Was passiert mit den Verbindungselementen, Stegen und Geschieben in der PZR? 

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Hier sehe ich in den Praxen immer wieder die 1040 als Ansatz für die Reinigung. Achtung, laut Leistungsinhalt sind diese Teile nicht mit der 1040 abrechenbar.

Was nun? Warum nicht mal in der Prophylaxe in die Analogie gehen?

Stege, Geschiebe und Verbindungselemente müssen über eine analoge Position berechnet werden.

Somit wird es spannend in der Abrechnung. Denn mal angenommen, 34 ist überkront und ist mit einem Geschiebe versehen?

Mit entsprechender Dokumentation, dass das Geschiebe zusätzlich zum Zahn gereinigt wurde, darf die 1040 für den Zahn + z.B. 4030a Professionelle Zahnreinigung an Verbindungselementen (Geschiebe, Stege usw.) gem. § 6 Abs. 1 entspricht GOZ – Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich für das Geschiebe zusätzlich berechnet werden.

Natürlich bleibt es jeder Praxis frei, welche GOZ Position hier kalkuliert wird, um den Aufwand richtig zu berechnen.

Mit meiner gewählten Position 4030 gibt das pro Geschiebe, Verbindungselement oder Steg 4,53€ mehr Honorar zur 1040 dazu.

Bei Stegen ist die Reinigung oft ziemlich schwierig und aufwändig, oft müssen sie auch zur Reinigung abgeschraubt werden. Auch das passiert über die Analogie.

Meine Empfehlung: Stege reinigen mit einer Analogposition zu belegen, die durch den Schwierigkeitsgrad höher veranschlagt ist, als die von mir gewählte 4030. 

Richtig kalkulieren ist aber unbedingt notwendig – das geht am besten mit dem Analogierechner. So findet jede Praxis das richtige Honorar.

Viel Spaß beim Umsetzen. Weitere hilfreiche Abrechnungstipps findet ihr in unseren Blog-Beiträgen sowie auf Instagram.

Bis bald, eure Bettina | Winter Praxismanagement

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