Was passiert mit den Verbindungselementen, Stegen und Geschieben in der PZR? 

Blog Titelbild, Abrechnungstipp, Winter Praxismanagement

Share This Post

Hier sehe ich in den Praxen immer wieder die 1040 als Ansatz für die Reinigung. Achtung, laut Leistungsinhalt sind diese Teile nicht mit der 1040 abrechenbar.

Was nun? Warum nicht mal in der Prophylaxe in die Analogie gehen?

Stege, Geschiebe und Verbindungselemente müssen über eine analoge Position berechnet werden.

Somit wird es spannend in der Abrechnung. Denn mal angenommen, 34 ist überkront und ist mit einem Geschiebe versehen?

Mit entsprechender Dokumentation, dass das Geschiebe zusätzlich zum Zahn gereinigt wurde, darf die 1040 für den Zahn + z.B. 4030a Professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen (Geschiebe, Stege usw.) gem. § 6 Abs. 1 entspricht GOZ – Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich für das Geschiebe zusätzlich berechnet werden.

Natürlich bleibt es jeder Praxis frei, welche GOZ Position hier kalkuliert wird, um den Aufwand richtig zu berechnen.

Mit meiner gewählten Position 4030 gibt das pro Geschiebe, Verbindungselement oder Steg 4,53€ mehr Honorar zur 1040 dazu.

Bei Stegen ist die Reinigung oft ziemlich schwierig und aufwändig, oft müssen sie auch zur Reinigung abgeschraubt werden. Auch das passiert über die Analogie.

Meine Empfehlung: Stege reinigen mit einer Analogposition zu belegen, die durch den Schwierigkeitsgrad höher veranschlagt ist, als die von mir gewählte 4030. 

Richtig kalkulieren ist aber unbedingt notwendig – das geht am besten mit dem Analogierechner. So findet jede Praxis das richtige Honorar.

Viel Spaß beim Umsetzen. Weitere hilfreiche Abrechnungstipps findet ihr in unseren Blog-Beiträgen sowie auf Instagram.

Bis bald, eure Bettina | Winter Praxismanagement

Erfahren Sie Mehr

Externes Abrechnungsunternehmen unterstützt Zahnarztpraxis als Urlaubsvertretung bei GOZ- und BEMA-Abrechnung.
Zahnärtzliche Abrechnung

Warum ist ein externes Abrechnungsunternehmen als Urlaubsvertretung sinnvoll?

Wenn die abrechnungsverantwortliche Mitarbeiterin in den Urlaub geht, entstehen in vielen Praxen organisatorische und finanzielle Risiken. Ein externes Abrechnungsunternehmen als Urlaubsvertretung sorgt für stabile Prozesse, sichert die Liquidität und verhindert Abrechnungsstaus. Externe Expertinnen arbeiten schnell, kompetent und ohne lange Einarbeitung. Dieser Blog zeigt, warum externe Unterstützung heute für viele Zahnarztpraxen unverzichtbar ist – besonders in Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Arbeitsbelastung.

Abrechnungsexpertin von Winter Praxismanagement prüft zahnärztliche Abrechnungen
Zahnärtzliche Abrechnung

Externe Abrechnung – immer auf dem neuesten Stand in der zahnärztlichen Abrechnung

Die Anforderungen an die zahnärztliche Abrechnung steigen stetig: neue gesetzliche Regelungen, regelmäßige Anpassungen in GOZ und BEMA sowie technische Veränderungen. Mit der externen Abrechnung von Winter Praxismanagement sichern Sie sich Kompetenz, Aktualität und Rechtssicherheit – und schaffen gleichzeitig Freiraum für Ihr Praxisteam.