Provisorium nach BEMA oder GOZ – Was ist der Unterschied und wie korrekt abrechnen?

Zahnärztliche Praxis zeigt die Herstellung eines Provisoriums, das nach BEMA oder GOZ abgerechnet wird.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ korrekt abrechnen können? Die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen für Provisorien kann je nach Verfahren und Komplexität variieren. Doch was genau ist der Unterschied zwischen der Abrechnung nach BEMA-Nr. 19 und GOZ-Pos. 2270? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ korrekt abrechnen und welche Zusatzleistungen Sie ansetzen können, wenn Sie das Provisorium individualisieren.

Share This Post

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ korrekt abrechnen können? Die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen für Provisorien kann je nach Verfahren und Komplexität variieren. Doch was genau ist der Unterschied zwischen der Abrechnung nach BEMA-Nr. 19 und GOZ-Pos. 2270? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ korrekt abrechnen und welche Zusatzleistungen Sie ansetzen können, wenn Sie das Provisorium individualisieren.

Provisorium nach BEMA – Abrechnung für gesetzliche Krankenkassen

Das Provisorium nach BEMA stellt eine zahnärztliche Leistung dar, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Es umfasst eine Reihe von Leistungen, die für die vorübergehende Versorgung der Zähne erforderlich sind. Bei der Abrechnung nach BEMA (BEMA-Nr. 19) handelt es sich um eine Standardbehandlung, die die folgenden Leistungen abdeckt:

  • CMD-Kurzbefund
  • Abformung und Herstellung des Provisoriums im direkten Verfahren (Abformung oder Formteil)
  • Umarbeitung einer konfektionierten Hülse oder einer vorhandenen Krone zum Provisorium
  • Temporäre Eingliederung des Provisoriums
  • Kontrolle der okklusalen Adjustierung

Die Abrechnung nach BEMA ist vor allem für Patienten relevant, die gesetzlich versichert sind und keine zusätzlichen individuellen Anpassungen des Provisoriums wünschen.

Provisorium nach GOZ – Abrechnung für private Patienten

Für Patienten, die ein Provisorium nach GOZ wünschen, wird die Leistung privat abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach GOZ-Pos. 2270 und bietet mehr Freiraum für individuell gestaltete Provisorien. Bei der Abrechnung nach GOZ(GOZ-Pos. 2270) werden folgende Leistungen abgedeckt:

  • Abformung und Herstellung des Provisoriums
  • Verwendung einer konfektionierten Krone
  • Einfache Ausarbeitung und temporäre Eingliederung
  • Entfernung und Wiedereinsetzen des Provisoriums

Diese Abrechnungsmöglichkeit bietet den Vorteil, dass Sie als Zahnarzt mehr Spielraum für die ästhetische und funktionelle Anpassung des Provisoriums haben.

Zusätzliche berechnungsfähige zahntechnische Leistungen nach BEB

Um Ihr Provisorium nach BEMA oder GOZ individuell anzupassen, können Sie zusätzliche Chairside-Leistungennach BEB (Berechnungsfähige Zahntechnische Leistungen) ansetzen. Hierzu gehören:

  • Zahnfarbenbestimmung
    • Mittels Fabringmuster ➜ beb-Nr. 0723
    • Digitale Zahnfarbenbestimmung ➜ beb-Nr. 0725
  • Hilfsmittel zur Herstellung eines Provisoriums
    • Tiefgezogenes Formteil ➜ beb-Nr. 1404
    • Silikonformteil ➜ beb-Nr. 1407
    • Individualisierung konfektioniertes Formteil ➜ beb-Nr. 1410
    • Vorh. Krone / Brücke umarbeiten zum Provisorium ➜ beb-Nr. 1432
    • Konfektioniertes Provisorium (Materialkosten)
  • Aufwendige Maßnahmen zur Ausarbeitung
    • Individuelles Charakterisieren ➜ beb-Nr. 1427
    • Lackierung und Lichtaushärtung ➜ beb-Nr. 1428
    • Hochglanzpolitur ➜ beb-Nr. 1429
    • Farbgebung durch Bemalen ➜ beb-Nr. 1430

Diese Zusatzleistungen können Sie sowohl bei der Abrechnung nach BEMA als auch nach GOZ ansetzen, um aus einem einfachen Kassen-Provisorium ein individuell angepasstes Privat-Provisorium zu machen.

Provisorium nach BEMA oder GOZ

Die Wahl zwischen Provisorium nach BEMA oder GOZ hängt von den Bedürfnissen Ihres Patienten und den gewünschten ästhetischen Ergebnissen ab. Während die Abrechnung nach BEMA für gesetzlich versicherte Patienten eine einfache und kostengünstige Lösung darstellt, bietet die Abrechnung nach GOZ mehr Gestaltungsspielraum für individuellere und ästhetisch ansprechendere Provisorien. Wenn Sie Zusatzleistungen wie Zahnfarbenbestimmung oder individuelle Ausarbeitung des Provisoriums ansetzen, können Sie aus einem Kassen-Provisorium nach BEMA ein Privat-Provisorium nach GOZ erstellen.

Erfahren Sie mehr über Zahnärztliche Abrechnung und wie Sie Ihre Praxis weiterentwickeln können. Hier Klicken

Falls du mehr erfahren möchtest, laden wir dich ein, uns auf unseren Social-Media-Kanälen zu folgen, um stets die aktuellsten Updates zu erhalten und keine wichtigen Informationen zu verpassen:👉 Instagram | Facebook | LinkedIn

Verfasserin: Jenny von Winter Praxismanagement 

Erfahren Sie Mehr

Zahnersatz Reparatur Abrechnung richtig dokumentieren
Zahnärtzliche Abrechnung

Zahnersatz Reparaturen richtig dokumentieren: So wird die Abrechnung einfacher und sicherer

Die Zahnersatz Reparatur Abrechnung gehört für viele Zahnarztpraxen zu den anspruchsvolleren Bereichen der Abrechnung. Denn kaum eine Reparatur gleicht der anderen. Mal ist eine Prothese gebrochen, mal muss eine Verblendung repariert werden. In anderen Fällen wird eine Klammer erneuert oder eine Krone wiederbefestigt.

GOZ 2030 besondere Maßnahmen beim Präparieren eines Zahnes mit Retraktionsfaden
Zahnärtzliche Abrechnung

Besonderheiten bei der Berechnung der GOZ-Leistung 2030: Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen

Die GOZ-Leistung 2030 für besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen wird in vielen Zahnarztpraxen nicht vollständig oder nicht korrekt abgerechnet. Die Gebührennummer erfasst zusätzliche Maßnahmen, die über den üblichen Ablauf einer Präparation oder Füllung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel das Separieren von Zähnen, das Verdrängen störenden Zahnfleisches oder die Stillung einer übermäßigen Papillenblutung.
Entscheidend sind der konkrete Leistungsinhalt, der behandelte Bereich und eine nachvollziehbare Dokumentation. Die GOZ-Nr. 2030 wird nicht automatisch mit jeder Füllung berechnungsfähig. Sie setzt eine tatsächlich erbrachte besondere Maßnahme voraus. Gleichzeitig ist sie nicht ausschließlich auf klassische Füllungstherapien begrenzt. Auch bei Kronenpräparationen, Implantataufbauten oder Wurzelkanalbehandlungen kann ein Ansatz möglich sein.
Dieser Beitrag zeigt, wann die GOZ 2030 berechnet werden darf, wie häufig sie in einer Sitzung angesetzt werden kann und welche Dokumentation für eine sichere Abrechnung erforderlich ist.