In der Welt der Zahnmedizin gibt es viele Fachbegriffe und Abkürzungen, die für Patienten oft schwer verständlich sind. Heute möchten wir über ein wichtiges Thema sprechen, das sowohl für Zahnärzte als auch für Patienten von Bedeutung ist: das PAR-Formblatt.
Was ist das PAR-Formblatt?
PAR steht für Parodontalstatus und bezieht sich auf den Zustand des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates. Das PAR-Formblatt ist ein Dokument, das von Zahnärzten genutzt wird, um den Zustand des Zahnfleisches und die Tiefe von Zahnfleischtaschen zu dokumentieren. Diese Informationen sind entscheidend für die Diagnose und Behandlung von Parodontalerkrankungen, auch bekannt als Parodontitis oder Parodontose.
Warum ist das PAR-Formblatt wichtig?
Die Auswertung des Parodontalstatus ist ein wesentlicher Bestandteil einer sorgfältigen zahnärztlichen Untersuchung. Parodontalerkrankungen können schwerwiegende Auswirkungen auf die Mundgesundheit haben und im schlimmsten Fall zum Zahnverlust führen. Das PAR-Formblatt ermöglicht es dem Zahnarzt, den Verlauf der Erkrankung zu verfolgen, geeignete Behandlungsmaßnahmen zu planen und den Patienten darüber zu informieren.
Die Ausfertigung des PAR-Formblatts
In einigen Fällen möchten Patienten eine Kopie ihres PAR-Formblatts erhalten. Dies kann aus verschiedenen Gründen wünschenswert sein, einschließlich der Möglichkeit, Informationen mit anderen Gesundheitsdienstleistern zu teilen oder für die persönliche Aufzeichnung. Wenn ein Patient im Zusammenhang mit einer S3-leitliniengerechten PAR-Behandlung eine Ausfertigung des Parodontalbefundes wünscht, gibt es eine spezielle Abrechnungscodierung in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
GOZ-Nr. 4030a – „Ausfertigung PAR-Formblatt entsprechend GOZ-Nr. 4030 Beseitigung von scharfen Zahnkanten“
Dieser Abrechnungsposten ermöglicht es Zahnärzten, die Ausfertigung des PAR-Formblatts als Analogleistung abzurechnen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistung „Ausfertigung PAR-Formblatt“ weder in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) noch in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) explizit aufgeführt ist. Daher wird die Abrechnung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien analog durchgeführt.
Das PAR-Formblatt spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Mundgesundheit und der Planung von Behandlungsmaßnahmen in der Zahnmedizin. Wenn Sie als Patient eine Ausfertigung dieses wichtigen Dokuments wünschen, kann dies gemäß der GOZ-Nr. 4030a abgerechnet werden. Dies stellt sicher, dass Sie Zugang zu wichtigen Informationen über Ihren Parodontalstatus haben und aktiv an Ihrer Mundgesundheit teilnehmen können.
Für weitere Informationen und Fragen zum PAR-Formblatt und seiner Bedeutung können Sie sich gerne an uns wenden. Ihre Mundgesundheit liegt uns am Herzen, und wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Herzliche Grüße von Irina und dem gesamten Team von Winter Praxismanagement!
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