Exzision 1

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Bema 49: Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe, je Zahngebiet. 10 Punkte

Bei der Abrechnung der Exzision 1 herrscht oft Verwirrung, deshalb möchte ich nochmal auflisten, wofür die Exz 1 abgerechnet werden darf. 

Exzision bedeutet wörtlich übersetzt “Ausschneidung” und ist somit ein kleiner chirurgischer Eingriff. Ziel ist es, störende Gewebestücke zu entfernen, Schleimhaut oder Granulationsgewebe zu glätten, auszudünnen oder zu entfernen. Die Bema Position 49 kann nicht neben einer anderen chirurgischen Leistung abgerechnet werden. 

Sie darf für das Durchtrennen von Zahnfleischfasern z. B. während einer Präparation in Ansatz gebracht werden, wenn man unter sich gehende Stellen freilegen muss, nicht jedoch in Verbindung mit der Abformung, wenn nur das Zahnfleisch verdrängt wird, dann ist die Bema 12 (Bmf) abrechenbar. 

Die Exz 1 kann auch bei der Entfernung einer Zahnfleischkappe als Durchbruchhilfe abgerechnet werden, auch wenn elektrochirurgisch gearbeitet wird. 

Seit der neuen PA-Richtlinie von 2021 darf die Exz 1 nicht mehr für offene oder geschlossene Kürettage in Ansatz gebracht werden, auch nicht bei pflegebedürftigen Personen, hierfür gibt es Positionen im Rahmen der Parodontalbehandlung. Einzige Ausnahme ist die Entfernung entzündlicher Gingiva oder Granulationsgewebe im Akutfall zur Schmerzbeseitigung. Hier ist es wichtig, genau zu dokumentieren und eine Info an die KZV weiterzuleiten, um einen Regress zu vermeiden. 

Die Exz 1 darf auch nicht in Ansatz gebracht werden, wenn es sich um eine Probeexzision oder die Exzision von Schleimhautwucherungen oder größeren Geschwülsten handelt. 

In der GOZ wird für die Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe als selbständige Leistung die Position GOZ 3070 in Ansatz gebracht. Es gibt hierfür keine weiteren Abrechnungsbestimmungen. Man kann sich hier am BEMA orientieren. Zusätzlich kann man den Zuschlag 0120 (Laser-Behandlung) berechnen. 

Bis bald, eure Nadine | Winter Praxismanagement

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