Die Sache mit den Kiefergelenken.
CMD – Bruxisums – Myoathropathie – die Volkskrankheit Nummer 1
Oft stehen Patienten mit starken Schmerzen in der Praxis, ausgehend von den oben genannten Diagnosen.
Nun bedarf es wiedermal einer exzellenten
Dokumentation, da die Maßnahmen, die am Patienten durchgeführt werden, abrechenbar sind.
Da die Position in der GOÄ zu finden ist und im Originaltext folgendermaßen lautet:
„Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks“ – greifen wir nicht
selbstverständlich darauf zurück.
Im akuten Notfall – Kieferklemme – oder Discusverlagerung ist diese Position jedoch ansetzbar.
In der Position Ä2181 ist für den Kassen- sowie den Privatpatienten abrechenbar und Folgendes ist der
Inhalt:
- Zugtestung/Streckung an beiden Kiefergelenken, diagnostisch
- Mobilisierung/ Lockerung – rechtes oder linkes Kiefergelenk, Repositionierung des Discus
(therapeutische Maßnahme)
Die Position ist je Kiefergelenk abrechenbar.
Bema – Honorar – 13,23 Euro
GOÄ –Honorar – 2,3fach 30,43 Euro
Meine Empfehlung: Dokumentationsvorlagen zum Thema „Akute Schmerzen Kiefer“ anlegen.
Im Zweifel Diagnosemaßnahmen beim Behandler erfragen.
Bis bald, eure Bettina | Winter Praxismanagement