Wurzelstiftkappen mit Kugelkopf: Regelversorgung oder gleichartige Versorgung?

Erfahren Sie, wann die Versorgung mit einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf als Regelversorgung gilt und welche Abrechnungsoptionen bei der Integration in vorhandene Prothesen bestehen.
In der zahnärztlichen Prothetik kommt es vor, dass ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn abbricht. Eine mögliche Lösung bietet die Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf. Dieser Blogbeitrag erklärt, unter welchen Umständen diese Lösung als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird und welche Festzuschüsse dabei eine Rolle spielen.

Share This Post

In der zahnärztlichen Prothetik kommt es vor, dass ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn abbricht. Eine mögliche Lösung bietet die Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf. Dieser Blogbeitrag erklärt, unter welchen Umständen diese Lösung als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird und welche Festzuschüsse dabei eine Rolle spielen.

Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf – Eine effektive Lösung bei abgebrochenen Zähnen

Die Verwendung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf ist eine bewährte Methode, um einen bis auf das Zahnfleischniveau abgebrochenen Zahn zu erhalten. Diese Technik ermöglicht es, den Zahn funktional in eine bestehende Teleskopprothese zu integrieren und somit die Nutzungsdauer der Prothese zu verlängern.

Regelversorgung oder gleichartige Versorgung – Kriterien und Unterscheidung

Die Einstufung der Wurzelstiftkappe hängt wesentlich vom Restzahnbestand ab:

  • Restzahnbestand bis zu 3 Zähne je Kiefer: Hier wird die Befundklasse 4.8 ausgelöst, und die Wurzelstiftkappe gilt als Regelversorgung. Es werden Festzuschüsse nach den Positionen 6.2 oder 6.3 für die Einarbeitung in den Kunststoff- oder Metallbereich der vorhandenen Prothese gewährt.
  • Mehr als 3 Zähne je Kiefer: In diesem Fall wird eine der Befundklassen 3.1 oder 3.2 ausgelöst, und die Wurzelstiftkappe wird als gleichartige Versorgung betrachtet. Hierbei kommen Festzuschüsse wie 1.1 und ggf. 1.3 sowie 6.2 bzw. 6.3 zur Anwendung.

Abrechnungsdetails für die Integration einer Wurzelstiftkappe

Die korrekte Abrechnung ist entscheidend, um eine angemessene Vergütung für die erbrachten Leistungen zu sichern:

  • Regelversorgung: Abrechnung erfolgt über die Bema-Positionen 90 und 100b zuzüglich der Material- und Laborkosten.
  • Gleichartige Versorgung: Es wird die Bema-Position 100b und die GOZ-Position 5030 herangezogen, ebenfalls zuzüglich Material- und Laborkosten.

Die Entscheidung, ob eine Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird, hängt von der spezifischen Situation im Mund des Patienten ab. Durch das Verständnis dieser Richtlinien können Zahnärzte die passende Abrechnungsmethode wählen und somit sicherstellen, dass ihre Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Abrechnung? Kontaktieren Sie uns!

Besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt, um mehr über Abrechnungsoptionen und -strategien zu erfahren:

Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Abrechnungsprozesse zu optimieren und Ihre Praxis erfolgreich zu führen!

Erfahren Sie Mehr

Amalgam-Verbot 2025: Was bedeutet das für Ihre Zahnfüllungen
Uncategorized

Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Was Sie wissen müssen

Mit dem Beginn des Jahres 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Veränderung in Kraft: das Amalgam-Verbot. Dieses Verbot markiert einen entscheidenden Schritt in der Dentalmedizin, insbesondere in Bezug auf Materialien,

Detaillierte Darstellung von Zähnen mit Fluorose und White Spots.
Zahnärtzliche Abrechnung

Fluorosen vs. White Spots

In der modernen Zahnmedizin sind ästhetische Bedenken ein häufiges Thema unter Patienten. Besonders Fluorosen und White Spots rücken immer mehr in den Fokus, da sie sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen auftreten und oft eine Herausforderung für die ästhetische Zahnheilkunde darstellen. Diese beiden Zustände sind nicht nur von kosmetischer Bedeutung, sondern bringen auch spezifische Anforderungen an die Behandlung und Abrechnung mit sich.

🎉 Feiern Sie mit uns 10 Jahre Exzellenz in der Praxisverwaltung! 🎉

Seit der Gründung von Winter Praxismanagement haben wir uns dem Ziel verschrieben, Zahnarztpraxen mit maßgeschneiderten Managementlösungen zum Erfolg zu verhelfen. Unsere Leidenschaft für Exzellenz im Praxismanagement hat uns ermöglicht, ein Jahrzehnt lang Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Partnerschaften aufzubauen.

Wir sind begeistert, unser 10-jähriges Jubiläum mit Ihnen zu feiern! Bei Winter Praxismanagement schätzen wir jede Gelegenheit, Ihre zahnärztliche Praxis zum Erfolg zu führen.

Als Dankeschön für ein Jahrzehnt des Vertrauens und der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein exklusives kostenloses Erstgespräch mit unserer Gründerin Bettina Winter. Es ist die perfekte Gelegenheit, um maßgeschneiderte Lösungen und Strategien für die Zukunft Ihrer Praxis zu entdecken.

Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für weitere erfolgreiche Jahre legen!

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Visionen für die kommenden Jahre Wirklichkeit werden zu lassen.