Mit der Änderung der PAR-Richtlinien ab dem 01.07.2025 wird eine der wichtigsten Regelungen im Bereich der Parodontitis-Behandlung angepasst. Insbesondere die UPT-Frequenzen und die Zuordnung zu Kalenderzeiträumen werden neu geregelt. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, was die Änderungen für Ihre Zahnarztpraxis bedeuten und wie Sie Ihre UPT-Behandlungen effizienter und flexibler gestalten können.
Die wichtigsten Änderungen der PAR-Richtlinien ab dem 01.07.2025
Ab dem 01.07.2025 tritt eine wichtige Änderung der PAR-Richtlinie in Kraft, die insbesondere die UPT-Frequenzen betrifft. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Planung der UPT-Termine, sondern auch die Abrechnung der Parodontitis-Behandlung. In diesem Abschnitt erfahren Sie, was sich konkret verändert.
Keine Zuordnung zu Kalender Zeiträumen mehr | PAR-Richtlinien Änderung
Die größte Änderung betrifft die Zuordnung der UPT-Leistungen zu bestimmten Kalender Zeiträumen (Kalenderjahr, Kalenderhalbjahr, Kalender Tertial). Ab dem 01.07.2025 entfällt diese Regelung vollständig. Bislang mussten UPT-Termine innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens durchgeführt werden, was die Planung in der Praxis erschwerte.
Was bedeutet das für Sie?
Ab sofort haben Sie mehr Flexibilität bei der Planung der UPT-Termine, da keine Zuordnung zu bestimmten Kalender Zeiträumen mehr erforderlich ist. Dies vereinfacht die Terminorganisation und macht die Praxisabläufe effizienter.
Die Mindestabstände bleiben unverändert
Trotz der Änderung bei der Zuordnung zu Kalender Zeiträumen bleiben die Mindestabstände zwischen den UPT-Leistungen unverändert. Diese Regelung stellt sicher, dass die Patienten weiterhin die notwendige Zeit für die Heilung Zwischen den einzelnen Behandlungen erhalten.
- Grad A: Bis zu 2x mit einem Mindestabstand von 10 Monaten
- Grad B: Bis zu 4x mit einem Mindestabstand von 5 Monaten
- Grad C: Bis zu 6x mit einem Mindestabstand von 3 Monaten
Warum bleibt das so?
Die Mindestabstände sind eine wichtige Voraussetzung, um die Heilung und Stabilisierung der Parodontitis zu gewährleisten. Diese Regelung sorgt dafür, dass eine optimale Behandlung im Einklang mit den Heilungsprozessen des Patienten steht.
UPT-Dauer bleibt unverändert
Der Zeitraum für die Durchführung der UPT-Behandlung bleibt auch nach der Änderung der PAR-Richtlinie bei zwei Jahren ab der Erbringung der ersten UPT-Leistung. Dies stellt sicher, dass die Patienten weiterhin eine langfristige Betreuung und Dokumentation erhalten.
Was bedeutet das für Ihre Praxis?
Der UPT-Zeitraum bleibt unverändert, was bedeutet, dass Sie weiterhin eine langfristige Planung für die Behandlung Ihrer Patienten sicherstellen können. Dies hilft, die Patientenbindung zu stärken und gleichzeitig eine präzise Dokumentation zu gewährleisten.
Keine Änderung bei der Delegationsfähigkeit
Die Delegationsfähigkeit von UPT-Leistungen bleibt ebenfalls unverändert. Diese Regelung erlaubt es, dass qualifizierte Zahnarzthelferinnen oder Prophylaxe-Assistenten unter Aufsicht des Zahnarztes die UPT-Leistungen durchführen können.
Warum ist das wichtig?
Diese Regelung ermöglicht es Ihrer Praxis, den Arbeitsaufwand effizient zu verteilen und gleichzeitig die Kosten zu optimieren, da die delegierten Leistungen weiterhin den hohen Standards entsprechen.
Wie beeinflussen die Änderungen Ihre Zahnarztpraxis?
Die Änderung der PAR-Richtlinie bringt nicht nur Veränderungen in der Planung der UPT-Termine mit sich, sondern auch in der Abrechnung und der Praxisorganisation. Mit der Flexibilität bei der Terminplanung und den weiterhin gültigen Mindestabständen können Sie Ihre Behandlungsprozesse effizienter gestalten.
Nutzen Sie die Änderungen:
- Optimieren Sie Ihre Praxisabläufe durch die neue Flexibilität.
- Achten Sie weiterhin auf die Mindestabstände und die Dauer der Behandlung, um die Behandlung effektiv zu gestalten.
- Profitieren Sie von der Delegationsfähigkeit, um den Zeitaufwand zu verringern und die Kosten zu senken.
Die Anpassung der PAR-Richtlinie ab dem 01.07.2025 vereinfacht die UPT-Planung und macht die Praxisorganisationflexibler. Die Frequenz und Dauer der UPT-Leistungen bleiben jedoch weiterhin relevant und sollten bei der Abrechnung berücksichtigt werden.
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