Bema 181a – Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten

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Ein Konsil ist die patientenbezogene Beratung eines Arztes durch einen anderen Arzt, meist einen Facharzt. In der Zahnarztpraxis haben wir es oft mit vulnerablen Personengruppen zu tun, bei welchen es durchaus Sinn ergeben kann, sich vor größeren Behandlungen mit dem Hausarzt, Internisten, o.a. auszutauschen und zu beraten – natürlich nur mit dem Einverständnis des Patienten. Auch bei Kindern, die sich in kieferorthophädischer Behandlung befinden, kann es aufschlussreich sein, sich mit Kolleg*innen auszutauschen. Dieser fachliche Austausch kann sowohl persönlich als auch telefonisch erfolgen und wird in der Bema mit 16,80 Euro je Konsil honoriert. Wie bei allem was wir in Bezug auf Patienten tun, ist auch hier die Dokumentation des Gespräches wichtig. Hierzu gehört das Datum, die Uhrzeit, der Name des anderen Zahn-/Arztes und natürlich der Inhalt des Gespräches.

Nicht abrechnungsfähig ist das Konsil für routinemäßige Besprechungen (z. B. Operateur und Anästhesist vor operativem Eingriff) oder für ein Konsil zwischen Ärzten/Zahnärzten, die Mitglieder derselben Praxisgemeinschaft/Berufsausübungsgemeinschaft/Medizinischen Versorgungszentrums sind. Bei einem Konsil aufgrund außervertraglicher Leistungen (z. B. Implantatchirurgie) ist das Konsil Privat zu berechnen mit der GOÄ-Nr. Ä60.

Bis bald, eure Kim | Winter Praxismanagement 

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Bei gesetzlich versicherten Patienten müssen spezifische Kriterien erfüllt sein, damit eine Wurzelkanalbehandlung an Molaren als Vertragsleistung abgerechnet werden kann. Diese umfassen den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe, die Vermeidung einer einseitigen Freiendsituation und die Möglichkeit, funktionstüchtigen Zahnersatz zu erhalten.
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Wichtige Endodontie-Richtlinien für die Abrechnung bei gesetzlich Versicherten

Die korrekte Abrechnung von Wurzelkanalbehandlungen stellt viele Zahnarztpraxen vor Herausforderungen, besonders wenn es um gesetzlich versicherte Patienten geht. Elisabeth von Winter-Praxismanagement erläutert die essenziellen Voraussetzungen und Richtlinien, die für eine richtlinienkonforme Abrechnung bei gesetzlich Versicherten notwendig sind.

Milchmolaren, die stark zerstört sind oder bei Kindern mit hoher Kariesaktivität, können effektiv mit konfektionierten Stahlkronen behandelt werden. Diese Kronen sind nicht nur funktional, sondern auch ein wichtiger Baustein, um den natürlichen Zahnverlauf zu erhalten und zukünftige kieferorthopädische Eingriffe zu minimieren.
Zahnärtzliche Abrechnung

Alles über Kinder-Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich

In der Kinderzahnheilkunde stellen Milchzahnkronen im Seitenzahnbereich eine wichtige Behandlungsoption dar. Sie dienen als Platzhalter für bleibende Zähne und helfen, kieferorthopädische Komplikationen zu vermeiden. In diesem Beitrag erklärt Nadine von Winter Praxismanagement die Indikationen, Kontraindikationen und die spezifischen Schritte zur Abrechnung dieser essentiellen Behandlung.

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