Aktuelles und Neuigkeiten

Zahnärztin stellt kurze Bescheinigung aus und rechnet nach GOÄ Nr. 70 ab
Zahnärtzliche Abrechnung

GOÄ Nr. 70 – Kurze Bescheinigungen richtig abrechnen

Im hektischen Praxisalltag gehen kleine schriftliche Bestätigungen oft unter – und damit auch wertvolle Honorare. Die GOÄ Nr. 70 bietet eine klare, rechtssichere Möglichkeit, kurze Bescheinigungen korrekt abzurechnen. In diesem Beitrag zeigt Celine von Winter Praxismanagement, welche Leistungen unter diese Ziffer fallen, wann sie nicht angewendet werden darf und wie Sie Ihr Team für diese häufig vergessene Position sensibilisieren können.

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Praxismanagement

Quick Tipp – GOÄ Position 2009

Auch hier haben wir eine Position, die sowohl in der Bema als auch in der GOÄ im geöffneten Teil des Gebührenverzeichnisses für Ärzte zur Verfügung steht. Leider ist auch diese

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