PA – Regresse durch KI-Prüfung in der Zahnmedizin

KI prüft Parodontalbehandlungspläne und Röntgenbilder auf Fehler und Regresse.
Künstliche Intelligenz (KI) unterstützt uns immer stärker in der Zahnmedizin. Ob bei der Befundung von Röntgenbildern, der Führung von Dokumentationen oder der Prüfung von Abrechnungen – KI ist mittlerweile ein unverzichtbarer Helfer in der Praxis. Ein häufiges Problem sind Regresse, die durch Fehler in der Dokumentation oder bei der Abrechnung entstehen. Doch was prüft KI genau, und wie können wir sicherstellen, dass keine Regresse auftreten?

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Künstliche Intelligenz (KI) unterstützt uns immer stärker in der Zahnmedizin. Ob bei der Befundung von Röntgenbildern, der Führung von Dokumentationen oder der Prüfung von Abrechnungen – KI ist mittlerweile ein unverzichtbarer Helfer in der Praxis. Ein häufiges Problem sind Regresse, die durch Fehler in der Dokumentation oder bei der Abrechnung entstehen. Doch was prüft KI genau, und wie können wir sicherstellen, dass keine Regresse auftreten?

In diesem Beitrag werfen wir einen Blick darauf, was KI alles erkennt, worauf Sie achten müssen und wie Sie Regresse vermeiden können – speziell im Hinblick auf den PA-Plan (Parodontalbehandlungsplan).

1. Befundung von Röntgenaufnahmen (OPG, kleine Röntgenbilder) im Bezug auf den PA-Plan

KI wird immer häufiger bei der Befundung von Röntgenbildern eingesetzt, um die Diagnose und Planung zu unterstützen. Besonders bei der PA-Behandlung ist die genaue Befundung der Röntgenbilder entscheidend. Was KI hier prüft:

  • Fremdröntgenbilder müssen in der Praxis befundet werden – Sie können nicht einfach Röntgenbilder von anderen Praxen verwenden, ohne diese entsprechend zu überprüfen.
  • Eigene Röntgenbilder müssen ebenfalls korrekt dokumentiert und befundet werden.
  • Taschentiefen und Knochenabbau aus dem PA-Plan müssen auf dem Röntgenbild nachvollziehbar sein, damit die Behandlung korrekt geplant und abgerechnet werden kann.

Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass Piercings, Ohrringe und ähnliche Gegenstände vor der Röntgenaufnahme entfernt werden, um Verwacklungen oder unscharfe Bilder zu vermeiden. Fremdröntgenbilder sollten immer auf Klarheit geprüft werden, um spätere Probleme bei der Abrechnung zu verhindern.

2. Antragsdatum des PA-Plans

Ein häufiger Fehler, den die KI bei der Prüfung findet, betrifft das Antragsdatum des PA-Plans. Wenn zur Erstellung oder Aufnahme des Plans noch kein Röntgenbild vorliegt oder dieses nachträglich gemacht wird, sollten Sie unbedingt das Aufstellungsdatum des Plans anpassen.

Sobald das Aufstellungsdatum vor dem Datum des Röntgenbildes liegt, erkennt die KI dies als Fehler und es kann zu einer Regressprüfung kommen. Achten Sie daher darauf, dass alle Daten in der richtigen Reihenfolge eingegeben werden.

3. Dokumentation über den PSI (Parodontal Screening Index)

Die Dokumentation des PSI-Werts ist ein weiterer Bereich, den KI sorgfältig prüft. Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • PSI-Werte müssen korrekt in der Karteikarte eingetragen werden.
  • Der PSI-Aufklärungsbogen muss dem Patienten ausgehändigt werden – das ist Pflicht.
  • Bei PSI-Code 3+4 muss eine Aufklärung über weiteren Behandlungsbedarf (insbesondere bei Zahnersatz) erfolgen. Eine genaue Dokumentation ist hier unerlässlich.

Tipp: Wenn PSI-Code 3 vorliegt und Zahnersatz geplant ist, muss eine PAR (Parodontalbehandlung) durchgeführt werden. Wenn der Patient keine PAR wünscht, der Zahnersatz aber trotzdem gemacht wird, kann das Zahnersatzhonorar zurückgefordert werden.

4. Rezessionen im PA-Plan

Rezessionen (Zahnfleischrückgang) sind eine wichtige Information im PA-Plan. Diese müssen zwingend dokumentiert werden, auch wenn es keine auffälligen Rezessionen gibt:

  • Rezession 0 muss ebenfalls im Plan eingetragen werden.
  • Ohne die korrekte Dokumentation von Rezessionen hat die UPT (Unterstützende Parodontaltherapie) keine Relevanz und kann zu Problemen bei der Abrechnung führen.

5. Dokumentation bei Terminausfällen und Abbruch der Behandlung

Bei Terminausfällen oder einem Behandlungsabbruch durch den Patienten oder die Praxis muss dokumentiert werden:

  • Der Grund für die Absage (wenn vorhanden).
  • Ob der Patient versucht wurde zu erreichen, um einen neuen Termin zu vereinbaren.
  • Wenn der Patient keine weitere Behandlung mehr wünscht, obwohl eine Indikation für eine Parodontalbehandlung vorliegt, besteht kein Anspruch mehr auf Zahnersatz.

6. BEVa / UPTd / UPTg – Vergleichserklärung

Wenn UPT durchgeführt wird, müssen alle Messungen des Parodontalstatus dokumentiert und miteinander verglichen werden:

  • Was hat sich verbessert?
  • Was hat sich verschlechtert?
  • Was ist gleichgeblieben?

Vergessen Sie nicht: Ein Vergleichsröntgenbild muss bei jeder UPTg erstellt werden. Wenn der Zahnarzt entscheidet, kein Röntgenbild zu erstellen, muss dies im System vermerkt werden. Andernfalls erkennt die KI es als fehlend und der Patient fällt in eine Regressprüfung.

Die Künstliche Intelligenz findet wirklich jede kleinste Lücke im System und prüft Ihre Dokumentation und Abrechnung auf Herz und Nieren. Wenn Sie die oben genannten Punkte beachten, können Sie Regresse aufgrund von Kleinigkeiten weitestgehend vermeiden. Eine sorgfältige Dokumentation und eine enge Zusammenarbeit mit dem Team und dem Zahntechnischen Labor sind daher unerlässlich.

Tipp: Bei Unsicherheiten sollten Sie sich immer eng mit Ihrem zahntechnischen Labor abstimmen und im Zweifelsfall schriftlich festhalten, welche Leistungen erbracht wurden.

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Verfasserin: Jenny – Zahnmedizinische Verwaltungsfachangestellte

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