Berechnung von Klammern in Verbindung mit einer Reparatur

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Im Bema gibt es folgende Leistungen für Halte- und Stützvorrichtungen:

  • 98f -> Doppelarmige Halte- oder einfache Stützvorrichtungen, ggf. zusätzlich zu Nr. 96, nur bei Interimsversorgung, je Kiefer 1x
  • 98 h/1 -> Gegossene Halte- und Stützvorrichtung (eine) je Kiefer
  • 98 h/2 -> Gegossene Halte- und Stützvorrichtung (mindestens 2) je Kiefer

Die Position 98f ist nur 1x je Prothese und nur bei Interimsprothesen abrechenbar, sie ist nicht für einarmige Klammern berechnungsfähig. In Verbindung mit einer Instandsetzung kann die Position 98f nur dann berechnet werden, wenn es sich um eine Erweiterung einer Klammer handelt oder beim Ersatz einer Klammer eine Neuplanung erforderlich ist, d.h. die Klammer an eine andere Position gesetzt wird, um beispielsweise den Halt zu verbessern. 

Wird eine Haltevorrichtung an gleicher Position wieder befestigt, ist dies mit der Position 100 für die Reparatur abgegolten. 

Die Position 98h ist einmal je Kiefer abrechenbar, jedoch unterscheidet man in 98h/1 oder 98h/2 je nachdem wie viele Klammern angebracht werden. Bei der 98h handelt es sich immer um gegossene Halte- und Stützelemente. Die Position 98h kann bei Modellgussprothesen für die Erweiterung bzw. Neuplanung berechnet werden, wenn dies in Verbindung mit einer Reparatur geschieht. Auch bei der 98h ist das wiederbefestigen der Klammer an gleicher Stelle mit der Position 100 abgegolten. Die Position 98h kann nicht für Interimsprothesen in Ansatz gebracht werden. 

Wir erkennen, dass bei einer Reparatur die Dokumentation im Behandlungsblatt ganz wichtig ist, um zu wissen, ob eine Position für Halte- und Stützvorrichtungen in Ansatz gebracht werden kann. Die Bema Position 98f ist mit 22 Punkten bewertet, die Position 98h/1 mit 29 und die Position 98h/2 mit 50 Punkten, die man nicht verschenken sollte. 

In der GOZ ist die Reparatur in Verbindung mit Halte- und Stützvorrichtungen einfacher zu berechnen. Hier wird die GOZ Position 5260 in Ansatz gebracht und es spielt keine Rolle, ob die Klammer neu positioniert wird oder an gleicher Stelle wieder befestigt wird. 

Beispiel 1: Der Patient trägt eine Modellgussprothese und kommt zur Erweiterung der Zähne 26, 27. An Zahn 27 war bisher eine Klammer befestigt. Die Klammer muss nun zum besseren Halt der Modellgussprothese an eine andere Position gesetzt werden und kommt nun an Zahn 25. Im Labor wird eine gegossene Klammer gefertigt.
Bema: 100b und 98h/1
GOZ: 5260

Beispiel 2: Der Patient kommt in die Praxis, weil die gegossene Klammer an Zahn 15 abgebrochen ist, es wird eine Abformung gemacht und im Labor eine gegossene Klammer an 15 wieder befestigt.
Bema: 100b
GOZ: 5260

Beispiel 3: Der Patient trägt eine Interimsversorgung zum Ersatz von 31-42 mit Klammern an 32 und 43. Da der Zahnersatz aufgrund von schlechtem Halt gebrochen ist, wird eine Abformung gemacht und die Interimsprothese zur Reparatur ins Labor geschickt, es werden weitere Klammern an 35 und 45 angebracht.
Bema: 100b und 98f
GOZ: 5260

Bis bald, Eure Nadine | Winter Praxismanagement

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