Ä2650 oder doch Ost 2 (Bema 48)?

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Die Ost 2 ist vermutlich jedem*r Zahnmediziner*in bzw. dem zahnmedizinischen Praxispersonal geläufig, doch wie steht es um die Gebührenposition Ä2650?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die GOÄ-Position anzuwenden?

Bei der Gebührenposition Ä2650 (83 Punkte) handelt es sich um einen deutlich schwierigeren Leistungsinhalt als bei der Bema-Nr. 48 (Ost2, 78 Punkte).

Die Entfernung eines extrem verlagerten oder impaktierten Zahnes nach der GOÄ 2650 (zzgl. Zuschlag nach GOÄ-Nr. 443) ist nur dann gegeben, wenn eine über das gewöhnliche Maß hinausreichende umfangreiche Osteotomie durchgeführt wird. Es müssen zeitgleich anatomische Nachbarstrukturen gefährdet sein. Dabei ist es irrelevant, ob diese Operationskriterien durch eine extreme Verlagerung oder durch andere Gründe (Zahnanatomie, Anatomie des Operationsfelds, Operationsablauf) hervorgerufen werden.

Der Zugang zum Zahn/Wurzelfragment muss, nach operativer Zahntrennung oder Zahnfraktur mittels aufwendiger Osteotomie, durch eine erhebliche Knochendecke hindurch erfolgen. Gleichzeitig müssen anatomisch wichtige Nachbarstrukturen (z.B. Nerven oder Gefäßbündel, Nachbarzähne) den üblichen direkten Zugang behindern bzw. unmöglich machen.

Das Wichtigste ist die ausführliche Dokumentation. Hierzu zählen auch die röntgenologische, sowie ggf. die Fotodokumentation.

Abgegolten mit dieser Leistung ist:

  • die Aufklappung der Schleimhaut
  • die Modellation der Knochenwunde
  • die Entfernung von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten in Verbindung mit der Extraktion
  • die Bildung eines Mukoperiostlappens
  • die primäre Wundversorgung (die Wundränder werden wieder identisch aneinander genäht)

Ggf. zusätzlich abrechenbar:

  • Bema-Nr. 36 (Stillung einer übermäßigen Blutung), Nbl1
  • Bema-Nr. 37 (Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen), Nbl2
  • Bema-Nr. 56C (Zystektomie)
  • GOÄ-Nr. 2382 (Lappenplastik)
  • GOÄ-Nr. 2584 (Nervlösung,- verlagerung, – einbettung)
  • Ä2675 (Vestibulumplastik)
  • Ä2700 / Ä2701 zzgl. Material- und Laborkosten
  • Präoperative dreidimensionale Röntgenanalyse (DVT)

In der GOZ wird diese Art der Zahnentfernung mit der Leistung 3045 (umfangreiche Osteotomieentfernung extrem verlagerter/ extrem retinierter Zahn mit Nachbarschaftsgefährdung) beschrieben.

Bis bald, eure Tanja | Winter Praxismanagement

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