Chairside-Leistungen: Was Sie über diese zahntechnischen Maßnahmen wissen sollten

Zahnarzt und ZFA führen Chairside-Leistungen am Behandlungsstuhl durch.
Im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen kommen häufig sogenannte Chairside-Leistungen zum Einsatz. Doch was genau bedeutet „Chairside“, welche Leistungen fallen darunter, und wie werden sie berechnet? In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Chairside-Leistungen und deren Bedeutung im Praxisalltag.

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Im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen kommen häufig sogenannte Chairside-Leistungen zum Einsatz. Doch was genau bedeutet „Chairside“, welche Leistungen fallen darunter, und wie werden sie berechnet? In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Leistungen und deren Bedeutung im Praxisalltag.


Was sind Chairside-Leistungen?

Der Begriff „Chairside“ stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich „am Behandlungsstuhl“. In der Zahnmedizin bezieht sich Chairside auf extraorale zahntechnische Leistungen, die Zahnärzte/innen oder Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFAs) direkt am Behandlungsstuhl des Patienten durchführen.

Diese Leistungen ergänzen die zahnärztliche Maßnahme und bieten Vorteile, wie:

  • Zeitersparnis durch direkte Durchführung während der Behandlung.
  • Effiziente Kommunikation zwischen Patient, Zahnarzt und technischem Personal.
  • Höhere Präzision, da Anpassungen sofort erfolgen können.

Wie werden die Leistungen abgerechnet?

Diese werden gemäß § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Hierbei gelten folgende wichtige Punkte:

  1. Grundlage: Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB)
    • Die BEB dient als Referenz für die Beschreibung und Abrechnung von zahntechnischen Leistungen.
    • Leistungsnummern können individuell gewählt und angelegt werden.
  2. Individuelle Kalkulation der Preise
    • Es gibt keine festen Preisvorgaben. Jede Praxis muss die Preise nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen selbst kalkulieren.
  3. Einschränkungen bei GKV-Patienten
    • Achtung: Chairside-Leistungen dürfen nicht im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung (GKV) berechnet werden.
    • Sie sind ausschließlich bei gleichartigem, andersartigem oder privatem Zahnersatz zulässig.

Vorteile

Chairside-Leistungen bieten zahlreiche Vorteile für Patienten und Praxen:

  • Schnelligkeit: Zahnersatz kann oft in nur einer Sitzung angepasst werden.
  • Kostenersparnis: Da weniger externe Laborkosten anfallen, können Praxen wirtschaftlich arbeiten.
  • Patientenzufriedenheit: Durch die direkte Durchführung bleibt der Patient stets informiert und eingebunden.

Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Die Integration von den Leistungen in Ihre Praxis bietet nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern auch eine verbesserte Patientenbindung. Es ist jedoch wichtig, sich mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der korrekten Kalkulation vertraut zu machen, um diese Leistungen optimal anbieten zu können.


Häufige Fragen zu Chairside

1. Sind Chairside-Leistungen für alle Patienten geeignet?

Nein. Diese Leistungen dürfen nur bei privat abgerechneten Zahnersatzbehandlungen oder gleichartigen/andersartigen Versorgungen eingesetzt werden. GKV-Patienten sind ausgeschlossen.

2. Was muss bei der Preisgestaltung beachtet werden?

Die Preise müssen individuell und betriebswirtschaftlich kalkuliert werden. Es gibt keine festen Vorgaben, was Praxen die Möglichkeit gibt, ihre Kostenstrukturen flexibel anzupassen.


Chairside-Leistungen bieten Praxen eine hervorragende Möglichkeit, den Praxisalltag effizienter zu gestalten und Patienten eine moderne Behandlung zu ermöglichen. Gleichzeitig erfordert ihre Anwendung genaue Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen und eine transparente Kommunikation mit den Patienten.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über Chairside-Leistungen erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie online einen Beratungstermin!

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zusammenzuarbeiten!

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