UPT-Versorgungstrecke – Fristüberschreitung bei BEV

fristueberschreitung-bev
Die Fristüberschreitung bei BEV ist ein häufiges Thema in der Parodontalbehandlung. Patienten können Termine zur Befundevaluation (BEVa) nicht immer einhalten, z. B. aufgrund von Krankheit. In diesem Beitrag erfährst du, wie Fristüberschreitungen korrekt dokumentiert werden, welche Abrechnungswege bestehen und wann ein Behandlungsabbruch in Betracht gezogen werden sollte.

Share This Post

Die Fristüberschreitung bei BEV ist ein häufiges Thema in der Parodontalbehandlung. Patienten können Termine zur Befundevaluation (BEVa) nicht immer einhalten, z. B. aufgrund von Krankheit. In diesem Beitrag erfährst du, wie Fristüberschreitungen korrekt dokumentiert werden, welche Abrechnungswege bestehen und wann ein Behandlungsabbruch in Betracht gezogen werden sollte.

Die Befundevaluation (BEVa) erfolgt drei bis sechs Monate nach der antiinfektiösen Therapie (AITa und AITb) und kann gemäß Bema-Nr. BEVa abgerechnet werden. Der Abstand richtet sich nach dem Datum der Beendigung der AIT, unabhängig davon, ob innerhalb von vier Wochen eine Nachreinigung (Bema-Nr. 111) erfolgt ist.

Nicht immer können Patienten die BEVa fristgerecht wahrnehmen. Eine klare Handhabung von Fristüberschreitung bei BEV ist wichtig, um Abrechnungen korrekt und nachvollziehbar zu gestalten.

Was tun bei Fristüberschreitung?

Dokumentation der Gründe

Ab dem ersten Tag nach Fristende (also 6 Monate + 1 Tag nach AIT) sollte eine Begründung bei der Abrechnung angegeben werden. Beispiele:

  • Längere Erkrankung des Patienten
  • Urlaub oder andere zwingende Termine

Eine Fristverletzung mit Begründung wird in der Regel bis zu 12 Monate nach der letzten Behandlungssitzung akzeptiert.

Behandlung nach 12 Monaten

Bei einer Fristüberschreitung von über 12 Monaten empfiehlt es sich, einen Behandlungsabbruch einzureichen, da der Behandlungserfolg nicht mehr garantiert werden kann.

Praxisbeispiel zur Fristüberschreitung bei BEV

Abschluss AITBEVa möglichFristüberschreitungAbbruch der Behandlung
20.10.202421.10.2024 – 21.04.202522.04.2025 – 21.10.2025ab dem 22.10.2025

Erscheint der Patient nicht mehr zu den vereinbarten Terminen, handelt es sich um einen Behandlungsabbruch. Dieser wird entweder der GKV mitgeteilt oder als KZV-interne Mitteilung eingereicht.

Wichtige Hinweise

  • KZVen können unterschiedliche Auffassungen zur Fristüberschreitung haben.
  • Eine klare Dokumentation schützt die Praxis vor Rückfragen und gewährleistet eine nachvollziehbare Abrechnung.
  • Fristüberschreitungen sollten immer begründet werden, um die Akzeptanz der BEVa durch die KZV zu sichern.

Die Fristüberschreitung bei BEV muss sorgfältig dokumentiert und begründet werden, um die Abrechnung korrekt zu gestalten. Bei Überschreitungen über 12 Monate sollte ein Behandlungsabbruch erwogen werden. Transparente Kommunikation und strukturierte Dokumentation sind hierbei entscheidend.

Falls Sie mehr erfahren möchten, laden wir dich ein, uns auf unseren Social-Media-Kanälen zu folgen, um stets die aktuellsten Updates zu erhalten und keine wichtigen Informationen zu verpassen:
Instagram | Facebook | LinkedIn

Sonnige Grüße
Irina

Erfahren Sie Mehr

Parodontitistherapie in der GOZ mit optimierter Abrechnung und Leistungskette.
Zahnärtzliche Abrechnung

Parodontitistherapie in der GOZ aus honorartechnischer Sicht richtig nutzen

Die Parodontitistherapie in der GOZ bietet erhebliches Potenzial zur Honoraroptimierung. Viele Praxen schöpfen dieses Potenzial jedoch nicht vollständig aus. Durch eine strukturierte Leistungskette, die richtige Auswahl abrechenbarer Positionen und einen frühzeitig erstellten Kostenvoranschlag lassen sich Honorare deutlich steigern. In diesem Beitrag zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels, wie sich Leistungen sinnvoll kombinieren lassen und warum sich ein Kostenvoranschlag in jedem Fall lohnt.

Genehmigungspflichtige Leistungen beim Zahnarzt unterscheiden sich je nach KZV Bereich.
Zahnärtzliche Abrechnung

Genehmigungspflichtige Leistungen beim Zahnarzt und Unterschiede je nach KZV

Genehmigungspflichtige Leistungen beim Zahnarzt sind ein wichtiger Bestandteil der Abrechnung. Was viele Praxen jedoch unterschätzen: Die Vorgaben unterscheiden sich je nach KZV deutlich. Leistungen, die in einem Bundesland genehmigt werden müssen, können in einem anderen ohne Genehmigung abgerechnet werden. Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert Rückfragen, Kürzungen und unnötigen Aufwand.