Ä2181

Share This Post

Die Sache mit den Kiefergelenken.


CMD – Bruxisums – Myoathropathie – die Volkskrankheit Nummer 1
Oft stehen Patienten mit starken Schmerzen in der Praxis, ausgehend von den oben genannten Diagnosen.

Nun bedarf es wiedermal einer exzellenten
Dokumentation, da die Maßnahmen, die am Patienten durchgeführt werden, abrechenbar sind.
Da die Position in der GOÄ zu finden ist und im Originaltext folgendermaßen lautet:
„Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks“ – greifen wir nicht
selbstverständlich darauf zurück.
Im akuten Notfall – Kieferklemme – oder Discusverlagerung ist diese Position jedoch ansetzbar.


In der Position Ä2181 ist für den Kassen- sowie den Privatpatienten abrechenbar und Folgendes ist der
Inhalt:

  • Zugtestung/Streckung an beiden Kiefergelenken, diagnostisch
  • Mobilisierung/ Lockerung – rechtes oder linkes Kiefergelenk, Repositionierung des Discus
    (therapeutische Maßnahme)
    Die Position ist je Kiefergelenk abrechenbar.
    Bema – Honorar – 13,23 Euro
    GOÄ –Honorar – 2,3fach 30,43 Euro

Meine Empfehlung: Dokumentationsvorlagen zum Thema „Akute Schmerzen Kiefer“ anlegen.
Im Zweifel Diagnosemaßnahmen beim Behandler erfragen.

Bis bald, eure Bettina | Winter Praxismanagement 

Erfahren Sie Mehr

Parodontitistherapie in der GOZ mit optimierter Abrechnung und Leistungskette.
Zahnärtzliche Abrechnung

Parodontitistherapie in der GOZ aus honorartechnischer Sicht richtig nutzen

Die Parodontitistherapie in der GOZ bietet erhebliches Potenzial zur Honoraroptimierung. Viele Praxen schöpfen dieses Potenzial jedoch nicht vollständig aus. Durch eine strukturierte Leistungskette, die richtige Auswahl abrechenbarer Positionen und einen frühzeitig erstellten Kostenvoranschlag lassen sich Honorare deutlich steigern. In diesem Beitrag zeigen wir anhand eines konkreten Beispiels, wie sich Leistungen sinnvoll kombinieren lassen und warum sich ein Kostenvoranschlag in jedem Fall lohnt.

Genehmigungspflichtige Leistungen beim Zahnarzt unterscheiden sich je nach KZV Bereich.
Zahnärtzliche Abrechnung

Genehmigungspflichtige Leistungen beim Zahnarzt und Unterschiede je nach KZV

Genehmigungspflichtige Leistungen beim Zahnarzt sind ein wichtiger Bestandteil der Abrechnung. Was viele Praxen jedoch unterschätzen: Die Vorgaben unterscheiden sich je nach KZV deutlich. Leistungen, die in einem Bundesland genehmigt werden müssen, können in einem anderen ohne Genehmigung abgerechnet werden. Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert Rückfragen, Kürzungen und unnötigen Aufwand.