Alles über die Gewährleistung bei zahnärztlichen Füllungen: Wichtige Abrechnungstipps

Erfahren Sie mehr über die Gewährleistung bei zahnärztlichen Füllungen und wie Sie Wiederholungsfüllungen korrekt abrechnen, um Compliance und Patientenzufriedenheit sicherzustellen.

Share This Post

Gewährleistung zahnärztliche Füllungen – Zahnärzte übernehmen nach §136a Abs. 4 SGB V eine zweijährige Gewährleistung für Füllungen und Zahnersatz. Dieser Blogbeitrag erklärt die Bedingungen und Ausnahmen dieser Regelung und bietet praktische Abrechnungstipps, um sicherzustellen, dass Ihre Praxis diese Anforderungen effektiv verwaltet.

Was bedeutet die zweijährige Gewährleistung in der Zahnmedizin?

Nach dem Gesetz ist der Zahnarzt verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach der Behandlung kostenfreie Korrekturen oder Wiederholungen bei Füllungen und Zahnersatz vorzunehmen, sollte es notwendig werden. Diese Regelung soll die Qualität und Langlebigkeit zahnmedizinischer Behandlungen sichern.

Ausnahmen von der Regel

Nicht in jedem Fall muss der Zahnarzt kostenfrei nachbessern. Ausnahmen von der zweijährigen Gewährleistungspflicht sind gegeben, wenn:

  • Der Schaden durch äußere Einflüsse wie Unfälle oder Bruxismus (Zähneknirschen) verursacht wurde.
  • Besondere medizinische Umstände vorliegen, die eine Wiederherstellung erfordern.

Korrekte Abrechnung von Wiederholungsfüllungen

Wiederholungsfüllungen können unter bestimmten Bedingungen zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden, insbesondere bei:

  • Zahnhalsfüllungen (Kennzeichnung „z“ oder „7“ erforderlich)
  • Milchzahnfüllungen
  • Vorhandensein von besonderen Umständen wie Bruxismus oder spezifische Vorerkrankungen

Es ist wichtig, im Abrechnungsprozess den Grund für die Wiederholung oder Korrektur detailliert zu dokumentieren. Beispielsweise sollten Angaben gemacht werden, wenn eine Füllung aufgrund einer Wurzelkanalbehandlung erneuert wird oder bei einem Füllungsverlust durch ein Frontzahntrauma.

Tipps zur Dokumentation und Abrechnung:

  1. Detaillierte Dokumentation: Jede Wiederholungsbehandlung sollte mit einer präzisen Beschreibung des Grundes dokumentiert werden, um Rückfragen der Krankenkassen zu vermeiden.
  2. Klare Kommunikation mit Patienten: Informieren Sie Patienten über die Bedingungen der Gewährleistung und die Umstände, unter denen Kosten anfallen könnten.
  3. Regelmäßige Schulungen: Halten Sie Ihr Team durch regelmäßige Schulungen über Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen und Abrechnungsrichtlinien auf dem Laufenden.

Die Einhaltung der Gewährleistungsvorschriften und die korrekte Abrechnung von Wiederholungsfüllungen sind entscheidend, um rechtliche Konformität zu gewährleisten und das Vertrauen Ihrer Patienten zu stärken. Nutzen Sie die Informationen aus diesem Beitrag, um Ihre Abrechnungspraktiken zu optimieren und mögliche Herausforderungen effektiv zu managen.

Kontaktieren Sie uns für mehr Unterstützung:

Wenn Sie weitere Hilfe bei der Abrechnung oder Fragen zur Gewährleistung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Besuchen Sie unsere Website oder rufen Sie uns direkt an, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, Ihre Praxis erfolgreich und konform zu führen!

Erfahren Sie Mehr

Externes Abrechnungsunternehmen unterstützt Zahnarztpraxis als Urlaubsvertretung bei GOZ- und BEMA-Abrechnung.
Zahnärtzliche Abrechnung

Warum ist ein externes Abrechnungsunternehmen als Urlaubsvertretung sinnvoll?

Wenn die abrechnungsverantwortliche Mitarbeiterin in den Urlaub geht, entstehen in vielen Praxen organisatorische und finanzielle Risiken. Ein externes Abrechnungsunternehmen als Urlaubsvertretung sorgt für stabile Prozesse, sichert die Liquidität und verhindert Abrechnungsstaus. Externe Expertinnen arbeiten schnell, kompetent und ohne lange Einarbeitung. Dieser Blog zeigt, warum externe Unterstützung heute für viele Zahnarztpraxen unverzichtbar ist – besonders in Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Arbeitsbelastung.

Abrechnungsexpertin von Winter Praxismanagement prüft zahnärztliche Abrechnungen
Zahnärtzliche Abrechnung

Externe Abrechnung – immer auf dem neuesten Stand in der zahnärztlichen Abrechnung

Die Anforderungen an die zahnärztliche Abrechnung steigen stetig: neue gesetzliche Regelungen, regelmäßige Anpassungen in GOZ und BEMA sowie technische Veränderungen. Mit der externen Abrechnung von Winter Praxismanagement sichern Sie sich Kompetenz, Aktualität und Rechtssicherheit – und schaffen gleichzeitig Freiraum für Ihr Praxisteam.