Die GOÄ Position Ä3 – Warum Sie diese oft unterschätzte Position richtig nutzen sollten

GOÄ Position Ä3 Abrechnung“ – So wird die GOÄ Position Ä3 korrekt abgerechnet und mit anderen Leistungen kombiniert.
Die GOÄ Position Ä3 wird in vielen Zahnarztpraxen nicht richtig genutzt, obwohl sie eine wertvolle Abrechnungsposition ist. Oftmals wird sie übersehen, weil sie als „alleinstehende“ Leistung betrachtet wird. Aber das ist nicht korrekt!

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In der GOÄ gibt es viele Abrechnungsmöglichkeiten, doch eine oft unterschätzte und nicht ausreichend genutzte Position ist die GOÄ Position Ä3. Diese Position wird in der Regel für eine Beratung in Anspruch genommen, deren Dauer 10 Minuten überschreitet. Aus verschiedenen Gründen wird die Ä3 in vielen Praxen leider häufig übersehen oder als unwichtig erachtet.

Doch was viele nicht wissen: Die GOÄ Position Ä3 ist eine äußerst nützliche Abrechnungsposition, die in vielen Fällen zusätzlich zu anderen Leistungen wie der GOZ Nr. 0010 (Untersuchung) oder der GOÄ Nr. Ä5 oder Ä6(weiterführende Untersuchungen) abgerechnet werden kann. Diese Möglichkeit sorgt dafür, dass Sie Ihre Beratungsgespräche korrekt und effizient abrechnen können.

Wann kann die GOÄ Position Ä3 abgerechnet werden?

Die GOÄ Position Ä3 wird für Beratungsgespräche angesetzt, die länger als 10 Minuten dauern. Leider kommt es immer wieder vor, dass diese Position übersehen wird, da viele davon ausgehen, dass sie nur alleinstehend abgerechnet werden kann. Doch das ist ein Missverständnis!

Die Position Ä3 kann auch in Verbindung mit anderen Leistungen abgerechnet werden, z. B. bei einer Untersuchung nach GOZ Nr. 0010 oder den GOÄ-Positionen Ä5 oder Ä6. Allerdings gibt es dabei einige Regeln zu beachten.

Was ist zu beachten, wenn weitere Leistungen berechnet werden?

Wichtig zu wissen ist, dass zusätzliche Leistungen wie z. B. Röntgen oder PSI (Parodontal Screening Index) nicht in derselben Sitzung zusammen mit der Position Ä3 abgerechnet werden dürfen. Es sei denn, es handelt sich um getrennte Handlungsabschnitte.

Beispiel:
Der Zahnarzt führt ein Beratungsgespräch von 20 Minuten mit einem Patienten und erklärt verschiedene Zahnersatzmöglichkeiten. Nach der Beratung wird der Patient von der zahnmedizinischen Fachangestellten im anderen Behandlungszimmer Zahnstein entfernen lassen. In diesem Fall kann die GOÄ Position Ä3 zusätzlich zur GOZ Nr. 4050 (Zahnsteinentfernung) berechnet werden, da es sich um zwei getrennte Handlungsabschnitte handelt.

Dokumentation ist der Schlüssel

Wie bei jeder Abrechnungsposition ist die Dokumentation auch bei der GOÄ Position Ä3 von entscheidender Bedeutung. Um diese Leistung korrekt abzurechnen, muss die Beratungsdauer dokumentiert werden.

Meine Empfehlung:
Stellen Sie sicher, dass bei allen Beratungsgesprächen die Dauer erfasst wird. Dies erleichtert der Abrechnungskraftdie richtige Zuordnung der Position während der Leistungskontrolle und verhindert spätere Abrechnungsfehler.

Zusammenfassung: So nutzen Sie die GOÄ Position Ä3 richtig

Die GOÄ Position Ä3 ist eine wertvolle Abrechnungsposition, die nicht nur für längere Beratungsgespräche genutzt werden kann, sondern auch in Kombination mit anderen Untersuchungs- und Behandlungspositionen abgerechnet werden darf. Richtig dokumentieren ist dabei der Schlüssel, um diese Leistung korrekt und ohne Probleme abzurechnen.

Was Sie beachten müssen bei GÖA Ä3

  • Dauer der Beratung: Muss über 10 Minuten liegen
  • Zusätzliche Abrechnung: Kann zusammen mit GOZ Nr. 0010 oder GOÄ Ä5/Ä6 abgerechnet werden (außer bei Röntgen/PSI)
  • Getrennte Handlungsabschnitte: Bei mehreren Leistungen in einer Sitzung müssen diese getrennt durchgeführt werden

Nutzen Sie die Möglichkeit, die GOÄ Position Ä3 korrekt und effizient in Ihre Abrechnung zu integrieren, um alle erbrachten Leistungen ordnungsgemäß zu erfassen.

Haben Sie noch Fragen zur GOÄ Position Ä3 oder benötigen Sie Unterstützung bei der Abrechnung? Melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich beraten!

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Celine Kreiner
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