Alles über Festzuschüsse und Befunderhebung bei einer Bisserhöhung

Die Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung ist grundsätzlich keine reguläre Vertragsleistung, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Ein zentraler Aspekt ist der Zustand des Zahnes selbst; die Überkronung wird nur dann als Vertragsleistung angesehen, wenn der Zahn so weit zerstört ist, dass eine konservierende Versorgung nicht mehr möglich ist.
In der zahnmedizinischen Praxis kann die Notwendigkeit einer Bisserhöhung oft zu komplexen Behandlungsplänen führen. Irina von Winter Praxismanagement erklärt, unter welchen Umständen eine Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung als Vertragsleistung gilt und wie dabei ein Festzuschuss angewendet werden kann.

Share This Post

In der zahnmedizinischen Praxis kann die Notwendigkeit einer Bisserhöhung oft zu komplexen Behandlungsplänen führen. Irina von Winter Praxismanagement erklärt, unter welchen Umständen eine Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung als Vertragsleistung gilt und wie dabei ein Festzuschuss angewendet werden kann.

Grundlagen der Bisserhöhung und Festzuschüsse

Die Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung ist grundsätzlich keine reguläre Vertragsleistung, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Ein zentraler Aspekt ist der Zustand des Zahnes selbst; die Überkronung wird nur dann als Vertragsleistung angesehen, wenn der Zahn so weit zerstört ist, dass eine konservierende Versorgung nicht mehr möglich ist.

Praxisbeispiel zur Veranschaulichung

In einem praktischen Beispiel werden die Zähne 34 bis 44 wegen weitgehender Abrasionen überkront, um den Biss anzuheben. Diese Maßnahme ist notwendig, um einen offenen Biss zu vermeiden, der sonst in den Regionen 35-37 und 45-47 entstehen würde. Die Überkronung dieser Zähne wird daher nicht primär zur Bisserhöhung durchgeführt, sondern ist eine notwendige Folge der anderen Behandlungen.

Befunderhebung und Therapieplanung

Für die Befunderhebung und Therapieplanung ist eine genaue Dokumentation entscheidend. Im Beispiel wird ein Befundschema verwendet, das die Notwendigkeit der Überkronung aller betroffenen Zähne klar dokumentiert. Dieses Schema ist wesentlich für die Beantragung von Festzuschüssen, da es die medizinische Notwendigkeit der Behandlung unterstreicht.

Eine sorgfältige Befunderhebung und Therapieplanung sind essenziell, um festzustellen, ob eine Behandlung als Vertragsleistung angesehen wird und ob ein Anspruch auf einen Festzuschuss besteht. In Fällen, wo eine Überkronung notwendig ist, um andere zahnmedizinische Maßnahmen zu unterstützen, kann dies oft auch einen Festzuschuss rechtfertigen.

Ihr Partner für zahnmedizinische Abrechnungen

Bei Winter Praxismanagement unterstützen wir Sie gerne bei der korrekten Abrechnung und Beantragung von Festzuschüssen. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Praxis effizienter zu gestalten.

Ihre Irina

von Winter Praxismanagement 

www.winter-praxismanagement.de

info@winter-praxismanagement.de

+49 (0) 179 2344357

Wir sind auch auf Social Media 

Facebook -> hier klicken

Instagram -> hier klicken

Unser Blog -> hier klicken 

Erfahren Sie Mehr

Gemeinsames Teambuilding in der Zahnarztpraxis stärkt den Zusammenhalt im Praxisteam.
Praxismanagement

Teambuilding in der Zahnarztpraxis: Warum gemeinsame Erlebnisse den Unterschied machen

Ein starkes Praxisteam braucht mehr als gut organisierte Arbeitsabläufe. Vertrauen, gegenseitiges Verständnis und eine offene Kommunikation sind entscheidend, damit die Zusammenarbeit im stressigen Praxisalltag funktioniert.
Genau hier setzt Teambuilding in der Zahnarztpraxis an. Gemeinsame Erlebnisse außerhalb der gewohnten Arbeitsumgebung schaffen Raum für persönliche Begegnungen, neue Perspektiven und ein stärkeres Wir Gefühl. Ob Teamtag, gemeinsamer Ausflug oder Offsite-Meeting: Entscheidend ist, dass die Maßnahme zu den Menschen und den Zielen der Praxis passt.
Richtig geplant kann Teambuilding die Kommunikation verbessern, das gegenseitige Verständnis fördern und die Zusammenarbeit nachhaltig stärken. Doch welche Maßnahmen eignen sich für Ihre Praxis? Und wie lässt sich sicherstellen, dass aus einem schönen gemeinsamen Erlebnis ein echter Mehrwert für den Praxisalltag entsteht?

Neupatient wird in einer modernen Zahnarztpraxis beraten und aufgenommen
Praxismanagement

Neupatienten richtig abrechnen – worauf Zahnarztpraxen unbedingt achten sollten

Neupatienten sind für jede Zahnarztpraxis wichtig – medizinisch, organisatorisch und auch abrechnungstechnisch. Gerade bei der Erstaufnahme werden jedoch häufig Leistungen nicht vollständig dokumentiert, falsch zugeordnet oder bei der Abrechnung übersehen.
Dabei bringt ein Neupatient in der Regel deutlich mehr organisatorischen und diagnostischen Aufwand mit sich als ein klassischer Kontrolltermin. Eine ausführliche Anamnese, Befunderhebung, Beratung, mögliche Röntgendiagnostik und eine individuelle Therapieplanung gehören häufig zum ersten Termin dazu.
Damit diese Leistungen auch korrekt abgerechnet werden können, braucht es vor allem eines: klare Abläufe und eine vollständige Dokumentation.