Die unangenehme Langzeitwirkung von Lokalanästhesie
Die Langzeitwirkung von Lokalanästhesie kann für bestimmte Patienten unangenehm sein, insbesondere für diejenigen, die beruflich viel sprechen müssen, wie Lehrer, Schauspieler und Sänger. Die Auswirkungen können nach zahnärztlichen Behandlungen anhalten und die normale Funktionalität beeinträchtigen.
OraVerse: Eine Lösung zur Aufhebung der Lokalanästhesie-Wirkung
Um dieses unangenehme Gefühl zu verkürzen, gibt es eine Lösung in Form einer Injektion zur Aufhebung der Lokalanästhesie-Wirkung. In Deutschland ist das Produkt unter dem Handelsnamen OraVerse zugelassen. Es wirkt, indem es das Lokalanästhetikum schnell aus den Geweben von Wangen und Zunge entfernt, indem es die Blutgefäße erweitert.
Indikationen und Vorteile der verkürzten Lokalanästhesie-Wirkung
Diese Methode eignet sich besonders für Behandlungen, die keine weiteren Schmerzen nach sich ziehen, wie Füllungen, Kronenpräparation oder professionelle Zahnreinigung. Durch die verkürzte Lokalanästhesie-Wirkung um mehr als 50% profitieren Patienten von schnellerer Erholung. Sie können schneller wieder normal sprechen, essen und trinken. Zudem kehrt die normale Mimik schneller zurück, und die Gefahr von Bissverletzungen im betäubten Bereich wird minimiert. Um eine Wirkung zu erzielen, wird das Antidot an der gleichen Stelle injiziert wie das zuvor verwendete Lokalanästhetikum.
Kontraindikationen und mögliche Nebenwirkungen
Es gibt jedoch auch Kontraindikationen für die Anwendung von OraVerse. Patienten mit erhöhter Blutungsneigung, beispielsweise aufgrund der Einnahme von Marcumar, sollten das Mittel mit Vorsicht verwenden. Ebenso sollten Patienten mit eingeschränkter Leberfunktion nicht damit behandelt werden, da das Mittel über die Leber abgebaut wird. Es können auch Nebenwirkungen wie Hypotonie, Tachykardie und Herzrhythmusstörungen auftreten. Daher ist eine gründliche Anamnese erforderlich, um potenzielle Risiken zu minimieren.
Kosten und Erstattung
Die Behandlung zur Aufhebung der Lokalanästhesie wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und muss privat in Rechnung gestellt werden. Auch bei privat versicherten Patienten sollte darauf hingewiesen werden, dass die Leistung wahrscheinlich nicht von den Kostenträgern erstattet wird, es sei denn, es besteht eine medizinische Notwendigkeit, insbesondere bei den oben genannten Berufsgruppen.
Abrechnung und GOÄ-Position
Die Aufhebung der Lokalanästhesie wird gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit der Position Ä267 (Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich einer Körperregion) oder Ä268 (Medikamentöse Infiltrationsbehandlung im Bereich mehrerer Körperregionen) berechnet. Zusätzlich können die verwendeten Materialien in Rechnung gestellt werden. Als Körperregion wird eine Kieferhälfte definiert.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Blog-Beitrag zum Thema Anästhesieaufhebung weitergeholfen hat. Nadine hat diesen Beitrag erstellt, und das Team von Winter Praxismanagement steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder eine Beratung.