
Zahnärtzliche Abrechnung
Häufig gestellte Fragen zur Berechnung der UPT-Leistungen bei versäumten oder verschobenen Terminen der UPT-Versorgungstrecke
Seit dem 01.01.2024 hat sich die Handhabung der UPT-Versorgungstrecke bei versäumten oder verschobenen Terminen geändert. Dies betrifft insbesondere die Berechnung der UPT-Leistungen bei Fristüberschreitungen und bei verschobenen oder nicht wahrgenommenen Terminen. In diesem Blog-Beitrag beantworten wir häufig gestellte Fragen und geben Ihnen wertvolle Informationen zu den neuen Regelungen.