Bema 181a – Konsiliarische Erörterung mit Ärzten und Zahnärzten

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Ein Konsil ist die patientenbezogene Beratung eines Arztes durch einen anderen Arzt, meist einen Facharzt. In der Zahnarztpraxis haben wir es oft mit vulnerablen Personengruppen zu tun, bei welchen es durchaus Sinn ergeben kann, sich vor größeren Behandlungen mit dem Hausarzt, Internisten, o.a. auszutauschen und zu beraten – natürlich nur mit dem Einverständnis des Patienten. Auch bei Kindern, die sich in kieferorthophädischer Behandlung befinden, kann es aufschlussreich sein, sich mit Kolleg*innen auszutauschen. Dieser fachliche Austausch kann sowohl persönlich als auch telefonisch erfolgen und wird in der Bema mit 16,80 Euro je Konsil honoriert. Wie bei allem was wir in Bezug auf Patienten tun, ist auch hier die Dokumentation des Gespräches wichtig. Hierzu gehört das Datum, die Uhrzeit, der Name des anderen Zahn-/Arztes und natürlich der Inhalt des Gespräches.

Nicht abrechnungsfähig ist das Konsil für routinemäßige Besprechungen (z. B. Operateur und Anästhesist vor operativem Eingriff) oder für ein Konsil zwischen Ärzten/Zahnärzten, die Mitglieder derselben Praxisgemeinschaft/Berufsausübungsgemeinschaft/Medizinischen Versorgungszentrums sind. Bei einem Konsil aufgrund außervertraglicher Leistungen (z. B. Implantatchirurgie) ist das Konsil Privat zu berechnen mit der GOÄ-Nr. Ä60.

Bis bald, eure Kim | Winter Praxismanagement 

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