![Die Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung ist grundsätzlich keine reguläre Vertragsleistung, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Ein zentraler Aspekt ist der Zustand des Zahnes selbst; die Überkronung wird nur dann als Vertragsleistung angesehen, wenn der Zahn so weit zerstört ist, dass eine konservierende Versorgung nicht mehr möglich ist.](https://i0.wp.com/winter-praxismanagement.de/wp-content/uploads/2024/05/Alles-ueber-Festzuschuesse-und-Befunderhebung-bei-einer-Bisserhoehung.jpg?fit=300%2C169&ssl=1)
Praxismanagement
Alles über Festzuschüsse und Befunderhebung bei einer Bisserhöhung
In der zahnmedizinischen Praxis kann die Notwendigkeit einer Bisserhöhung oft zu komplexen Behandlungsplänen führen. Irina von Winter Praxismanagement erklärt, unter welchen Umständen eine Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung als Vertragsleistung gilt und wie dabei ein Festzuschuss angewendet werden kann.