Alles über Wiederherstellungsmaßnahmen an Locatorprothesen: Ein Abrechnungsleitfaden

Haben Sie sich jemals gefragt, wie Sie das Auswechseln von Retentionsringen, Locatorabutments oder Matrizen korrekt abrechnen? Unser neuester Blogbeitrag bietet einen detaillierten Leitfaden zu den verschiedenen Wiederherstellungsmaßnahmen und deren korrekter Abrechnung.
Die Wiederherstellung von Locatorprothesen kann in der Zahnarztpraxis komplex sein, vor allem aufgrund der verschiedenen Reparaturarten und Abrechnungsoptionen. Dieser Blogbeitrag bietet einen umfassenden Überblick über die Abrechnung von Reparaturen an Locatorprothesen, um Zahnärzten zu helfen, diesen Prozess besser zu verstehen und zu navigieren.

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Die Wiederherstellung von Locatorprothesen kann in der Zahnarztpraxis komplex sein, vor allem aufgrund der verschiedenen Reparaturarten und Abrechnungsoptionen. Dieser Blogbeitrag bietet einen umfassenden Überblick über die Abrechnung von Reparaturen an Locatorprothesen, um Zahnärzten zu helfen, diesen Prozess besser zu verstehen und zu navigieren.

Einführung in Wiederherstellungsmaßnahmen an Locatorprothesen

Locatorprothesen sind eine beliebte Lösung für abnehmbaren Zahnersatz, die eine hohe Funktionalität und Komfort bieten. Allerdings können bei diesen Prothesen verschiedene Arten von Reparaturen anfallen, die je nach Art der Maßnahme unterschiedlich abgerechnet werden.

Häufige Wiederherstellungsmaßnahmen und ihre Abrechnung

Retentionsringe austauschen: 

Die am häufigsten vorkommende Wiederherstellungsmaßnahme ist das Auswechseln der Retentionsringe. Hierfür können folgende Gebührenpositionen angesetzt werden:

  • GOZ Nr. 5090: „Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselements.“ Diese Position ist je Locatorring abrechenbar und bezieht sich auf die mechanische Funktionserneuerung.
  • GOZ Nr. 5250: „Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese.“ Dies wird pro Prothese abgerechnet und umfasst auch das Material und zahntechnische Leistungen.

Locatorabutments ersetzen: Wenn Locatorabutments ausgetauscht werden müssen, kommen folgende Abrechnungspositionen zum Einsatz:

  • GOZ Nr. 5030: „Versorgung mit einer Wurzelkappe mit Stift, zur Aufnahme von Verbindungsvorrichtungen.“ Dies ist je Abutment abrechenbar und schließt Materialkosten und zahntechnische Leistungen ein.

Matrizen auswechseln: Für das Ersetzen der Matrizen oder ähnlicher Verbindungselemente sind folgende Positionen relevant:

  • GOZ Nr. 5080: „Versorgung eines Lückengebisses durch ein zusammengesetztes Verbindungselement.“ Diese Position ist je Locatormatrize abrechenbar.
  • GOZ Nr. 5250: Wie oben erwähnt, für allgemeine prothetische Funktionserweiterungen.

Bedeutung der korrekten Abrechnung und Dokumentation

Eine genaue Dokumentation und korrekte Abrechnung sind entscheidend, um den finanziellen und administrativen Aufwand dieser Prozeduren effizient zu gestalten. Es ist wichtig, dass Zahnärzte sich mit den spezifischen Richtlinien vertraut machen und diese korrekt anwenden.

Wiederherstellungsmaßnahmen an Locatorprothesen sind ein wesentlicher Bestandteil der zahnprothetischen Versorgung. Durch das Verständnis der unterschiedlichen Abrechnungsmöglichkeiten können Zahnärzte sicherstellen, dass sie für ihre Arbeit angemessen vergütet werden.

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