Bema Ä1 – Beratung eines Kranken, auch fernmündlich

Share This Post


Die Ä1 ist abrechnungsfähig:
 

  • als alleinige Leistung oder neben der ersten zahnärztlichen Leistung im Quartal, jedoch nicht neben der Bema Nr. 01
  • telefonische Beratung, sofern der Behandler selbst die Beratung macht (nicht an ZFA delegierbar)
  • neben Individualprophylaxe-Leistungen nach den Bema-Nrn. IP1, IP2, IP4 und IP5


 
Vorsicht bei Quartalswechsel!

  • vor Ablauf der 18 Tage, wenn die Beratung im Folgequartal aufgrund eines neuen Krankheitsfalls erbracht wird 
  • neben der ersten zahnärztlichen Leistung, wenn zwischen der Bema-Nr. 01 bzw. Ä1 des Vorquartals und der Beratung im neuen Quartal 18 Tage überschritten werden
  • neben einer weiteren zahnärztlichen Leistung, auch wenn es sich nicht mehr um die erste Leistung im neuen Quartal handelt


 
Eine Dokumentation des Beratungsinhalts muss erfolgen, damit die Abrechnung nachvollziehbar ist.
 
Nicht abrechnungsfähig:

  • neben Hilfeleistungen bei Ohnmacht oder Kollaps nach Bema-Nr. 02
  • neben der Früherkennungsuntersuchung nach Bema-Nr. FU
  • neben Besuchsgebühren
  • für das Ausstellen eines Rezeptes oder einer Überweisung
  • für eine Beratung durch Praxismitarbeiter


 
Achtung! Erbringt der Zahnarzt neben einer Beratung eine zahnärztliche Leistung, die niedriger honoriert ist (z.B. Bema-Nrn. 8, 10, 105,) als die Bema-Nr. Ä1 und deren Abrechnung gegenseitig ausgeschlossen ist, kann die höher bewertete Leistung angesetzt werden.
 

Bis bald, eure Yvonne | Winter Praxismanagement

Erfahren Sie Mehr

KBR Formular zur Dokumentation von Schienentherapie mit Anamnese Befund Diagnose.
Zahnärtzliche Abrechnung

Wichtigkeit der vollständigen Dokumentation bei Schienentherapie

Die Dokumentation bei Schienentherapie ist ein zentraler Bestandteil der Behandlung und Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Eine unvollständige Dokumentation kann nicht nur zu Abrechnungsproblemen führen, sondern auch rechtliche Risiken wie Regressforderungen nach sich ziehen. In diesem Beitrag zeigen wir, worauf es bei der korrekten Dokumentation ankommt, welche Inhalte zwingend enthalten sein müssen und wie Sie sich im Praxisalltag absichern.

Parodontitistherapie in der GOZ mit optimierter Abrechnung und Leistungskette.
Zahnärtzliche Abrechnung

Parodontitistherapie in der GOZ aus honorartechnischer Sicht richtig nutzen

Die Parodontitistherapie in der GOZ bietet erhebliches Potenzial zur Honoraroptimierung. Viele Praxen schöpfen dieses Potenzial jedoch nicht vollständig aus. Durch eine strukturierte Leistungskette, die richtige Auswahl abrechenbarer Positionen und einen frühzeitig erstellten Kostenvoranschlag lassen sich Honorare deutlich steigern. In diesem Beitrag zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels, wie sich Leistungen sinnvoll kombinieren lassen und warum sich ein Kostenvoranschlag in jedem Fall lohnt.