Verblendungsreparatur an Prothesenzähnen

Verblendungsreparatur Prothesenzahn
Die Abrechnung von Verblendungsreparaturen an Prothesenzähnen kann in der Zahnarztpraxis oft für Unsicherheit sorgen. Bei vielen Patientenbehandlungen stellt sich die Frage, welche Gebührenordnungspositionen (BEMA, GOZ) tatsächlich anwendbar sind und wie der Festzuschuss korrekt ermittelt wird. In diesem Blog-Beitrag gehe ich auf wichtige Regelungen ein, die es bei der Abrechnung von Verblendungsreparaturen zu beachten gilt.

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Verblendungsreparatur an Prothesenzähnen – Beispiele für die Kassenabrechnung

Die Abrechnung von Verblendungsreparatur an Prothesenzähnen kann in der Zahnarztpraxis oft für Unsicherheit sorgen. Bei vielen Patientenbehandlungen stellt sich die Frage, welche Gebührenordnungspositionen (BEMA, GOZ) tatsächlich anwendbar sind und wie der Festzuschuss korrekt ermittelt wird. In diesem Blog-Beitrag gehe ich auf wichtige Regelungen ein, die es bei der Abrechnung von Verblendungsreparaturen zu beachten gilt.

Wann kann ein Festzuschuss für die Verblendungsreparatur angesetzt werden?

Eine Verblendungsreparatur an einem Prothesenzahn ist dann abrechnungsfähig, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Wenn diese Kriterien nicht zutreffen, muss die Abrechnung auf Privatbasis erfolgen. Im Folgenden gehe ich auf die wichtigsten Szenarien ein, die den Einsatz von Festzuschüssen ermöglichen:

1. Vestibuläre Verblendungsreparatur an einem Teleskop

Wird eine vestibuläre Verblendungsreparatur an einem bereits aufgefüllten Teleskop durchgeführt, ist dies eine Regelversorgung. Hierfür kann der Festzuschuss 6.3. sowie die BEMA-Nummer 100b angesetzt werden. Ein wichtiger Hinweis ist, dass der Festzuschuss 6.3. auch für Zähne außerhalb des Verblendbereichs (z. B. Zähne 15-25, 34-44) angerechnet werden kann.

2. Mehrflächige Verblendungsreparatur an einem Teleskop

Bei einer mehrflächigen Verblendungsreparatur an einem bereits aufgefüllten Teleskop erfolgt ebenfalls die Abrechnung nach Festzuschuss 6.3. in Verbindung mit der GOZ-Nummer 2310. Diese Gleichartigkeit ist entscheidend, um die korrekte Abrechnung und Festzuschussberechnung vorzunehmen.

3. Vestibuläre Verblendungsreparatur an einer Rückenschutzplatte (auch über einem Geschiebe)

Auch bei einer vestibulären Verblendungsreparatur an einer Rückenschutzplatte, die über einem Geschiebe verläuft, handelt es sich um eine Regelversorgung, für die ebenfalls der Festzuschuss 6.3. und die BEMA-Nummer 100bangewendet werden können.

4. Mehrflächige Verblendungsreparatur an einer Rückenschutzplatte

Werden mehrflächige Verblendungsreparaturen an einer Rückenschutzplatte (auch über einem Geschiebe) durchgeführt, so kann der Festzuschuss 6.3. sowie die GOZ-Nummer 2310 angesetzt werden. Wie auch bei den Teleskopen kann der Festzuschuss für Zähne außerhalb des Verblendbereichs (15-25, 34-44) angesetzt werden.

5. Einfache Verblendungsreparatur an einem Prothesenzahn

In Fällen einer einfachen Verblendungsreparatur, bei denen keine der oben genannten Kriterien zutreffen, ist der Festzuschuss nicht anwendbar. In solchen Fällen erfolgt die Abrechnung über eine Privatvereinbarung mit dem Patienten. Hierbei müssen die anfallenden Kosten direkt zwischen Zahnarzt und Patient geregelt werden.

Warum ist die genaue Abrechnung so wichtig? Die Verblendungsreparatur an Prothesenzähnen

Die korrekte Abrechnung von Verblendungsreparaturen spielt eine zentrale Rolle in der Zahnarztpraxis. Fehler bei der Abrechnung können nicht nur zu finanziellen Verlusten, sondern auch zu Unklarheiten mit den Krankenkassen führen. Es ist daher wichtig, die richtige Festzuschuss-Position zu ermitteln und die richtigen Abrechnungscodes anzuwenden. Dies stellt sicher, dass die Praxis sowohl rechtssicher als auch effizient arbeitet.

Zusammengefasst:

  • Festzuschüsse für Verblendungsreparaturen sind nur dann anwendbar, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind.
  • Mehrflächige Reparaturen und Reparaturen an Rückenschutzplatten können ebenfalls abrechnet werden.
  • Bei einfachen Verblendungsreparaturen muss eine Privatvereinbarung getroffen werden, wenn keine der oben genannten Bedingungen zutrifft.

Die Verblendungsreparatur an Prothesenzähnen ist ein häufiger Bestandteil der Zahnmedizin. Für eine korrekte Abrechnung ist es jedoch entscheidend, die richtigen BEMA– und GOZ-Positionen anzuwenden und die entsprechenden Festzuschüsse korrekt zu berechnen. Sollten Sie unsicher sein oder Unterstützung bei der Abrechnung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Möchten Sie mehr über Abrechnungsstrategien in der Zahnarztpraxis erfahren oder benötigen Sie Unterstützung bei der korrekten Abrechnung von Verblendungsreparaturen? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung!

Verfasser:
Celine Kreiner
Winter Praxismanagement

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