In der zahnärztlichen Prothetik kommt es vor, dass ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn abbricht. Eine mögliche Lösung bietet die Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf. Dieser Blogbeitrag erklärt, unter welchen Umständen diese Lösung als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird und welche Festzuschüsse dabei eine Rolle spielen.
Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf – Eine effektive Lösung bei abgebrochenen Zähnen
Die Verwendung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf ist eine bewährte Methode, um einen bis auf das Zahnfleischniveau abgebrochenen Zahn zu erhalten. Diese Technik ermöglicht es, den Zahn funktional in eine bestehende Teleskopprothese zu integrieren und somit die Nutzungsdauer der Prothese zu verlängern.
Regelversorgung oder gleichartige Versorgung – Kriterien und Unterscheidung
Die Einstufung der Wurzelstiftkappe hängt wesentlich vom Restzahnbestand ab:
- Restzahnbestand bis zu 3 Zähne je Kiefer: Hier wird die Befundklasse 4.8 ausgelöst, und die Wurzelstiftkappe gilt als Regelversorgung. Es werden Festzuschüsse nach den Positionen 6.2 oder 6.3 für die Einarbeitung in den Kunststoff- oder Metallbereich der vorhandenen Prothese gewährt.
- Mehr als 3 Zähne je Kiefer: In diesem Fall wird eine der Befundklassen 3.1 oder 3.2 ausgelöst, und die Wurzelstiftkappe wird als gleichartige Versorgung betrachtet. Hierbei kommen Festzuschüsse wie 1.1 und ggf. 1.3 sowie 6.2 bzw. 6.3 zur Anwendung.
Abrechnungsdetails für die Integration einer Wurzelstiftkappe
Die korrekte Abrechnung ist entscheidend, um eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen zu sichern:
- Regelversorgung: Abrechnung erfolgt über die Bema-Positionen 90 und 100b zuzüglich der Material- und Laborkosten.
- Gleichartige Versorgung: Es wird die Bema-Position 100b und die GOZ-Position 5030 herangezogen, ebenfalls zuzüglich Material- und Laborkosten.
Die Entscheidung, ob eine Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird, hängt von der spezifischen Situation im Mund des Patienten ab. Durch das Verständnis dieser Richtlinien können Zahnärzte die passende Abrechnungsmethode wählen und somit sicherstellen, dass ihre Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Abrechnung? Kontaktieren Sie uns!
Besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt, um mehr über Abrechnungsoptionen und -strategien zu erfahren:
- Website: www.winter-praxismanagement.dehttps://www.winter-praxismanagement.de/konrtakt
- Email: info@winter-praxismanagement.de
- Telefon: +49 (0) 179 2344357
- Social Media: winter.praxismanagement
Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihre Praxis erfolgreich zu führen!