Porto, Versandkosten berechnen?

Share This Post

Die Abrechnung von Porto und Versandkosten in der Praxis wird oft vernachlässigt da es etwas verwirrend ist wann es berechnet werden darf und wann nicht. 

Beim Kassenpatienten wird die Leistung BEMA 602 in tatsächlicher Höhe mit der Quartalsabrechnung abgerechnet.  Alle Briefe an den Patienten und an Abrechnungsstellen wie Krankenkasse, KZV und Unfallkasse können nicht berechnet werden. Eine Ausnahme bildet die Versendung von KFO Behandlungsplänen gemäß BEMA 5 lt. KIG bei Behandlungsbedarfsgraden 3,4 oder 5. 

Des Weiteren darf die Position BEMA 602 berechnet werden wenn Befunde, Unterlagen oder Modelle an den  Gutachter geschickt werden, oder Befunde  an Fachkollegen geschickt werden. Beim Versenden von histologischem Material kann die Position BEMA 602 nur dann berechnet werden, wenn kein frankierter Rückumschlag verwendet wird. 

Der Versand von zahntechnischen Unterlagen ins Labor ist über den Heil- und Kostenplan abzurechnen sofern nicht das Labor die Versandkosten trägt. 

Beim Privatpatienten sind die Porto und Versandkosten grundsätzlich mit den Gebührenpositionen abgegolten. Da der Patient Vertragspartner ist sollten Unterlagen und Modelle grundsätzlich über den Patienten an Dritte verschickt werden, dies ist auch in Bezug auf die Schweigeplicht zu beachten. Sollten Unterlagen oder Befunde an Kollegen im Auftrag des Patienten verschickt werden kann dieser Aufwand in tatsächlicher Höhe zusätzlich berechnet werden. Sollten zahntechnische Unterlagen versendet werden so sind die Versandkosten in tatsächlicher Höhe nach §9 GOZ berechenbar. 

Keinesfalls abrechenbar ist der Versand von Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Recalls und Kostenvoranschlägen. 

Bei Kassen, wie auch Privatpatienten ist es wichtig genau zu dokumentieren was von wem und wann wohin auf welche Art  versendet wurde. Um auf Nummer sicher gehen sollte man sich auch das Einverständnis des Patienten unterschreiben lassen. 

Bis bald eure Nadine | Winter Praxismanagement 

Erfahren Sie Mehr

Detaillierter Laborauftrag für Interims-Reparatur verhindert Honorarverluste und Missverständnisse.
Zahnärtzliche Abrechnung

Warum ist ein detailliert beschriebener Laborauftrag so wichtig?

Ein präzise ausgefüllter Laborauftrag ist entscheidend, um Reparaturen korrekt durchzuführen, unnötige Rückfragen zu vermeiden und Honorarverluste zu verhindern. Gerade bei kleineren Reparaturen, bei denen der Aufwand oft in keinem Verhältnis zum Honorar steht, führt ein ungenauer Auftrag schnell zu Missverständnissen, falschen Rechnungen und sogar fehlerhaften Heil- und Kostenplänen. Dieser Blog zeigt anhand eines realen Beispiels, warum ein detaillierter Laborauftrag unverzichtbar ist – und wie Praxen dadurch Zeit, Geld und Ärger sparen.

Externes Abrechnungsunternehmen unterstützt Zahnarztpraxis als Urlaubsvertretung bei GOZ- und BEMA-Abrechnung.
Zahnärtzliche Abrechnung

Warum ist ein externes Abrechnungsunternehmen als Urlaubsvertretung sinnvoll?

Wenn die abrechnungsverantwortliche Mitarbeiterin in den Urlaub geht, entstehen in vielen Praxen organisatorische und finanzielle Risiken. Ein externes Abrechnungsunternehmen als Urlaubsvertretung sorgt für stabile Prozesse, sichert die Liquidität und verhindert Abrechnungsstaus. Externe Expertinnen arbeiten schnell, kompetent und ohne lange Einarbeitung. Dieser Blog zeigt, warum externe Unterstützung heute für viele Zahnarztpraxen unverzichtbar ist – besonders in Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Arbeitsbelastung.