Abrechnungstipp von Nadine: Hemisektion

Bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Abrechnung der Hemisektion gemäß der Bema Position 47b nur in Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmefälle umfassen den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe oder die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung. Liegt keine dieser Ausnahmen vor, ist die Hemisektion keine Leistung, die im Rahmen des Vertrags abrechenbar ist. Eine geschlossene Zahnreihe wird definiert, wenn alle Zähne mesial des zu hemisizierenden Zahns vorhanden sind oder wenn mesial des Zahns eine Lücke besteht, die mit richtlinienkonformem, festsitzendem Zahnersatz geschlossen werden kann oder bereits geschlossen ist.
Die Hemisektion, wörtlich übersetzt Halbierung, bezieht sich in der Zahnmedizin in der Regel auf die Teilung eines Unterkiefer-Molaren. Dabei wird eine Teilextraktion durchgeführt, um den Zahn als Stützpfeiler für eine prothetische Versorgung zu erhalten. Im Oberkiefer wird eine Hemisektion aufgrund der komplexen Pflegesituation bei mehrwurzeligen Molaren selten durchgeführt, da die Prognose des Zahnes dadurch beeinträchtigt wird. Vor einer Hemisektion ist eine vorherige Wurzelkanalbehandlung zwingend erforderlich, da dabei das Pulpencavum geöffnet wird.

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Die Hemisektion, wörtlich übersetzt Halbierung, bezieht sich in der Zahnmedizin in der Regel auf die Teilung eines Unterkiefer-Molaren. Dabei wird eine Teilextraktion durchgeführt, um den Zahn als Stützpfeiler für eine prothetische Versorgung zu erhalten. Im Oberkiefer wird eine Hemisektion aufgrund der komplexen Pflegesituation bei mehrwurzeligen Molaren selten durchgeführt, da die Prognose des Zahnes dadurch beeinträchtigt wird. Vor einer Hemisektion ist eine vorherige Wurzelkanalbehandlung zwingend erforderlich, da dabei das Pulpencavum geöffnet wird. Erst nachdem der Zahn entzündungsfrei geblieben ist, kann eine Hemisektion durchgeführt werden. Indikationen für eine Hemisektion sind unter anderem apikale Parodontitis an einer einzelnen Wurzel, tiefe Wurzelkaries, eine Knochentasche, die nur eine Wurzel betrifft, oder ein Zahnsplitterbruch.

Bei gesetzlich versicherten Patienten ist die Abrechnung der Hemisektion gemäß der Bema Position 47b nur in Ausnahmefällen möglich. Diese Ausnahmefälle umfassen den Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe oder die Notwendigkeit einer prothetischen Versorgung. Liegt keine dieser Ausnahmen vor, ist die Hemisektion keine Leistung, die im Rahmen des Vertrags abrechenbar ist. Eine geschlossene Zahnreihe wird definiert, wenn alle Zähne mesial des zu hemisizierenden Zahns vorhanden sind oder wenn mesial des Zahns eine Lücke besteht, die mit richtlinienkonformem, festsitzendem Zahnersatz geschlossen werden kann oder bereits geschlossen ist.

Bei privat versicherten Patienten kann die Hemisektion gemäß der GOZ 3130 nur dann abgerechnet werden, wenn das abgetrennte Zahnteil auch entfernt wird. Sollte das Zahnteil tief abbrechen, kann zusätzlich die GOZ Position 3020 abgerechnet werden. Ist die Entfernung nur mit einer Osteotomie möglich, kann auch die GOZ Position 3030 berechnet werden. Die Position 3130 kann für jedes entfernte Teilstück berechnet werden. Zum Beispiel kann bei einer Hemisektion von zwei Wurzeln eines Oberkiefer Molars die GOZ 3130 zweimal berechnet werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den Zuschlag 0500 zusätzlich anzusetzen.

Euere Nadine vom Winter Praxismanagement Team. 

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