Weichbleibende Unterfütterungen bei GKV-Patienten: Ein Abrechnungsleitfaden

Weichbleibende Unterfütterung bei einem GKV-Patienten, zahnmedizinische Versorgung

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Die Abrechnung von weichbleibenden Unterfütterungen bei GKV-Patienten kann komplex sein. Dieser Blogbeitrag erklärt die unterschiedlichen Verfahren, die dabei zum Einsatz kommen, und gibt einen Überblick über die zugehörigen Abrechnungsmodalitäten und Festzuschüsse.

Einleitung zur weichbleibenden Unterfütterung

Unterfütterungen von Zahnersatz sind gängige zahnmedizinische Maßnahmen, die dazu dienen, den Tragekomfort und die Passgenauigkeit von Prothesen zu verbessern. Besonders weichbleibende Materialien bieten dabei einen erhöhten Tragekomfort. Doch wie werden diese Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten korrekt abgerechnet?

Differenzierung der Unterfütterungsarten | Direkte vs. indirekte Verfahren:

  • Direktes Verfahren: Hierbei wird der weichbleibende Kunststoff direkt am Patienten angepasst und die Kosten für das Material nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
  • Indirektes Verfahren: Erfolgt die Unterfütterung im Labor, können neben den Standardpositionen für eine übliche Unterfütterung zusätzliche Kosten für die Verarbeitung von Weichkunststoff (BEL 382-1) sowie die Materialkosten in tatsächlicher Höhe anfallen.

Abrechnungsmodalitäten und Festzuschüsse

BEMA-Positionen und Festzuschüsse:

  • Teilunterfütterung und vollständige Unterfütterung: Je nach Art der Unterfütterung kommen unterschiedliche BEMA-Positionen zum Einsatz (100c, 100d, 100e, 100f).
  • Festzuschüsse: Patienten erhalten einen Festzuschuss aus der Befundklasse 6 (6.6 oder 6.7), der zur Deckung der Kosten beiträgt. Die Abformmaterialien werden separat nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Besondere Hinweise:

  • Vollständige Unterfütterungen von Totalprothesen im direkten Verfahren sind ohne Festzuschuss und werden als reine Privatleistung behandelt.

Weichbleibende Unterfütterungen sind eine wichtige Maßnahme, um den Komfort von Prothesen für Patienten zu erhöhen und ihre Passgenauigkeit zu verbessern. Die korrekte Abrechnung dieser Leistungen sichert die angemessene Vergütung und stellt sicher, dass Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten.

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