Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025: Was Sie wissen müssen

Amalgam-Verbot 2025: Was bedeutet das für Ihre Zahnfüllungen

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Mit dem Beginn des Jahres 2025 tritt in Deutschland eine bedeutende Veränderung in Kraft: das Amalgam-Verbot. Dieses Verbot markiert einen entscheidenden Schritt in der Dentalmedizin, insbesondere in Bezug auf Materialien, die für Zahnfüllungen verwendet werden. Doch was bedeutet dieses Verbot genau für Patienten und Zahnarztpraxen? Welche Alternativen kommen zum Einsatz und was bedeutet das finanziell?

Hintergrund des Amalgam-Verbots

Amalgam, eine Legierung aus Quecksilber und anderen Metallen, wurde jahrzehntelang aufgrund seiner Langlebigkeit und Kostenwirksamkeit als Füllmaterial in der Zahnmedizin verwendet. Die Entscheidung, Amalgam ab 2025 zu verbieten, folgt aufgrund von Umweltbedenken und potenziellen Gesundheitsrisiken, die mit der Freisetzung von Quecksilber verbunden sind.

Neue Regelungen und Bewertungen im BEMA

Mit dem Amalgam-Verbot werden bestimmte BEMA-Nummern, die bisher für die Abrechnung von Amalgamfüllungen unter speziellen Bedingungen (wie bei Kindern bis zum 15. Lebensjahr, Schwangeren oder Personen mit bestimmten Gesundheitszuständen) genutzt wurden, aufgehoben. Hier ein Überblick über die Änderungen und Neubewertungen:

  • 13 a (F1) – erhöht um einen Punkt
  • 13 b (F2) – erhöht um zwei Punkte
  • 13 c (F3) – verringert um sechs Punkte
  • 13 d (F4) – erhöht um fünf Punkte

Optionen für Zahnfüllungen nach dem Verbot

Im Frontzahngebiet

Im Frontzahngebiet kommen weiterhin adhäsiv befestigte Füllungsmaterialien zum Einsatz. Sollte der Patient eine höherwertige Behandlung wünschen, etwa Mehrfarbentechnik, ermöglicht eine Mehrkostenvereinbarung gemäß §28 Abs. 2 SGB V eine solche, wobei die Kosten der standardmäßigen Füllung abgezogen werden.

Im Seitenzahngebiet

Hier werden selbstadhäsive Füllungsmaterialien oder Bulkfill-Komposite eingesetzt. In speziellen Fällen, wie bei umfangreichen Kavitäten, können diese Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Auch hier gilt die Möglichkeit einer Mehrkostenvereinbarung, falls der Patient eine höherwertige Versorgung bevorzugt.

Warum ist eine sorgfältige Materialauswahl wichtig?

Die neuen Materialien erreichen oft bei großen Läsionen schnell ihre Grenzen hinsichtlich der vorgegebenen Schichtdicken. Daher ist es für jede Praxis ratsam, ihre Materialien zu überprüfen und eventuell zu erweitern oder alternativ eine Inlayversorgung anzubieten.

Fazit

Das Amalgam-Verbot stellt sowohl für Patienten als auch für Zahnärzte eine bedeutende Veränderung dar. Es erfordert eine Anpassung der verwendeten Materialien und eine sorgfältige Planung, um weiterhin eine optimale zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen. Winter Praxismanagement steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Sie durch diese Übergangsphase zu begleiten und Sie über alle notwendigen Änderungen und Optionen zu informieren.

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