Häufig gestellte Fragen zur Berechnung der UPT-Leistungen bei versäumten oder verschobenen Terminen der UPT-Versorgungstrecke

UPT-Versorgungstrecke Abrechnung“ – Wichtige Änderungen zur Abrechnung der UPT-Leistungen seit dem 01.01.2024.
Seit dem 01.01.2024 hat sich die Handhabung der UPT-Versorgungstrecke bei versäumten oder verschobenen Terminen geändert. Dies betrifft insbesondere die Berechnung der UPT-Leistungen bei Fristüberschreitungen und bei verschobenen oder nicht wahrgenommenen Terminen. In diesem Blog-Beitrag beantworten wir häufig gestellte Fragen und geben Ihnen wertvolle Informationen zu den neuen Regelungen.

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Seit dem 01.01.2024 hat sich die Handhabung der UPT-Versorgungstrecke bei versäumten oder verschobenen Terminen geändert. Dies betrifft insbesondere die Berechnung der UPT-Leistungen bei Fristüberschreitungen und bei verschobenen oder nicht wahrgenommenen Terminen. In diesem Blog-Beitrag beantworten wir häufig gestellte Fragen und geben Ihnen wertvolle Informationen zu den neuen Regelungen.

1. Was hat sich seit dem 01.01.2024 in Bezug auf die UPT-Versorgungstrecke geändert?

Ab dem 01.01.2024 zählen nur noch die tatsächlich erbrachten UPT-Sitzungen, was bedeutet, dass ein Termin auch in das nächste Kalenderjahr oder -halbjahr verschoben werden kann. Die Bestimmungen zur Frequenz der UPT-Sitzungen sowie der 2-Jahres-Zeitraum (24 Monate) müssen jedoch weiterhin beachtet werden.

Vor dem 01.01.2024 konnte ein UPT-Termin nur innerhalb desselben Kalenderjahres oder -halbjahres verschoben werden. War kein neuer Termin innerhalb der vorgegebenen Frequenzen möglich, galt der Termin als ausgefallen.

2. Beispiel für die UPT-Versorgungstrecke bei Grad C (vor dem 01.01.2024)

Zeitraum:

  • 01.01. – 30.04: 1. UPT-Schritt (Bev)
  • 01.05. – 31.08: 2. UPT-Schritt (UPTd)
  • 01.09. – 31.12: Termin ist ausgefallen

Zeitraum (nach dem 01.01.2024):

  • 01.01. – 30.04: 4. UPT-Schritt (UPTg)
  • 01.05. – 31.08: 5. UPT-Schritt (UPTd)
  • 01.09. – 31.12: 6. UPT-Schritt (UPTd)

3. Beispiel für Grad B

Bei Grad B wird für die UPT-Versorgungstrecke ein Mindestabstand von fünf Monaten zwischen den UPT-Sitzungen eingehalten. Ein Beispiel aus den Kalenderjahren 2023 bis 2025 zeigt, wie die Sitzungen in diesem Zeitraum verschoben oder abgesagt wurden und welche Fristen dabei beachtet werden müssen.

Beispiel:

  • 1. Halbjahr 2023: 1. UPT (Bev) am 08.04.23
  • 2. Halbjahr 2023: 2. UPT am 10.09.23, abgesagt durch den Patienten
  • 2. UPT (UPTd) am 28.11.23
  • 1. Halbjahr 2024: 3. UPT am 30.04.24, abgesagt durch den Patienten
  • 2. Halbjahr 2024: 3. UPT am 12.07.24 (UPTg)
  • 1. Halbjahr 2025: 4. UPT am 10.01.25 (UPTd)

4. Was passiert, wenn ein Patient den Termin für die BEVa nicht einhalten kann?

Die erste Befundevaluation (BEVa) erfolgt normalerweise drei bis sechs Monate nach der antiinfektiösen Therapie (AIT), die unter den Bema-Nrn. AITa und AITb abgerechnet wird. Wenn der Patient den Termin für die BEVa aufgrund von Umständen wie einem Krankenhausaufenthalt nicht einhalten konnte, kann eine Fristüberschreitung auftreten.

5. Was ist zu beachten bei einer Fristüberschreitung?

Ab dem ersten Tag nach Fristende (also mehr als 6 Monate nach der AIT) sollte eine Begründung zur Fristüberschreitung bei der Abrechnung angegeben werden. Eine Fristüberschreitung mit Begründung wird in der Regel bis zu 12 Monate nach der letzten Behandlung akzeptiert. Wenn die Fristüberschreitung mehr als 12 Monate beträgt, wird davon ausgegangen, dass der Behandlungserfolg nicht mehr sichergestellt werden kann und ein Abbruch der Behandlung notwendig ist.

Beispiel für eine Fristüberschreitung:

  • Abschluss AIT am 20.10.2024
  • BEVa möglich zwischen dem 21.10.25 und dem 21.04.25
  • Fristüberschreitung nach dem 21.04.2025

6. Fazit

Es ist wichtig, dass sowohl Patienten als auch Praxismanager die neuen Regelungen zur UPT-Versorgungstrecke ab dem 01.01.2024 kennen und befolgen. Insbesondere die Verschiebung von Terminen in das nächste Kalenderjahr oder -halbjahr erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung der Fristen. Bei Fristüberschreitungen sollte eine klare Begründung vorliegen, um etwaige Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen bei der Abrechnung der UPT-Leistungen und bei der Planung der Termine weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Sonnige Grüße
Irina

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