung der FUZ-Leistungen

Die Früherkennungsuntersuchungen dürfen nur innerhalb definierter Altersfenster erbracht werden:

LeistungAlterszeitraum
FUZ16.–9. Lebensmonat
FUZ210.–20. Lebensmonat
FUZ321.–33. Lebensmonat
FUZ434.–48. Lebensmonat
FUZ549.–60. Lebensmonat
FUZ661.–72. Lebensmonat

Zusätzlich gilt für FLA:

  • Zweimal je Kalenderhalbjahr
  • Unabhängig vom individuellen Kariesrisiko

FUPr-Leistungen erfolgen nur, soweit erforderlich.

Leistungsinhalte der FUZ1–FUZ3

Die ersten drei Früherkennungsuntersuchungen umfassen:

  • Inspektion der Mundhöhle
  • Beratung zu Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit
  • Anamnese zum Ernährungsverhalten
  • Beratung zur Keimzahlsenkung
  • Aufklärung zur Ätiologie oraler Erkrankungen
  • Fluoridierungsanamnese und -empfehlung
  • verpflichtende Dokumentation im Untersuchungsheft

Leistungsinhalte der FUZ4–FUZ6

Bei den späteren Untersuchungen stehen zusätzlich im Fokus:

  • Eingehende Untersuchung inklusive Beratung
  • Einschätzung des Kariesrisikos (dmft-Index)
  • Ernährungs- und Mundhygieneberatung
  • Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel
  • ggf. Verordnung oder Abgabe von Fluoridtabletten
  • verpflichtende Dokumentation im Gelben Heft

Die neuen Vorgaben zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft bringen klare Strukturen – aber auch erhöhte Anforderungen an Organisation und Abrechnung.

Wichtig sind:

  • korrekte Altersfrequenzen
  • Einhaltung der Mindestabstände
  • Beachtung der Kombinationsregeln mit der BEMA-Nr. 01
  • vollständige Dokumentation im Untersuchungsheft

Eine strukturierte Planung und geschultes Teamwissen sind hier entscheidend, um Honorarkürzungen oder Abrechnungsfehler zu vermeiden.

Sind Sie unsicher bei der Abrechnung oder Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen?

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