Porto, Versandkosten berechnen?

Share This Post

Die Abrechnung von Porto und Versandkosten in der Praxis wird oft vernachlässigt da es etwas verwirrend ist wann es berechnet werden darf und wann nicht. 

Beim Kassenpatienten wird die Leistung BEMA 602 in tatsächlicher Höhe mit der Quartalsabrechnung abgerechnet.  Alle Briefe an den Patienten und an Abrechnungsstellen wie Krankenkasse, KZV und Unfallkasse können nicht berechnet werden. Eine Ausnahme bildet die Versendung von KFO Behandlungsplänen gemäß BEMA 5 lt. KIG bei Behandlungsbedarfsgraden 3,4 oder 5. 

Des Weiteren darf die Position BEMA 602 berechnet werden wenn Befunde, Unterlagen oder Modelle an den  Gutachter geschickt werden, oder Befunde  an Fachkollegen geschickt werden. Beim Versenden von histologischem Material kann die Position BEMA 602 nur dann berechnet werden, wenn kein frankierter Rückumschlag verwendet wird. 

Der Versand von zahntechnischen Unterlagen ins Labor ist über den Heil- und Kostenplan abzurechnen sofern nicht das Labor die Versandkosten trägt. 

Beim Privatpatienten sind die Porto und Versandkosten grundsätzlich mit den Gebührenpositionen abgegolten. Da der Patient Vertragspartner ist sollten Unterlagen und Modelle grundsätzlich über den Patienten an Dritte verschickt werden, dies ist auch in Bezug auf die Schweigeplicht zu beachten. Sollten Unterlagen oder Befunde an Kollegen im Auftrag des Patienten verschickt werden kann dieser Aufwand in tatsächlicher Höhe zusätzlich berechnet werden. Sollten zahntechnische Unterlagen versendet werden so sind die Versandkosten in tatsächlicher Höhe nach §9 GOZ berechenbar. 

Keinesfalls abrechenbar ist der Versand von Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Recalls und Kostenvoranschlägen. 

Bei Kassen, wie auch Privatpatienten ist es wichtig genau zu dokumentieren was von wem und wann wohin auf welche Art  versendet wurde. Um auf Nummer sicher gehen sollte man sich auch das Einverständnis des Patienten unterschreiben lassen. 

Bis bald eure Nadine | Winter Praxismanagement 

Erfahren Sie Mehr

Externe Fachkraft übernimmt Vertretung in Zahnarztpraxis während Elternzeit
Praxismanagement

Vorteile einer externen Vertretung während der Elternzeit

Elternzeit ist ein wichtiger und geschützter Zeitraum für Mitarbeitende – gleichzeitig stellt sie viele Praxen, Kanzleien oder Unternehmen organisatorisch vor Herausforderungen. Wie kann der laufende Betrieb gesichert bleiben, ohne das interne Team zu überlasten?

Eine externe Vertretung während der Elternzeit bietet eine flexible, wirtschaftliche und fachlich fundierte Lösung. Sie sorgt für Stabilität, Qualität und Entlastung – und hilft, den Fokus auf das Wesentliche zu behalten: den Erfolg des Unternehmens und das Wohl der Mitarbeitenden.

Zahnärztin im Gespräch mit Abrechnungsexpertin in der Praxis
Zahnärtzliche Abrechnung

Warum sich Ihre Zahnarztpraxis für eine externe zahnärztliche Abrechnung entscheiden sollte

Der Praxisalltag ist herausfordernd: Patientenbetreuung, Personalführung, Organisation – und die komplexe zahnärztliche Abrechnung. Fehler in der Abrechnung führen zu Honorarverlusten, Zeitdruck und Stress im Team. Eine externe zahnärztliche Abrechnung bietet hier die Lösung: Sie spart Zeit, sichert Einnahmen und sorgt für mehr Qualität im Praxismanagement.