Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ korrekt abrechnen können? Die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen für Provisorien kann je nach Verfahren und Komplexität variieren. Doch was genau ist der Unterschied zwischen der Abrechnung nach BEMA-Nr. 19 und GOZ-Pos. 2270? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ korrekt abrechnen und welche Zusatzleistungen Sie ansetzen können, wenn Sie das Provisorium individualisieren.
Provisorium nach BEMA – Abrechnung für gesetzliche Krankenkassen
Das Provisorium nach BEMA stellt eine zahnärztliche Leistung dar, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Es umfasst eine Reihe von Leistungen, die für die vorübergehende Versorgung der Zähne erforderlich sind. Bei der Abrechnung nach BEMA (BEMA-Nr. 19) handelt es sich um eine Standardbehandlung, die die folgenden Leistungen abdeckt:
- CMD-Kurzbefund
- Abformung und Herstellung des Provisoriums im direkten Verfahren (Abformung oder Formteil)
- Umarbeitung einer konfektionierten Hülse oder einer vorhandenen Krone zum Provisorium
- Temporäre Eingliederung des Provisoriums
- Kontrolle der okklusalen Adjustierung
Die Abrechnung nach BEMA ist vor allem für Patienten relevant, die gesetzlich versichert sind und keine zusätzlichen individuellen Anpassungen des Provisoriums wünschen.
Provisorium nach GOZ – Abrechnung für private Patienten
Für Patienten, die ein Provisorium nach GOZ wünschen, wird die Leistung privat abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach GOZ-Pos. 2270 und bietet mehr Freiraum für individuell gestaltete Provisorien. Bei der Abrechnung nach GOZ(GOZ-Pos. 2270) werden folgende Leistungen abgedeckt:
- Abformung und Herstellung des Provisoriums
- Verwendung einer konfektionierten Krone
- Einfache Ausarbeitung und temporäre Eingliederung
- Entfernung und Wiedereinsetzen des Provisoriums
Diese Abrechnungsmöglichkeit bietet den Vorteil, dass Sie als Zahnarzt mehr Spielraum für die ästhetische und funktionelle Anpassung des Provisoriums haben.
Zusätzliche berechnungsfähige zahntechnische Leistungen nach BEB
Um Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ individuell anzupassen, können Sie zusätzliche Chairside-Leistungennach BEB (Berechnungsfähige Zahntechnische Leistungen) ansetzen. Hierzu gehören:
- Zahnfarbenbestimmung
- Mittels Fabringmuster ➜ beb-Nr. 0723
- Digitale Zahnfarbenbestimmung ➜ beb-Nr. 0725
- Hilfsmittel zur Herstellung eines Provisoriums
- Tiefgezogenes Formteil ➜ beb-Nr. 1404
- Silikonformteil ➜ beb-Nr. 1407
- Individualisierung konfektioniertes Formteil ➜ beb-Nr. 1410
- Vorh. Krone / Brücke umarbeiten zum Provisorium ➜ beb-Nr. 1432
- Konfektioniertes Provisorium (Materialkosten)
- Aufwendige Maßnahmen zur Ausarbeitung
- Individuelles Charakterisieren ➜ beb-Nr. 1427
- Lackierung und Lichtaushärtung ➜ beb-Nr. 1428
- Hochglanzpolitur ➜ beb-Nr. 1429
- Farbgebung durch Bemalen ➜ beb-Nr. 1430
Diese Zusatzleistungen können Sie sowohl bei der Abrechnung nach BEMA als auch nach GOZ ansetzen, um aus einem einfachen Kassen-Provisorium ein individuell angepasstes Privat-Provisorium zu machen.
Provisorium nach BEMA oder GOZ
Die Wahl zwischen Provisorium nach BEMA oder GOZ hängt von den Bedürfnissen Ihres Patienten und den gewünschten ästhetischen Ergebnissen ab. Während die Abrechnung nach BEMA für gesetzlich versicherte Patienten eine einfache und kostengünstige Lösung darstellt, bietet die Abrechnung nach GOZ mehr Gestaltungsspielraum für individuellere und ästhetisch ansprechendere Provisorien. Wenn Sie Zusatzleistungen wie Zahnfarbenbestimmung oder individuelle Ausarbeitung des Provisoriums ansetzen, können Sie aus einem Kassen-Provisorium nach BEMA ein Privat-Provisorium nach GOZ erstellen.
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Verfasserin: Jenny von Winter Praxismanagement