Heute möchten wir uns einem interessanten Thema widmen, das sicherlich viele von euch schon einmal in der Praxis erlebt haben: Die Entfernung von Retainern oder Brackets und die damit verbundene Frage, wie man die verbleibenden Klebereste korrekt abrechnet.
Hintergrund: Klebereste nach der Entfernung von Retainern und Brackets
Es ist ein freudiger Moment, wenn Patient*innen stolz berichten, dass ihre Retainer oder Brackets endlich entfernt wurden. Im Rahmen einer Prophylaxeuntersuchung (01) oder einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) zeigt sich jedoch, dass an dem einen oder anderen Zahn noch lästige Klebereste zurückgeblieben sind. Hier stellt sich die Frage: Wie erfolgt die korrekte Abrechnung dieser Zusatzleistung?
Abrechnung nach GOZ oder GOÄ: Die Qual der Wahl
Gemäß der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) könnte man die Gebührenposition 6110 heranzuziehen. In der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnte die Position 2702 in Betracht kommen. Aber Vorsicht: Eine pauschale Lösung gibt es hier nicht!
Die entscheidende Frage lautet: Wer hat die Retainer oder Brackets entfernt?
- In-House-Entfernung: Falls die Entfernung in eurer Praxis erfolgte, gehören auch die Beseitigung der Klebereste zur Leistung und wird entsprechend nach GOZ 6110 bzw. GOÄ 2702 abgerechnet.
- Externe Entfernung: Hat hingegen ein anderer Behandler (Zahnarzt/Kieferorthopädin) die Apparatur entfernt und die Patientin kommt nur noch mit Kleberesten zu euch, so muss die Abrechnung analog nach § 6 Abs.1 der GOZ erfolgen. Diese selbstständige Leistung ist in der GOZ/GOÄ nicht direkt abgebildet, daher ist eine Anwendung des Analogieverfahrens erforderlich (siehe Analogieliste der BZÄK).
Zusätzliche Überlegungen bei der PZR:
Insbesondere im Zusammenhang mit einer professionellen Zahnreinigung (PZR) kann der zusätzlich entstandene Zeitaufwand für die Entfernung von Kunststoff- oder Zementresten bei der Bemessung des Steigerungsfaktors berücksichtigt werden. Dies ist ein wichtiger Aspekt, um die erbrachte Leistung angemessen zu vergüten.
In jedem Fall ist es ratsam, die individuellen Gegebenheiten genau zu prüfen und im Zweifelsfall Rücksprache mit der Abrechnungsstelle zu halten, um mögliche Unsicherheiten zu klären.
Wir hoffen, dass diese Abrechnungstipps euch in der Praxis unterstützen und wünschen euch viel Erfolg bei der korrekten Abrechnung von Leistungen rund um die Entfernung von Retainern und Brackets!
Eure Tanja von Praxismanagement Winter