Exzision 1

Share This Post

Bema 49: Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe, je Zahngebiet. 10 Punkte

Bei der Abrechnung der Exzision 1 herrscht oft Verwirrung, deshalb möchte ich nochmal auflisten, wofür die Exz 1 abgerechnet werden darf. 

Exzision bedeutet wörtlich übersetzt “Ausschneidung” und ist somit ein kleiner chirurgischer Eingriff. Ziel ist es, störende Gewebestücke zu entfernen, Schleimhaut oder Granulationsgewebe zu glätten, auszudünnen oder zu entfernen. Die Bema Position 49 kann nicht neben einer anderen chirurgischen Leistung abgerechnet werden. 

Sie darf für das Durchtrennen von Zahnfleischfasern z. B. während einer Präparation in Ansatz gebracht werden, wenn man unter sich gehende Stellen freilegen muss, nicht jedoch in Verbindung mit der Abformung, wenn nur das Zahnfleisch verdrängt wird, dann ist die Bema 12 (Bmf) abrechenbar. 

Die Exz 1 kann auch bei der Entfernung einer Zahnfleischkappe als Durchbruchhilfe abgerechnet werden, auch wenn elektrochirurgisch gearbeitet wird. 

Seit der neuen PA-Richtlinie von 2021 darf die Exz 1 nicht mehr für offene oder geschlossene Kürettage in Ansatz gebracht werden, auch nicht bei pflegebedürftigen Personen, hierfür gibt es Positionen im Rahmen der Parodontalbehandlung. Einzige Ausnahme ist die Entfernung entzündlicher Gingiva oder Granulationsgewebe im Akutfall zur Schmerzbeseitigung. Hier ist es wichtig, genau zu dokumentieren und eine Info an die KZV weiterzuleiten, um einen Regress zu vermeiden. 

Die Exz 1 darf auch nicht in Ansatz gebracht werden, wenn es sich um eine Probeexzision oder die Exzision von Schleimhautwucherungen oder größeren Geschwülsten handelt. 

In der GOZ wird für die Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe als selbständige Leistung die Position GOZ 3070 in Ansatz gebracht. Es gibt hierfür keine weiteren Abrechnungsbestimmungen. Man kann sich hier am BEMA orientieren. Zusätzlich kann man den Zuschlag 0120 (Laser-Behandlung) berechnen. 

Bis bald, eure Nadine | Winter Praxismanagement

Erfahren Sie Mehr

Seit der Gründung von Winter Praxismanagement haben wir uns dem Ziel verschrieben, Zahnarztpraxen mit maßgeschneiderten Managementlösungen zum Erfolg zu verhelfen. Unsere Leidenschaft für Exzellenz im Praxismanagement hat uns ermöglicht, ein Jahrzehnt lang Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Partnerschaften aufzubauen.
Praxismanagement

Feiern Sie das 10-jährige Jubiläum von Winter Praxismanagement mit einem kostenlosen Erstgespräch

Seit einem Jahrzehnt steht Winter Praxismanagement an der Seite von Zahnarztpraxen, um deren Zukunft erfolgreich zu gestalten. Anlässlich unseres 10-jährigen Jubiläums am 1. April 2024 bieten wir Ihnen ein besonderes Angebot: ein kostenloses Erstgespräch mit Bettina Winter, um Ihnen zu zeigen, wie unser breites Portfolio Ihre Praxis weiter voranbringen kann.

🎉 Feiern Sie mit uns 10 Jahre Exzellenz in der Praxisverwaltung! 🎉

Seit der Gründung von Winter Praxismanagement haben wir uns dem Ziel verschrieben, Zahnarztpraxen mit maßgeschneiderten Managementlösungen zum Erfolg zu verhelfen. Unsere Leidenschaft für Exzellenz im Praxismanagement hat uns ermöglicht, ein Jahrzehnt lang Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Partnerschaften aufzubauen.

Wir sind begeistert, unser 10-jähriges Jubiläum mit Ihnen zu feiern! Bei Winter Praxismanagement schätzen wir jede Gelegenheit, Ihre zahnärztliche Praxis zum Erfolg zu führen.

Als Dankeschön für ein Jahrzehnt des Vertrauens und der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein exklusives kostenloses Erstgespräch mit unserer Gründerin Bettina Winter. Es ist die perfekte Gelegenheit, um maßgeschneiderte Lösungen und Strategien für die Zukunft Ihrer Praxis zu entdecken.

Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für weitere erfolgreiche Jahre legen!

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Visionen für die kommenden Jahre Wirklichkeit werden zu lassen.