Abrechnungstipp: Bema-Position 105 Mu – Was gehört dazu?

„Bema 105 Mu Abrechnung“ – Tipps und Hinweise für eine korrekte Abrechnung der GOZ-Position 105 Mu in der Zahnarztpraxis.
Warum ein Abrechnungstipp über die Mu-Position? Viele fragen sich, warum die GOZ-Position 105 Mu so wichtig ist. Schließlich kann diese Position einmal pro Sitzung berechnet werden und scheint daher einfach und unproblematisch zu sein.

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Warum ein Abrechnungstipp über die Mu-Position? Viele fragen sich, warum die GOZ-Position 105 Mu so wichtig ist. Schließlich kann diese Position einmal pro Sitzung berechnet werden und scheint daher einfach und unproblematisch zu sein. Doch genau hier ist Vorsicht geboten! Diese häufig genutzte Position ist ein häufiger Auslöser für Regresse, wenn bei einer Prüfung Unregelmäßigkeiten auffallen. Um Probleme zu vermeiden und eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten, ist es wichtig, genau zu wissen, wann und wie diese Position abgerechnet werden darf.

Wann darf die Bema-Position 105 Mu berechnet werden?

Die 105 Mu ist eine wichtige Position in der zahnärztlichen Abrechnung und wird häufig bei Schleimhauterkrankungenund anderen relevanten Behandlungen verwendet. Sie darf jedoch nur unter bestimmten Indikationen berechnet werden, darunter:

  • Schleimhauterkrankungen: wie Aphten, Gingivitiden, virale Infekte wie Herpes und Stomatitis.
  • Dekubitus: Hier gilt eine besondere Vorsicht: Diese Position darf nicht mehr als 3 Monate nach der Neuingliederung oder einer Reparaturmaßnahme berechnet werden.
  • Dentitio difficilis: Schwierigkeiten beim Zahndurchbruch.
  • Schleimhautirritationen oder Reizungen: Diese können durch Medikamente oder Allergien ausgelöst werden.
  • Bakterielle Infektionen: Auch diese zählen zu den relevanten Indikationen.

Wie ist die Bema-Position 105 Mu korrekt zu dokumentieren?

Die Dokumentation ist der Schlüssel zur richtigen Berechnung und Vermeidung von Abrechnungsproblemen. Um sicherzustellen, dass die Mu korrekt abgerechnet wird, sollten folgende Punkte immer dokumentiert werden:

  • Region / Zahnangabe: Auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist, wird es empfohlen, die Region (z. B. PAR-Behandlung oder Suprakonstruktionen) anzugeben.
  • Indikation: Warum wurde die Mu angewendet? Hier sollte genau erläutert werden, warum die Behandlung notwendig war.
  • Medikament: Welche Medikamente wurden verwendet?
  • Erst- oder Folgesitzung?: Falls es sich um eine Folgesitzung handelt, sollte dies ebenfalls vermerkt werden.
  • Häusliche Empfehlungen: Wenn der Patient häusliche Pflegeempfehlungen erhalten hat, sollten diese dokumentiert werden.

Besondere Vorsicht bei der Parodontalbehandlung

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Parodontalbehandlung (PAR), bei der die 105 Mu während oder unmittelbar nach einer AIT, CPT oder UPT C nicht abgerechnet werden darf. Für Behandlungen außerhalb der systematischen PAR-Therapie (z. B. bei der Behandlung einer Mundschleimhauterkrankung der Wange) bleibt die Bema 105 Mu jedoch unberührt.

Um spätere Korrekturen zu vermeiden, sollte bei einer solchen Ausnahme im Feld „KZV-interne Mitteilung – leistungsbezogen“ der Abrechnung genau die von der PAR-Behandlung abweichende Kausalität angegeben werden. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass die Abrechnung korrekt erfolgt.

Alternative: GOÄ 2000 – Erste Hilfe bei Wunden

Eine oft wenig genutzte, jedoch sehr nützliche Alternative zur 105 Mu ist die GOÄ 2000. Diese Position beschreibt die „Erstversorgung einer kleinen Wunde“ und kann bei folgenden Indikationen verwendet werden:

  • Traumata
  • Biss- oder Schürfverletzungen
  • Verletzungen der Schleimhaut ohne Entzündungen
  • Iatrogene Verletzungen (durch ärztliche Maßnahmen verursacht)
  • Rhagaden der Mundwinkel: Besonders im Winter werden diese oft behandelt, jedoch häufig ohne Abrechnung.

Beachte dabei, dass es sich um eine „Erstversorgung“ handelt. Für Folgebehandlungen kann wieder die Bema 105 Mu in Rechnung gestellt werden.

Regionale Unterschiede bei der Berechnung

Zur Berechenbarkeit der oben genannten Positionen ist es ratsam, die Auffassung der jeweiligen KZV einzuholen. Es kann regional unterschiedliche Auslegungen und Auffassungen zur Berechnung dieser Positionen geben. Um spätere Probleme zu vermeiden, ist es daher wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren.

Weitere Maßnahmen – Privatabrechnung

Oftmals entstehen für den Patienten zusätzliche Maßnahmen, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind. Diese können privat vereinbart und abgerechnet werden. In solchen Fällen solltest du sicherstellen, dass der Patient über diese zusätzlichen Kosten informiert wird und eine klare Vereinbarung getroffen wird.

Fazit: Präzision bei der Abrechnung spart Zeit und Geld

Die Bema-Position 105 Mu mag auf den ersten Blick unscheinbar erscheinen, aber sie birgt ein hohes Risiko für Regresse, wenn sie nicht korrekt abgerechnet wird. Achte darauf, die Indikationen genau zu prüfen und die Dokumentation gewissenhaft vorzunehmen. So vermeidest du nicht nur Fehler bei der Abrechnung, sondern auch Unstimmigkeiten bei Prüfungen und bleibst auf der sicheren Seite.

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Winter Praxismanagement

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