Weichbleibende Unterfütterungen bei GKV-Patienten: Ein Abrechnungsleitfaden

Weichbleibende Unterfütterung bei einem GKV-Patienten, zahnmedizinische Versorgung

Share This Post

Die Abrechnung von weichbleibenden Unterfütterungen bei GKV-Patienten kann komplex sein. Dieser Blogbeitrag erklärt die unterschiedlichen Verfahren, die dabei zum Einsatz kommen, und gibt einen Überblick über die zugehörigen Abrechnungsmodalitäten und Festzuschüsse.

Einleitung zur weichbleibenden Unterfütterung

Unterfütterungen von Zahnersatz sind gängige zahnmedizinische Maßnahmen, die dazu dienen, den Tragekomfort und die Passgenauigkeit von Prothesen zu verbessern. Besonders weichbleibende Materialien bieten dabei einen erhöhten Tragekomfort. Doch wie werden diese Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten korrekt abgerechnet?

Differenzierung der Unterfütterungsarten | Direkte vs. indirekte Verfahren:

  • Direktes Verfahren: Hierbei wird der weichbleibende Kunststoff direkt am Patienten angepasst und die Kosten für das Material nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
  • Indirektes Verfahren: Erfolgt die Unterfütterung im Labor, können neben den Standardpositionen für eine übliche Unterfütterung zusätzliche Kosten für die Verarbeitung von Weichkunststoff (BEL 382-1) sowie die Materialkosten in tatsächlicher Höhe anfallen.

Abrechnungsmodalitäten und Festzuschüsse

BEMA-Positionen und Festzuschüsse:

  • Teilunterfütterung und vollständige Unterfütterung: Je nach Art der Unterfütterung kommen unterschiedliche BEMA-Positionen zum Einsatz (100c, 100d, 100e, 100f).
  • Festzuschüsse: Patienten erhalten einen Festzuschuss aus der Befundklasse 6 (6.6 oder 6.7), der zur Deckung der Kosten beiträgt. Die Abformmaterialien werden separat nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Besondere Hinweise:

  • Vollständige Unterfütterungen von Totalprothesen im direkten Verfahren sind ohne Festzuschuss und werden als reine Privatleistung behandelt.

Weichbleibende Unterfütterungen sind eine wichtige Maßnahme, um den Komfort von Prothesen für Patienten zu erhöhen und ihre Passgenauigkeit zu verbessern. Die korrekte Abrechnung dieser Leistungen sichert die angemessene Vergütung und stellt sicher, dass Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten.

Möchten Sie mehr über die korrekte Abrechnung erfahren? Kontaktieren Sie uns!

Besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren Sie uns direkt, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren:

Erfahren Sie Mehr

Externes Abrechnungsunternehmen unterstützt Zahnarztpraxis als Urlaubsvertretung bei GOZ- und BEMA-Abrechnung.
Zahnärtzliche Abrechnung

Warum ist ein externes Abrechnungsunternehmen als Urlaubsvertretung sinnvoll?

Wenn die abrechnungsverantwortliche Mitarbeiterin in den Urlaub geht, entstehen in vielen Praxen organisatorische und finanzielle Risiken. Ein externes Abrechnungsunternehmen als Urlaubsvertretung sorgt für stabile Prozesse, sichert die Liquidität und verhindert Abrechnungsstaus. Externe Expertinnen arbeiten schnell, kompetent und ohne lange Einarbeitung. Dieser Blog zeigt, warum externe Unterstützung heute für viele Zahnarztpraxen unverzichtbar ist – besonders in Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Arbeitsbelastung.

Abrechnungsexpertin von Winter Praxismanagement prüft zahnärztliche Abrechnungen
Zahnärtzliche Abrechnung

Externe Abrechnung – immer auf dem neuesten Stand in der zahnärztlichen Abrechnung

Die Anforderungen an die zahnärztliche Abrechnung steigen stetig: neue gesetzliche Regelungen, regelmäßige Anpassungen in GOZ und BEMA sowie technische Veränderungen. Mit der externen Abrechnung von Winter Praxismanagement sichern Sie sich Kompetenz, Aktualität und Rechtssicherheit – und schaffen gleichzeitig Freiraum für Ihr Praxisteam.