In der Zahnmedizin haben parodontal-chirurgische Eingriffe mittlerweile einen festen Platz in der Behandlung von Patienten gefunden. Doch auch wenn der Eingriff selbst ohne Komplikationen verläuft, kann es nach der Behandlung zu Problemen im Heilungsprozess kommen. Diese Probleme können verschiedene Ursachen haben – etwa Vorerkrankungen, die Einnahme von Medikamenten, Rauchen und viele andere Faktoren.
Ein oft unterschätzter Faktor, der die Wundheilung und Knochenregeneration negativ beeinflussen kann, ist der Vitamin D-Spiegel. Ein niedriger Vitamin D-Wert im Körper kann den Heilungsprozess verzögern und auch die Knochenregeneration behindern. Hier bietet der Vitamin D Schnelltest eine einfache Möglichkeit, diesen Parameter vorab zu überprüfen, sodass rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden können.
Der Vitamin D Schnelltest: Einfach, schnell und zuverlässig
Der VHC Vitamin D-Test ist ein einfacher, einstufiger immunchromatographischer Schnelltest, der die quantitative Bestimmung des gesamten 25-Hydroxy-Vitamin D ermöglicht. Ähnlich wie bei einem Blutzuckertest wird dabei die Fingerkuppe angestochen, um eine Blutprobe zu entnehmen. Diese wird dann auf dem Teststreifen ausgewertet und zeigt auf einer Skala die Vitamin D-Versorgung des Patienten an:
- Mangelhafte Versorgung
- Suboptimale Versorgung
- Ausreichende Versorgung
- Überversorgung
Mit diesem Test können Sie frühzeitig feststellen, ob Ihr Patient einen Vitamin D-Mangel hat, der den Heilungsprozess nach einem chirurgischen Eingriff negativ beeinflussen könnte.
Abrechnung des Vitamin D Schnelltests in der Zahnarztpraxis
Die Leistung „Schnelltest zur Bestimmung des Vitamin D-Spiegels bei Verdacht auf Vitamin D-Mangel“ ist in der GOZ und GOÄ nicht explizit aufgeführt, daher muss der Test analog nach §6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Welche Analogleistung aus der GOZ oder GOÄ herangezogen wird, bleibt im Ermessen des Zahnarztes, basierend auf Art, Kosten und Zeitaufwand.
Wichtiger Hinweis:
Wenn der Vitamin D-Spiegel zu niedrig ist und eine Vitamin D Therapie notwendig wird, kann diese auch von der Zahnarztpraxis mittels Infusion durchgeführt werden. Die Leistung ist zwar nicht in der GOZ abgebildet, aber in der GOÄ vorhanden. In diesem Fall kommen GOÄ-Positionen wie Ä253, Ä267, Ä268, Ä271 oder Ä272 in Frage. Diese Positionen decken die Vitamin D-Therapie ab. Zusätzlich können die Kosten für das verabreichte Vitamin D berechnet werden.
Beratung und Abrechnung für den Vitamin D Schnelltest
Auch die Beratung des Patienten hinsichtlich des Vitamin D Schnelltests sowie der Ergebniserklärung und ggf. einer Therapieempfehlung muss privat nach der GOÄ oder GOZ berechnet werden. Hier können je nach Inhalt die Positionen Ä1, Ä3 oder 6190 zum Einsatz kommen.
Es ist wichtig, dass die Beratung zur Durchführung des Schnelltests sowie das Ergebnis klar und verständlich kommuniziert werden, um dem Patienten zu helfen, den Zusammenhang zwischen seinem Vitamin D-Spiegel und der Heilung nach einem Eingriff zu verstehen.
Der Vitamin D Schnelltest als wertvolles Hilfsmittel in der Zahnmedizin
Ein niedriger Vitamin D-Spiegel kann den Heilungsprozess nach parodontalen oder chirurgischen Eingriffen erheblich verzögern. Mit dem Vitamin D Schnelltest haben Zahnärzte die Möglichkeit, diesen wichtigen Parameter einfach und schnell zu überprüfen und gegebenenfalls gezielte Maßnahmen zur Vitamin D-Therapie einzuleiten.
Die Abrechnung des Vitamin D Schnelltests erfolgt analog nach §6 Abs. 1 GOZ und kann je nach Ergebnis und Therapie mit den entsprechenden GOÄ-Positionen ergänzt werden.
Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit, die Heilung Ihrer Patienten zu unterstützen und bieten Sie einen wertvollen Service, der Ihre Zufriedenheit steigert.
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