PAR-Behandlung bei §22a-Versicherten: Modifizierte Therapieansätze für pflegebedürftige Patienten

Erfahren Sie, wie die modifizierte PAR-Therapie für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigungen angepasst wird, um ihre speziellen Bedürfnisse zu erfüllen.
Erfahren Sie, wie die modifizierte PAR-Therapie für Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigungen angepasst wird, um ihre speziellen Bedürfnisse zu erfüllen.

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Die PAR-Behandlung nach §22a bietet eine angepasste Therapieoption für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer Einschränkungen nicht die reguläre PAR-Therapie in Anspruch nehmen können. Dieser Blogbeitrag erklärt die Besonderheiten und Anpassungen der modifizierten PAR-Therapie, die die zahnmedizinische Versorgung dieser Patientengruppe erleichtert.

Einleitung zur modifizierten PAR-Therapie für §22a-Versicherte

Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigungen stehen oft vor besonderen Herausforderungen bei der zahnmedizinischen Versorgung. Die PAR-Behandlung nach §22a des SGB XI ist eine spezielle Therapieform, die auf die Bedürfnisse dieser Patientengruppe zugeschnitten ist. Sie ermöglicht eine effektive Parodontalbehandlung, auch wenn herkömmliche Verfahren aufgrund von eingeschränkter Mobilität oder anderen Hürden nicht durchführbar sind.

Was unterscheidet die modifizierte PAR-Therapie von der regulären Therapie?

Die modifizierte PAR-Therapie ist weniger umfangreich und erfordert keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse, was den Behandlungsprozess erheblich vereinfacht. Wichtige Unterschiede umfassen:

  • Kein vorab benötigter Röntgenbefund: Im Gegensatz zur regulären PAR-Therapie ist ein initiales Röntgenbild nicht zwingend erforderlich.
  • Kein Grading erforderlich: Die Einstufung des Parodontalstatus durch Grading entfällt in dieser Therapieform.
  • Direkter Therapiebeginn mit AIT: Es gibt keine vorherige Aufklärungs- und Therapiegespräche oder Mundhygieneunterweisungen.
  • Angepasste chirurgische Therapie: Falls nötig, kann eine chirurgische Therapie nur unter Vollnarkose durchgeführt werden.

Abrechnung der modifizierten Therapie

Die Abrechnung dieser speziellen Therapieform erfordert eine frühzeitige Ankündigung bei der Krankenkasse, jedoch ist dies flexibel vor, während oder nach der Behandlung möglich. Die UPT-Strecke ist deutlich reduziert und beschränkt sich auf bestimmte Leistungen, die alle zwei Jahre halbjährlich abrechenbar sind. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Betreuung ohne den üblichen Verwaltungsaufwand.

Die modifizierte PAR-Therapie nach §22a bietet eine wesentliche Erleichterung für die zahnmedizinische Behandlung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigungen. Durch die Vereinfachung der Prozesse und die Anpassung der Behandlungsschritte kann eine effektive Parodontaltherapie sicher und ohne zusätzliche Belastung für Patient und Praxis durchgeführt werden.

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