Hatten wir schon erwähnt, dass wir auch KFO können? 😉
GOZ Nr. 6220: Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z.B. Abformung, Bissnahme), je Kiefer
Die Position beinhaltet keine Situationsmodelle, diese sind zusätzlich berechenbar. Die GOZ-Nr. 6220 bezieht sich ausschließlich auf die Geräteplanung.
- Die GOZ-Nr. 6220 beinhaltet alle vorbereitenden Maßnahmen wie Abdrücke oder Bissnahme. Auch bei Vor- oder Frühbehandlungen oder bei Neuanfertigung der Retentionsgeräte nach abgeschlossener Behandlung
- Die GOZ-Nr. 6220 ist je Kiefer berechnungsfähig. Bei bimaxillären Geräten wie zum Beispiel dem Aktivator kann die GOZ-Nr. 6220 zweimal berechnet werden.
- Die Position kann auch als alleinige Leistung bei Vertretung oder im Notdienst berechnet werden
- Zusätzlich sind anfallende Materialkosten berechnungsfähig. (z.B. Abformmaterial)
Neben den GOZ-Nummern 6030 bis 6080 ist die GOZ-Nr. 6220 nicht berechnungsfähig.
Weitere hilfreiche Abrechnungstipps findet ihr in unseren Blog-Beiträgen sowie auf Instagram.
Bis bald, eure Yvonne | Winter Praxismanagement