Alles über Festzuschüsse und Befunderhebung bei einer Bisserhöhung

Die Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung ist grundsätzlich keine reguläre Vertragsleistung, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Ein zentraler Aspekt ist der Zustand des Zahnes selbst; die Überkronung wird nur dann als Vertragsleistung angesehen, wenn der Zahn so weit zerstört ist, dass eine konservierende Versorgung nicht mehr möglich ist.
In der zahnmedizinischen Praxis kann die Notwendigkeit einer Bisserhöhung oft zu komplexen Behandlungsplänen führen. Irina von Winter Praxismanagement erklärt, unter welchen Umständen eine Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung als Vertragsleistung gilt und wie dabei ein Festzuschuss angewendet werden kann.

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In der zahnmedizinischen Praxis kann die Notwendigkeit einer Bisserhöhung oft zu komplexen Behandlungsplänen führen. Irina von Winter Praxismanagement erklärt, unter welchen Umständen eine Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung als Vertragsleistung gilt und wie dabei ein Festzuschuss angewendet werden kann.

Grundlagen der Bisserhöhung und Festzuschüsse

Die Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung ist grundsätzlich keine reguläre Vertragsleistung, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Ein zentraler Aspekt ist der Zustand des Zahnes selbst; die Überkronung wird nur dann als Vertragsleistung angesehen, wenn der Zahn so weit zerstört ist, dass eine konservierende Versorgung nicht mehr möglich ist.

Praxisbeispiel zur Veranschaulichung

In einem praktischen Beispiel werden die Zähne 34 bis 44 wegen weitgehender Abrasionen überkront, um den Biss anzuheben. Diese Maßnahme ist notwendig, um einen offenen Biss zu vermeiden, der sonst in den Regionen 35-37 und 45-47 entstehen würde. Die Überkronung dieser Zähne wird daher nicht primär zur Bisserhöhung durchgeführt, sondern ist eine notwendige Folge der anderen Behandlungen.

Befunderhebung und Therapieplanung

Für die Befunderhebung und Therapieplanung ist eine genaue Dokumentation entscheidend. Im Beispiel wird ein Befundschema verwendet, das die Notwendigkeit der Überkronung aller betroffenen Zähne klar dokumentiert. Dieses Schema ist wesentlich für die Beantragung von Festzuschüssen, da es die medizinische Notwendigkeit der Behandlung unterstreicht.

Eine sorgfältige Befunderhebung und Therapieplanung sind essenziell, um festzustellen, ob eine Behandlung als Vertragsleistung angesehen wird und ob ein Anspruch auf einen Festzuschuss besteht. In Fällen, wo eine Überkronung notwendig ist, um andere zahnmedizinische Maßnahmen zu unterstützen, kann dies oft auch einen Festzuschuss rechtfertigen.

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Die Überkronung zum Zwecke der Bisserhöhung ist grundsätzlich keine reguläre Vertragsleistung, es sei denn, bestimmte Voraussetzungen sind erfüllt. Ein zentraler Aspekt ist der Zustand des Zahnes selbst; die Überkronung wird nur dann als Vertragsleistung angesehen, wenn der Zahn so weit zerstört ist, dass eine konservierende Versorgung nicht mehr möglich ist.
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