Definition Hemisektion
Wörtlich übersetzt bedeutet Hemisektion Halbierung. In der Zahnmedizin ist damit meistens die Teilung eines Unterkiefer-Molaren gemeint. Es wird eine Teilextraktion vorgenommen. Sie dient zur Erhaltung des Zahnes, wenn dieser als Stützpfeiler für eine prothetische Versorgung dienen soll. Im Oberkiefer wird eine Hemisektion eher selten vorgenommen, da durch die mehrwurzeligen Molaren meist eine fast unmöglich zu pflegende Situation entsteht und so die Prognose des Zahnes schlecht ist. Vor der Hemisektion muss zwingend eine Wurzelkanalbehandlung vorgenommen werden, da durch die Trennung das Pulpencavum eröffnet wird. Nach der Wurzelbehandlung muss abgewartet werden, ob der Zahn entzündungsfrei bleibt, erst dann darf eine Hemisektion vorgenommen werden. Indikationen sind z. B. eine apikale Parodontitis an nur einer Wurzel, eine tiefe Wurzelkaries, eine nur eine Wurzel betreffende Knochentasche oder die Fraktur eines Zahnes.
Bei einem gesetzlich versicherten Patienten ist die Bema Position 47b für die Hemisektion nur in begründeten Ausnahmefällen abrechenbar. Diese sind der Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe oder zum Erhalt einer prothetischen Versorgung. Liegt keine dieser Ausnahmeindikationen vor, so ist die Hemisektion keine Vertragsleistung. Als geschlossene Zahnreihe definiert ist, wenn mesial des zu hemisizierenden Zahnes alle Zähne vorhanden sind oder wenn mesial des Zahnes eine Lücke ist, die mit richtlinienkonformen, festsitzendem Zahnersatz geschlossen werden kann oder geschlossen ist.
Beim privat versicherten Patienten ist der Leistungsinhalt der Hemisektion nur dann erfüllt, also auch über die GOZ 3130 abrechenbar, wenn das abgetrennte Zahnteil auch entfernt wird. Sollte dieses Zahnteil tief abbrechen so ist zusätzlich die GOZ Position 3020 abrechenbar, sollte die Entfernung nur mit Osteotomie möglich sein so ist die GOZ Position 3030 zusätzlich berechnungsfähig. Die Position 3130 kann je Teilstück berechnet werden das entfernt wird. Werden beispielsweise bei einem Oberkiefer Molar zwei Wurzeln hemisiziert so ist die GOZ 3130 zweimal abrechenbar. Auch kann der Zuschlag 0500 zusätzlich in Ansatz gebracht werden.
Bis bald, eure Nadine | Winter Praxismanagement