Porto, Versandkosten berechnen?

Share This Post

Die Abrechnung von Porto und Versandkosten in der Praxis wird oft vernachlässigt da es etwas verwirrend ist wann es berechnet werden darf und wann nicht. 

Beim Kassenpatienten wird die Leistung BEMA 602 in tatsächlicher Höhe mit der Quartalsabrechnung abgerechnet.  Alle Briefe an den Patienten und an Abrechnungsstellen wie Krankenkasse, KZV und Unfallkasse können nicht berechnet werden. Eine Ausnahme bildet die Versendung von KFO Behandlungsplänen gemäß BEMA 5 lt. KIG bei Behandlungsbedarfsgraden 3,4 oder 5. 

Des Weiteren darf die Position BEMA 602 berechnet werden wenn Befunde, Unterlagen oder Modelle an den  Gutachter geschickt werden, oder Befunde  an Fachkollegen geschickt werden. Beim Versenden von histologischem Material kann die Position BEMA 602 nur dann berechnet werden, wenn kein frankierter Rückumschlag verwendet wird. 

Der Versand von zahntechnischen Unterlagen ins Labor ist über den Heil- und Kostenplan abzurechnen sofern nicht das Labor die Versandkosten trägt. 

Beim Privatpatienten sind die Porto und Versandkosten grundsätzlich mit den Gebührenpositionen abgegolten. Da der Patient Vertragspartner ist sollten Unterlagen und Modelle grundsätzlich über den Patienten an Dritte verschickt werden, dies ist auch in Bezug auf die Schweigeplicht zu beachten. Sollten Unterlagen oder Befunde an Kollegen im Auftrag des Patienten verschickt werden kann dieser Aufwand in tatsächlicher Höhe zusätzlich berechnet werden. Sollten zahntechnische Unterlagen versendet werden so sind die Versandkosten in tatsächlicher Höhe nach §9 GOZ berechenbar. 

Keinesfalls abrechenbar ist der Versand von Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Recalls und Kostenvoranschlägen. 

Bei Kassen, wie auch Privatpatienten ist es wichtig genau zu dokumentieren was von wem und wann wohin auf welche Art  versendet wurde. Um auf Nummer sicher gehen sollte man sich auch das Einverständnis des Patienten unterschreiben lassen. 

Bis bald eure Nadine | Winter Praxismanagement 

Erfahren Sie Mehr

Die Abrechnung von Langzeitprovisorien folgt spezifischen GOZ-Positionen, je nachdem wie lange das Provisorium getragen wird und welche technischen Schritte involviert sind: GOZ Position 7080: Festsitzendes, laborgefertigtes Langzeitprovisorium pro Zahn oder Implantat GOZ Position 7090: Laborgefertigtes Provisorium pro Brückenglied GOZ Position 2260/2270 oder 5120/5140: Für kürzere Tragezeiten unter drei Monaten Weitere relevante GOZ-Positionen: Einschließlich, aber nicht beschränkt auf 2197 für die Adhäsivtechnik und 7100 für notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen
Praxismanagement

Langzeitprovisorium: Wichtige Fakten für die zahnärztliche Abrechnung

Langzeitprovisorien sind ein wesentlicher Bestandteil der zahnärztlichen Behandlungsplanung, insbesondere wenn eine dauerhafte Versorgung auf sich warten lässt. In diesem Beitrag erklärt unsere Expertin Celine Kreiner von Winter Praxismanagement, was bei der Planung, Herstellung und Abrechnung von Langzeitprovisorien zu beachten ist und wie sie sich von temporären Lösungen unterscheiden.

Die Zahnungsphase ist für Babys und Eltern oft nicht leicht, doch mit den richtigen Methoden lässt sich diese Zeit gut meistern. Wichtig ist, auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen und im Zweifelsfall ärztlichen Rat einzuholen.
Praxismanagement

Bewährte Tipps zur Linderung von Zahnungsschmerzen bei Babys

Junge Eltern kennen das Szenario: Ein zahnendes Baby kann für die gesamte Familie eine Herausforderung sein. Die Phase, in der die ersten Zähnchen kommen, ist oft mit Unruhe und Schmerzen verbunden. Doch was kann man tun, um die kleinen Leidenden zu unterstützen? In diesem Blogbeitrag teilen wir nicht nur unsere persönlichen Erfahrungen, sondern bieten auch praktische Tipps, um die Schmerzen bei zahnenden Babys zu lindern.