Digitalisierung von Prozessen

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Versenden Sie noch Rechnungen per Post? Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, diesen Prozess zu digitalisieren und damit Zeit, Geld und Nerven zu sparen? 

Wir haben im September bei Winter Praxismanagement ein neues Buchhaltungstool und eine digitale Zeiterfassung der Mitarbeiter erfolgreich eingeführt. Da das Zeiterfassungstool mit der Buchhaltungslösung verknüpft ist, können wir per Mausklick die Zeiten pro Kunde auswerten und daraus die monatlichen Rechnungen erstellen. 

Seitdem versenden wir Rechnungen nur noch per E-Mail und der Rechnungsprozess hat sich damit um ein Vielfaches vereinfacht und kann jetzt auch an eine Mitarbeiterin delegiert werden. 

Überlegen Sie auch, Prozesse in Ihrem Praxisalltag digitaler zu gestalten?

Gerne stehen wir als kompetenter Partner zur Findung digitaler Tools zur Verfügung.

Bis bald, eure Maria | Winter Praxismanagement

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Zahnersatz Reparatur Abrechnung richtig dokumentieren
Zahnärtzliche Abrechnung

Zahnersatz Reparatur Abrechnung: Reparaturen richtig dokumentieren

Die Zahnersatz Reparatur Abrechnung gehört für viele Zahnarztpraxen zu den anspruchsvolleren Bereichen der Abrechnung. Denn kaum eine Reparatur gleicht der anderen. Mal ist eine Prothese gebrochen, mal muss eine Verblendung repariert werden. In anderen Fällen wird eine Klammer erneuert oder eine Krone wiederbefestigt.

GOZ 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren eines Zahnes mit Retraktionsfaden
Zahnärtzliche Abrechnung

Besonderheiten bei der Berechnung der GOZ-Leistung 2030: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

Die GOZ-Leistung 2030 für besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen wird in vielen Zahnarztpraxen nicht vollständig oder nicht korrekt abgerechnet. Die Gebührennummer erfasst zusätzliche Maßnahmen, die über den üblichen Ablauf einer Präparation oder Füllung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel das Separieren von Zähnen, das Verdrängen störenden Zahnfleisches oder die Stillung einer übermäßigen Papillenblutung.
Entscheidend sind der konkrete Leistungsinhalt, der behandelte Bereich und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die GOZ-Nr. 2030 wird nicht automatisch mit jeder Füllung berechnungsfähig. Sie setzt eine tatsächlich erbrachte besondere Maßnahme voraus. Gleichzeitig ist sie nicht ausschließlich auf klassische Füllungstherapien begrenzt. Auch bei Kronenpräparationen, Implantataufbauten oder Wurzelkanalbehandlungen kann ein Ansatz möglich sein.
Dieser Beitrag zeigt, wann die GOZ 2030 berechnet werden darf, wie häufig sie in einer Sitzung angesetzt werden kann und welche Dokumentation für eine sichere Abrechnung erforderlich ist.