Honorarvergleich GOZ / Bema: Warum Faktor-Anpassungen wichtig sind

In der zahnärztlichen Abrechnungswelt ist es kein Geheimnis: Die Honorierung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (Bema) kann erhebliche Unterschiede aufweisen. Mit einem Faktor von 2,3 zeigt sich, dass die GOZ-Honorierung oft deutlich unter der Bema-Honorierung liegt. Doch woran liegt das, und warum ist es wichtig, diese Unterschiede zu verstehen?

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In der zahnärztlichen Abrechnungswelt ist es kein Geheimnis: Die Honorierung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (Bema) kann erhebliche Unterschiede aufweisen. Mit einem Faktor von 2,3 zeigt sich, dass die GOZ-Honorierung oft deutlich unter der Bema-Honorierung liegt. Doch woran liegt das, und warum ist es wichtig, diese Unterschiede zu verstehen?

Der Faktor 2,3: Die entscheidende Kennzahl

Der Faktor 2,3 ist in der zahnärztlichen Abrechnungswelt von großer Bedeutung. Er zeigt, dass die GOZ-Honorierung, die von Zahnärzten für ihre Leistungen verwendet wird, oft erheblich niedriger ist als die Bema-Honorierung, die für die gleichen Leistungen in Anspruch genommen wird. Diese Diskrepanz ergibt sich aus der Tatsache, dass die Bema-Punktwerte regelmäßig angepasst werden, während der GOZ-Punktwert relativ stabil bleibt. Dies führt dazu, dass die GOZ-Leistungen im Vergleich zur Bema-Honorierung schlechter bewertet sind.

Beispiele für den Honorarvergleich

Um den Unterschied zwischen GOZ und Bema zu verdeutlichen, werfen wir einen Blick auf einige konkrete Beispiele:

Beispiel 1: Kinderprophylaxe

  • Bema-Honorar (Punktwert einer Beispiel Kasse): 26,36 €
  • GOZ-Honorar mit Faktor 2,3: 25,87 €
  • Differenz zur Bema-Leistung (mit Faktor 2,3): – 22,89 €
  • Faktor-Anpassung: 4,33

In diesem Beispiel zeigt sich, dass die GOZ-Honorierung um 22,89 € niedriger ist als die Bema-Honorierung, was eine Faktor-Anpassung von 4,33 erforderlich macht.

Beispiel 2: Versiegelung

  • Bema-Honorar (Punktwert einer Beispiel Kasse): 21,09 €
  • GOZ-Honorar mit Faktor 2,3: 11,64 €
  • Differenz zur Bema-Leistung (mit Faktor 2,3): – 9,44 €
  • Faktor-Anpassung: 4,2

Auch hier zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen den beiden Honorierungsarten, der eine Faktor-Anpassung von 4,2 erfordert.

Diese Beispiele sind nur ein kleiner Einblick in die Vielfalt der Leistungen, die in der zahnärztlichen Praxis erbracht werden. Die Diskrepanz zwischen GOZ und Bema kann in verschiedenen Bereichen auftreten und erfordert eine sorgfältige Überprüfung.

Wichtige Aspekte bei der Faktor-Anpassung

Beim Vergleich zwischen GOZ und Bema gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten:

  • Zusätzliche Berechnungsmöglichkeiten und Zuschläge in der GOZ/GOÄ sollten berücksichtigt werden.
  • Bei Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist eine Begründung notwendig.
  • Bei Überschreiten des 3,5-fachen Satzes ist eine Honorarvereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ erforderlich.

Fazit: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung sind unverzichtbar

Die oben aufgeführten Beispiele verdeutlichen, dass eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls eine Faktor-Anpassung unverzichtbar sind. Zahnärzte sollten sich bewusst sein, dass die GOZ-Honorierung oft hinter der Bema-Honorierung zurückbleibt. Dies erfordert eine genaue Analyse und Anpassung der Abrechnung, um angemessene Vergütungen für erbrachte Leistungen zu gewährleisten.

Wenn Sie weitere Fragen zur Abrechnung und Faktor-Anpassung haben, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire und wirtschaftlich sinnvolle Honorarabrechnung in Ihrer Zahnarztpraxis sicherzustellen.

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