Auch hier haben wir eine Position, die sowohl in der Bema als auch in der GOÄ im geöffneten Teil des Gebührenverzeichnisses für Ärzte zur Verfügung steht.
Leider ist auch diese Position mal wieder vollumfänglich abhängig von der Dokumentation!
„Entfernen eines unter der Oberfläche der Haut oder Schleimhaut gelegenen Fremdkörpers“
Ganz spontan fällt mir da die PZR ein, dort lese ich tatsächlich hin und wieder:
- Essensreste entfernt
Oder:
- Stück Salat entfernt…
Oder:
- Zahnseide entfernt, die gerissen war…
Und genau das ist der Moment, in dem ich die Ä2009 ansetze!
Die Position ist mit 13,41 € erneut sehr gut bewertet und sogar delegierbar.
Und noch besser abrechnungsfähig, je zu entfernendem Fremdkörper.
Bitte gleich in der Praxis Bescheid geben, dass man hier doch mal darauf achten und es noch dazu gleich in den Textbaustein einfügen könnte.
Viel Erfolg!