Wie kann man die GOZ Position 9100 korrekt abrechnen?

„Schema der GOZ Position 9100 mit Darstellung von augmentativen Maßnahmen im Kieferbereich“
Die korrekte Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist für jede Praxis ein entscheidender Faktor. Besonders bei komplexen Leistungen wie der GOZ Position 9100 kommt es oft zu Unsicherheiten. Welche Leistungen sind in dieser Komplexposition enthalten? Welche weiteren Positionen dürfen daneben abgerechnet werden? Und worauf muss man achten, wenn z. B. zusätzlich ein Sinuslift durchgeführt wird?

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Die korrekte Abrechnung zahnärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist für jede Praxis ein entscheidender Faktor. Besonders bei komplexen Leistungen wie der GOZ Position 9100 kommt es oft zu Unsicherheiten. Welche Leistungen sind in dieser Komplexposition enthalten? Welche weiteren Positionen dürfen daneben abgerechnet werden? Und worauf muss man achten, wenn z. B. zusätzlich ein Sinuslift durchgeführt wird?

In diesem Beitrag erklären wir praxisnah und verständlich, wie Sie die GOZ-Position 9100 richtig abrechnen, welche Besonderheiten gelten und welche Positionen kombinierbar sind. Ein Muss für jedes Abrechnungsteam in der Zahnarztpraxis!


Was umfasst die GOZ Position 9100?

Die GOZ-Nr. 9100 ist eine Komplexleistung, die umfangreiche augmentative Maßnahmen im Kieferbereich beschreibt. Sie wird verwendet, wenn mehrere chirurgische Schritte im Rahmen eines Knochenaufbaus durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich.

Im Leistungsumfang enthalten sind:

  • Lagerbildung
  • Glättung des Alveolarfortsatzes
  • ggf. Entnahme von Knochen innerhalb des Anbaugebiets
  • Einbringen von Aufbaumaterial
  • ggf. Einbringen von Barrieren (Membran), inkl. Fixierung
  • Wundverschluss mit vollständiger Schleimhautabdeckung
  • Primäre Wundversorgung

Wichtig:

Wenn mehrere dieser Leistungen in einer Sitzung durchgeführt werden, kann der Mehraufwand durch einen höheren Steigerungsfaktor (über 2,3-fach) berücksichtigt werden – natürlich unter Beachtung der Begründungspflicht gemäß § 5 GOZ.


Welche Leistungen sind nicht neben der GOZ 9100 berechnungsfähig?

Eine der häufigsten Fehlerquellen in der Abrechnung ist die Doppelberechnung von bereits enthaltenen Leistungen. Die folgenden Positionen sind nicht separat neben der GOZ-Position 9100 berechnungsfähig, da sie bereits in deren Leistungsumfang enthalten sind:

Nicht abrechenbare Leistungen neben GOZ 9100Bezeichnung
GOZ 3100Plastische Deckung
GOZ 4138Verwendung einer Membran
GOZ 9090Knochengewinnung, -aufbereitung, -implantation
GOZ 9130Bone Splitting (Spaltung/Spreizung von Knochensegmenten)
Ä2381Einfache Hautlappenplastik
Ä2382Schwierige Hautlappenplastik

Diese Leistungen dürfen Sie zusätzlich zur GOZ 9100 berechnen

Nicht alle Leistungen sind ausgeschlossen! In bestimmten Fällen dürfen Sie die GOZ 9100 mit folgenden Positionen kombinieren:

Berechenbare LeistungHinweise
GOZ 9110 – Interner SinusliftAchtung: Nur 50 % der Gebühr für GOZ 9100 berechenbar, wenn in der gleichen Kieferhälfte erbracht
GOZ 9120 – Externer SinusliftNur der Gebühr von GOZ 9100 abrechenbar (bei gleicher Kieferhälfte)
GOZ 9140 – Intraorale Knochenentnahme außerhalb des AufbaugebietsVoll berechenbar
GOZ 9150 – Osteosynthese zur Fixierung des AugmentatsVoll berechenbar

Tipp:

Achten Sie bei Sinuslift-Eingriffen stets darauf, in welcher Kieferhälfte die Leistungen erbracht wurden. Diese Details beeinflussen maßgeblich die Abrechnungsfähigkeit der GOZ 9100.


Abrechnungshinweise & Praxis-Tipps

  • Die GOZ 9100 darf nicht mehrfach pro Kieferhälfte abgerechnet werden – Ausnahme: mehrere augmentative Eingriffe in verschiedenen Regionen.
  • Dokumentieren Sie die exakte Lokalisation und die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen, um Rückfragen von Versicherern vorzubeugen.
  • Verwenden Sie bei Mehraufwand stets eine schriftliche Begründung, wenn Sie über dem 2,3-fachen Satz abrechnen.
  • Bei Kombination mit GOZ 9110/9120 unbedingt die Gebührensenkung korrekt berücksichtigen!

Häufige Abrechnungsfehler vermeiden

  • Doppelte Abrechnung von Membran-Einsatz (GOZ 4138)
  • Vergessen der Gebührenreduzierung bei kombiniertem Sinuslift
  • Nicht dokumentierter Mehraufwand bei erhöhter Steigerung
  • Unklare Lokalisation der erbrachten Leistung (z. B. Frontzahnbereich statt Kieferhälfte)

Fazit – GOZ 9100 professionell abrechnen

Die GOZ Position 9100 ist eine komplexe, aber wirtschaftlich relevante Leistung für chirurgisch tätige Zahnarztpraxen. Eine korrekte Abrechnung erfordert präzises Wissen über den Leistungsinhalt und die Kombinierbarkeit mit anderen GOZ-Positionen. Mit den hier aufgezeigten Hinweisen und Tipps bist du bestens gerüstet, um Abrechnungsfehler zu vermeiden und gleichzeitig das wirtschaftliche Potenzial dieser Leistung optimal zu nutzen.


Noch Fragen? Wir helfen gerne!

Falls du dir bei einer konkreten Abrechnung unsicher bist oder weitere Informationen benötigst, melde dich jederzeit bei uns. Wir unterstützen dich kompetent in allen Fragen rund um GOZ & Abrechnung!

Liebe Grüße 

Jenny 

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