Abrechnungstipps für Aufbaufüllungen

Aufbaufüllungen sind ein wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Behandlung, insbesondere wenn es darum geht, zerstörte Zähne für die spätere Anbringung einer Krone vorzubereiten. In diesem Blogbeitrag gibt Ihnen Nadine wertvolle Abrechnungstipps, sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten.

Share This Post

Aufbaufüllungen sind ein wichtiger Bestandteil der zahnärztlichen Behandlung, insbesondere wenn es darum geht, zerstörte Zähne für die spätere Anbringung einer Krone vorzubereiten. In diesem Blogbeitrag gibt Ihnen Nadine wertvolle Abrechnungstipps, sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten.

Abrechnung bei Kassenpatienten: Bema 13a und 13b im Fokus

Für Kassenpatienten stehen zwei zentrale Positionen zur Abrechnung von Aufbaufüllungen zur Verfügung: Bema 13a und 13b. Die Bema 13a gilt für einflächige Aufbaufüllungen, während die Bema 13b bei zwei- oder mehrflächigen Aufbaufüllungen Anwendung findet. Unter bestimmten Umständen kann mit einer entsprechenden Begründung sogar mehr als eine Aufbaufüllung pro Zahn abgerechnet werden.

Die Bema 13a und 13b decken die Füllung der Zähne mit plastischem Füllungsmaterial ab, darunter fallen Zemente, Amalgam oder Kompomere. Beachten Sie jedoch, dass diese Materialien in der Regel von selbst aushärten und aufgrund ihrer Anforderungen an die Verankerung zu mehr Verlust gesunder Zahnhartsubstanz führen können.

Die Bema 13a wird mit 32 Punkten bewertet, während die Bema 13b mit 39 Punkten honoriert wird. Dies entspricht einem ungefähren Honorar von etwa 37€ bzw. 45€. Bei zwei Aufbaufüllungen pro Zahn können Sie sogar bis zu ca. 82€ erzielen.

Abrechnung bei Privatpatienten: GOZ 2180 im Blick

Für Privatpatienten gilt die Aufbaufüllung mit plastischem Füllungsmaterial als Position GOZ 2180. Diese kann pro Zahn nur einmal berechnet werden, selbst wenn mehrere getrennte Aufbaufüllungen durchgeführt werden. Zusätzlich zur GOZ 2180 kann die Position GOZ 2197 für die adhäsive Befestigung der Aufbaufüllung abgerechnet werden.

Mit der GOZ 2180 können Sie bei einem 2,3-fachen Faktor 19,40€ und bei einem 3,5-fachen Faktor 29,53€ erzielen. Unter Berücksichtigung der GOZ 2197 und einer Steigerung der Faktoren auf 3,5 beträgt das Honorar lediglich 55,12€. Beachten Sie jedoch, dass diese Berechnung nicht immer wirtschaftlich ist, insbesondere wenn teurere Kompositmaterialien und aufwändige Dentinadhäsivtechniken verwendet werden.

Wirtschaftliche Berechnungsmöglichkeiten: §2 Abs. 1 und 2 sowie §6 Abs. 1 GOZ

Um eine wirtschaftliche Berechnung sicherzustellen, bieten sich zwei Möglichkeiten gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): die Steigerung über den 3,5-fachen Faktor nach §2 Abs. 1 und 2 oder die analoge Berechnung nach §6 Abs. 1.

Beachten Sie, dass private Krankenversicherer die Erstattung oft auf den 3,5-fachen Faktor kürzen, was zu einem Eigenanteil für den Patienten führt. Die analoge Berechnung hingegen bezieht sich auf den mehrschichtigen Aufbau mit Kompositmaterialien in Adhäsivtechnik, was bei einigen Versicherern zu Erstattungsproblemen führen kann.

Vor der Behandlung sollten Patienten daher über mögliche Erstattungsprobleme informiert werden. Bei Kassenpatienten kann ein mehrschichtiger Aufbau mit Kompositmaterialien nach §28 SGB V individuell mit dem Patienten vereinbart werden. In diesem Fall müssen die Positionen Bema 13a oder 13b in Abzug gebracht werden.

Insgesamt bieten die genannten Abrechnungsmöglichkeiten eine solide Grundlage für eine wirtschaftliche Gestaltung von Aufbaufüllungen sowohl bei Kassen- als auch Privatpatienten.

Wir von Praxismanagement Winter helfen Ihnen dabei, den finanziellen Aspekt im Blick zu behalten und gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Sprechen Sie uns gerne an.

Erfahren Sie Mehr

Erfahren Sie, wie die Wiederbefestigung von provisorischen Kronen oder Brücken im Notdienst korrekt abgerechnet wird, insbesondere wenn es sich um Fremdpatienten handelt.aAbrechnungstipp: Wiederbefestigung von provisorischem Zahnersatz im Notdienst
Zahnärtzliche Abrechnung

Abrechnungstipp: Wiederbefestigung von provisorischem Zahnersatz im Notdienst

In der zahnärztlichen Prothetik kommt es vor, dass ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn abbricht. Eine mögliche Lösung bietet die Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf. Dieser Blogbeitrag erklärt, unter welchen Umständen diese Lösung als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird und welche Festzuschüsse dabei eine Rolle spielen.

Erfahren Sie, wann die Versorgung mit einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf als Regelversorgung gilt und welche Abrechnungsoptionen bei der Integration in vorhandene Prothesen bestehen.
Zahnärtzliche Abrechnung

Wurzelstiftkappen mit Kugelkopf: Regelversorgung oder gleichartige Versorgung?

In der zahnärztlichen Prothetik kommt es vor, dass ein mit einer Teleskopkrone versorgter Zahn abbricht. Eine mögliche Lösung bietet die Einarbeitung einer Wurzelstiftkappe mit Kugelkopf. Dieser Blogbeitrag erklärt, unter welchen Umständen diese Lösung als Regelversorgung oder gleichartige Versorgung abgerechnet wird und welche Festzuschüsse dabei eine Rolle spielen.

🎉 Feiern Sie mit uns 10 Jahre Exzellenz in der Praxisverwaltung! 🎉

Seit der Gründung von Winter Praxismanagement haben wir uns dem Ziel verschrieben, Zahnarztpraxen mit maßgeschneiderten Managementlösungen zum Erfolg zu verhelfen. Unsere Leidenschaft für Exzellenz im Praxismanagement hat uns ermöglicht, ein Jahrzehnt lang Innovationen voranzutreiben und nachhaltige Partnerschaften aufzubauen.

Wir sind begeistert, unser 10-jähriges Jubiläum mit Ihnen zu feiern! Bei Winter Praxismanagement schätzen wir jede Gelegenheit, Ihre zahnärztliche Praxis zum Erfolg zu führen.

Als Dankeschön für ein Jahrzehnt des Vertrauens und der Zusammenarbeit bieten wir Ihnen ein exklusives kostenloses Erstgespräch mit unserer Gründerin Bettina Winter. Es ist die perfekte Gelegenheit, um maßgeschneiderte Lösungen und Strategien für die Zukunft Ihrer Praxis zu entdecken.

Lassen Sie uns gemeinsam den Grundstein für weitere erfolgreiche Jahre legen!

Füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus, um einen Rückruf zu vereinbaren. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Visionen für die kommenden Jahre Wirklichkeit werden zu lassen.