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Zahnarzt beantwortet ein Auskunftsbegehren für private Krankenversicherung mit Dokumenten und Röntgenbildern.
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Wie funktioniert die richtige Berechnung von Auskünften an private Versicherungen

Viele Zahnarztpraxen stehen vor der Herausforderung, Auskünfte an private Krankenversicherungen korrekt und wirtschaftlich abzurechnen. Häufig werden lediglich pauschale Vergütungen auf Basis der GOÄ-Position 75 angeboten – doch diese ist nicht rechtlich für Auskunftsbegehren zur Feststellung der Leistungspflicht vorgesehen. Der Beitrag erklärt, wie Sie sich auf rechtlicher Grundlage auf §§ 612 und 670 BGB stützen können, um den tatsächlichen Aufwand fair abzubilden – inklusive aller Kosten für Personal, Material und Versand. Erfahren Sie, wie Sie diese Leistungen korrekt kalkulieren und die Vergütung selbstbewusst einfordern.

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