
GOÄ Nr. 70 – Kurze Bescheinigungen richtig abrechnen
Im hektischen Praxisalltag gehen kleine schriftliche Bestätigungen oft unter – und damit auch wertvolle Honorare. Die GOÄ Nr. 70 bietet eine klare, rechtssichere Möglichkeit, kurze Bescheinigungen korrekt abzurechnen. In diesem Beitrag zeigt Celine von Winter Praxismanagement, welche Leistungen unter diese Ziffer fallen, wann sie nicht angewendet werden darf und wie Sie Ihr Team für diese häufig vergessene Position sensibilisieren können.

