GOZ 6190 – Schon mal abgerechnet?

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Der Teil G der GOZ „Kieferorthophädische Leistungen“ bekommt in der allgemein zahnärztlichen Praxis wenig Aufmerksamkeit.

Dabei gibt es auch hier Positionen, die sinnvoll genutzt werden sollten. 

Hierzu gehört auch die GOZ 6190. Warum? 

Ganz einfach, sie beinhaltet den Leistungsinhalt „Beratendes und belehrendes Gespräch mit Anweisungen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen“ und sind wir mal ehrlich, von schädlichen Gewohnheiten kann sich wohl niemand freisprechen. 

Wichtig ist auch hier die Dokumentation! Diese muss sowohl die Feststellung einer schädlichen Gewohnheit oder Dysfunktion als auch eine Anweisung, was der Patient zu tun hat, um dies abzustellen, beinhalten.

Ein Beispiel: 

Diagnose Bruxismus. ToDo Patient: Entspannungsübungen (nach Anweisung) im Intervall x Mal am Tag 

Gerade im Bereich Implantate und Zahnersatz gibt es viele Gründe, die für das Beseitigen von schlechten Gewohnheiten sprechen. Ein entscheidender Faktor ist z.B. das Rauchen und die dadurch erhöhte Gefahr die Implantate wieder zu verlieren. Raucherentwöhnung wäre eine Maßnahme, aber das, was naheliegend erscheint, ist sicherlich die Benutzung von Hilfsmitteln, abgestimmt auf den neuen Zahnersatz und die Implantate.  Auch eine von vielen Möglichkeiten für die 6190

Bitte aufgepasst, neben der 0010 ist die 6190 nicht möglich.

Gute Dokumentation macht den Ansatz dieser Leistung unter Umständen mehrmals wöchentlich möglich. Verschenkt bitte nicht ein Honorar von 18,11 € mit 2,3fach Satz.

Meine Idee ist folgende: Gleich Textbausteine anlegen, diese in die dafür zuständigen Komplexe einarbeiten und bei Bedarf anwenden.

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