Langzeitprovisorium: Wichtige Fakten für die zahnärztliche Abrechnung

Die Abrechnung von Langzeitprovisorien folgt spezifischen GOZ-Positionen, je nachdem wie lange das Provisorium getragen wird und welche technischen Schritte involviert sind: GOZ Position 7080: Festsitzendes, laborgefertigtes Langzeitprovisorium pro Zahn oder Implantat GOZ Position 7090: Laborgefertigtes Provisorium pro Brückenglied GOZ Position 2260/2270 oder 5120/5140: Für kürzere Tragezeiten unter drei Monaten Weitere relevante GOZ-Positionen: Einschließlich, aber nicht beschränkt auf 2197 für die Adhäsivtechnik und 7100 für notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen
Langzeitprovisorien sind ein wesentlicher Bestandteil der zahnärztlichen Behandlungsplanung, insbesondere wenn eine dauerhafte Versorgung auf sich warten lässt. In diesem Beitrag erklärt unsere Expertin Celine Kreiner von Winter Praxismanagement, was bei der Planung, Herstellung und Abrechnung von Langzeitprovisorien zu beachten ist und wie sie sich von temporären Lösungen unterscheiden.

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Unter Thema heut: Langzeitprovisorium Abrechnung | Langzeitprovisorien sind ein wesentlicher Bestandteil der zahnärztlichen Behandlungsplanung, insbesondere wenn eine dauerhafte Versorgung auf sich warten lässt. In diesem Beitrag erklärt unsere Expertin Celine Kreiner von Winter Praxismanagement, was bei der Planung, Herstellung und Abrechnung von Langzeitprovisorien zu beachten ist und wie sie sich von temporären Lösungen unterscheiden.

Was ist ein Langzeitprovisorium?

Ein Langzeitprovisorium ist mehr als nur ein Übergang. Es schützt präparierte Zähne über Monate hinweg und sorgt für ästhetische sowie funktionale Stabilität während des Heilungsprozesses oder bis zur endgültigen Versorgung. Doch nicht jedes Provisorium fällt unter diese Kategorie – die Tragezeit muss mindestens drei Monate betragen.

Die Abrechnung von Langzeitprovisorien

Die Abrechnung von Langzeitprovisorien folgt spezifischen GOZ-Positionen, je nachdem wie lange das Provisorium getragen wird und welche technischen Schritte involviert sind:

GOZ Position 7080: Festsitzendes, laborgefertigtes Langzeitprovisorium pro Zahn oder Implantat

GOZ Position 7090: Laborgefertigtes Provisorium pro Brückenglied

GOZ Position 2260/2270 oder 5120/5140: Für kürzere Tragezeiten unter drei Monaten

Weitere relevante GOZ-Positionen: Einschließlich, aber nicht beschränkt auf 2197 für die Adhäsivtechnik und 7100 für notwendige Wiederherstellungsmaßnahmen

 

Was Sie bei der Herstellung und Wiederbefestigung beachten müssen

Die korrekte Herstellung und Wiederbefestigung des Provisoriums sind entscheidend für dessen Langlebigkeit und Funktionalität. Während das Abnehmen und Wiederbefestigen innerhalb der Tragezeit durch die Leistung 7080/7090 abgedeckt ist, gibt es Möglichkeiten zur gesonderten Berechnung, falls das Provisorium extern angefertigt wurde oder besondere Maßnahmen wie Adhäsivtechniken erforderlich sind.

Fazit:

Langzeitprovisorien sind eine wichtige Option in der zahnärztlichen Versorgung, die eine korrekte Abrechnung verlangen. Bei Winter Praxismanagement bieten wir Ihnen die notwendige Unterstützung und das Fachwissen, um sicherzustellen, dass Ihre Abrechnungen präzise und konform sind.

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