Von Bettina Winter, Winter Praxismanagement
Klärungsbedarf bei Versicherungen und Zusatzversicherungen Herausforderungen bei der Beantwortung von Fragebögen
Versicherungen und Zusatzversicherungen haben oft Klärungsbedarf, da sie in der Regel versuchen, sich ihrer Erstattungspflicht zu entziehen. In solchen Fällen erhalten Patienten ein Schreiben mit einem Fragebogen, den sie oder ihr Zahnarzt ausfüllen sollen. Leider beantworten die Patienten diese Fragen oft selbst und meistens falsch. Doch was passiert, wenn wir den Auftrag erhalten, das Formular und alle zugehörigen Fragen zu beantworten?
Risiken bei der Beantwortung von Fragebögen
Falsche Handhabung kann zu Problemen führen
Es gibt bestimmte Dinge, die wir unbedingt vermeiden sollten. Zum Beispiel sollten wir die Fragen nicht beantworten, ohne die Zustimmung des Patienten einzuholen, dass wir seine Daten an Dritte weitergeben dürfen. Ebenso sollten wir die Aufgabe nicht ohne Berechnung erledigen oder die Rechnung falsch stellen. Es ist wichtig, dass wir alles direkt an die Versicherung zurückschicken.
Richtige Vorgehensweise für eine rechtssichere Abwicklung Einverständniserklärung und korrekte Abrechnung
Um die Angelegenheit richtig und rechtssicher zu handhaben, sollte der Patient entweder seine Unterschrift auf einem eigenen Dokument „Einverständniserklärung zur Weitergabe von patientenbezogenen Daten an Dritte“ leisten oder die Unterschrift auf dem Dokument der Versicherung setzen, welches bereits eine Einverständniserklärung beinhaltet. Zudem müssen Aufträge von Dritten vergütet werden. Daher ist es wichtig, alles zu dokumentieren, was erledigt wurde, und dies entsprechend des Aufwands und Umfangs abzurechnen. Hierbei sollte beachtet werden, ob die Aufgabe an den Behandler weitergeleitet wird oder von einer ZFA/ZMV durchgeführt wird. Je nachdem, ob es sich um eine kurze Stellungnahme handelt oder auch Aufnahmen und Befunde benötigt werden, variiert der Aufwand.
Falsche Rechnungsstellung und korrekte Vergütung
Unterscheidung von medizinisch notwendigen Leistungen
Es ist wichtig, die Rechnungsstellung korrekt vorzunehmen. Oftmals bieten Versicherungen an, die Auskunft über die Position Ä75 zum 2,3-fachen Satz zu vergüten. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um die Übermittlung von Informationen über den Patienten an einen Kollegen oder anderen Arzt, sondern um nicht medizinisch notwendige Leistungen gemäß § 1 Abs. 2 GOZ. Die Auskünfte dienen vielmehr dazu, die Ansprüche des Patienten aus seinem Versicherungsvertrag zu klären. Daher kann der entstehende Aufwand nur gemäß § 611 (Dienstvertrag) mit einer Vergütung nach §§ 612 BGB, 670 BGB berechnet werden. Die Berechnung sollte nach Aufwand und Zeit erfolgen und die Mehrwertsteuer von 19% berücksichtigen, es sei denn, die Praxis fällt unter das Kleinunternehmergesetz.
Richtige Weiterleitung an die Versicherung, Vertrag zwischen Versicherung und Patient
Sobald die Unterlagen ausgefüllt sind und diverse Zusatzleistungen erbracht wurden, sollten wir sie bitte an den Patienten schicken und ihn bitten, sie an die Versicherung weiterzuleiten. Denn es ist wichtig zu bedenken, dass die Versicherung den Auftrag an den Patienten gesendet hat, und nur mit diesem hat die Versicherung einen Vertrag.
Abschließender Hinweis: Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Auskunft im Praxisalltag – Bettina Winter von Winter Praxismanagement | Winter Praxismanagement ist für Sie da
Dieser Beitrag zum Thema Auskunft im Praxisalltag wurde von Bettina Winter von Winter Praxismanagement erstellt. Wir hoffen, dass er Ihnen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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